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Muß für eine Abi-Feier mit Musik auch GEMA bezahlt werden?

gefragt von maya2000maya2000 am 22.03.2007 um 10:28 Uhr

Meine Schwester macht dies Jahr Abitur, es wird eine Feier mit Musik geplant (keine Live Musik...nur CDs etc.).Muß man da auch GEMA-Gebühr zahlen (GEMA..so wirds geschrieben, oder?)


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anonym
beantwortet von nucki76 am 22. März 2007 10:44
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Grundsätzlich ist jede öffentliche Aufführung oder Wiedergabe von Musik vergütungspflichtig. Unter http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/veranstaltung.shtml findest du u.a. die "Tarifübersicht 2007 für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergaben". Es steht hier auch ein Infoblatt zum Download bereit.


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. März 2007 11:10
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wenn es eine nichtöffentliche Aufführung ist und kein Eintritt verlangt wird muß man glaube ich nichts zahlen. Bis wieviel Personen so etwas als geschlossene Gesellschaft giltet, weiß ich nicht. Der Personenkreis muß aber in jedem Fall begrenzt sein.

Kommentar von nucki76 am 22. März 2007 11:17

Aus dem Urheberrechtsgestz: "(...)Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist." Man wird wohl daher bei einer Abifeier von öffentlicher Darbietung sprechen müssen. Genauere Infos gibt's direkt bei der GEMA, wobei die im Zweifelsfall wohl immer eine gebührenpflichtige Aufführung unterstellen werden...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. März 2007 09:05

wenn man mit seiner 20 köpfigen Wandertruppe durch den Wald läuft und dabei Lieder aus den Charts singt ist dies laut Gesetz auch Gemaabgabenpflichtig!


anonym
beantwortet von mikeford am 22. März 2007 13:29
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Sobald es sich um eine sog. "öffentlichte Veranstaltung" (keine private Feier im Familienkreis) handelt, sind GEMA-Gebühren fällig. Die GEMA dazu: "Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen." Das ist allerdings kaum zu realisieren.


PatBo
beantwortet von PatBo am 23. März 2007 19:23
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Meiner Meinung nach handelt es sich bei einer Abi-Feier nicht um eine komerzielle Veranstaltung. Daher dürfte sie auch nicht der GEMA unterliegen. Wenn mein Nachbar eine Gartenparty feiert und di ganze Gegend unterhält, muß er auch keine bezahlen.


anonym
beantwortet von eckiepooh am 24. März 2007 18:17
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ihr müßt bezahlen.

kennt ihr radio eriwan? die würden antworten mit 'im prinzip ja...' es gibt also tricks. es ist auch so schon unverschämt genug, was der verein sich leistet.







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