Die Freundin eines Bekannten ist noch verheiratet, möchte sich aber von ihrem Mann trennen. Da sie von ihrer Mutter Geld geerbt hat während sie mit ihrem Mann verheiratet war, möchte sie jetzt natürlich wissen, ob sie dieses geerbte Vermögen im Scheidungsfall mit ihrem Mann teilen müsste. Weiss irgendwer eine Antwort darauf?
Ein während der Ehezeit erlangtes Erbe unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Lediglich nur die Wertsteigerung des Erbes für die Zeit ab dem Erbfall bis zur Zustellung des Scheidungsantrags beim Gegner fällt in den Ausgleich. Angenommen Sie erben ein Haus, dieses ist beim Erbfall 100.000 Euro wert. Bei der Scheidung ist das Haus 300.000 Euro wert, der Zugewinn beträgt also 200.000 Euro. Hiervon bekommt Ihr Ehepartner die Hälfte zugesprochen, also 100.000 Euro.

Nein. Schenkungen und Erbe fallen nicht in die Zugewinngemeinschaft, wenn nicht Beide bedacht waren.

nein, muss sie nicht teilen, aber man hat schon die merkwürdigsten sachen erlebt bei gericht... sie braucht einen guten anwalt und muss auch selbst gut aufpassen.

Natürlich nicht!
schurke am 14. Juli 2008 23:22 Hoi ImGampi, konnte dir vorhin nicht antworten, da die Frage gelöscht wurde. Aber das war ja klar. LG

Da sie das Geld kaum inder Schublade hatte muss sie Zins und Zinseszins mit ihm teilen.
hör auf sie...
aber man sollte die Erbschaft beweisen können, sonst wird es schwierig.
Am besten wäre ein Testament, in dem die betreffende Frau als Begünstigte genannt ist.