Hallo! Ist ein Vermieter verpflichtet für eine beleuchtete Garagenzufahrt zu sorgen, oder ist das eine freiwillige Sache für ihn? Danke und Grüße. Fisherman.

Wozu? mach doch die Laternen am Auto an. Dann ist es doch hell genug

Freiwillig. Is ja nur ne Garageneinfahrt.
...nur ne Garagenzufahrt...hmmm...und wenn sich jemand im Dunkeln durch einen Sturz verletzt?
selbst schuld! Im Garten sind ja auch keine Lampen. Jeder ist verpflichtet sich den äußeren Bedingungen anzupassen. Wer es nicht tut ist selbst Schuld. Niemand kann jede Ecke ausleuchten.
die einzig richtige antwort kam wieder von wolfrichter. zieht sich jemand einen schaden zu, z.b. weil er im dunkel über schlechtes pflaster stolpert, (noch ehe er am wagen ist und licht machen kann) trägst du möglicherweise schuld oder mitschuld. eine haftpflichtversicherung kann hier helfen, allerdings nur wenn die umstände nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden. also eine unbeleuchtete grube z.B. wäre grob fahrlässig.

Grundsätzlich nicht, es sei denn, die Umstände des Einzelfalles erfordern es.

Dafür gibt es kein Muss. Ich kenne auch kaum eine Garagenzufahrt die beleuchtet ist.
einfach gut. DH
....und wenn man Fußgänger ist?
dann sollte man aufpassen wo man hin tritt
Aha, aufpassen...sehr schlau...! Vielen Dank!