Mein Onkel möchte mir ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge eine alte wertvolle Armbanduhr vermachen. Das kann man wohl im Testament so festlegen. Wie sieht das in diesem Fall mit der Erbschaftssteuer aus? Werden Wertgegenstände geschätzt und danach besteuert?

Das ist erbrechtlich ein Schenkung und unterliegt der Erb- bzw. Schenkungssteuer. Schau mal hier nach http://www.ra-kotz.de/erbschaftssteuer.htm