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Muss es im Führerschein eingtragen werden wenn man zum Autofahren eine Brille braucht?

gefragt von CrimsonBee am 25.07.2008 um 17:35 Uhr

Mein Vater hat heute einen Sehtest gemacht und man hat ihm dort gesagt das er jetzt immer eine brille tragen muss (also auch zum autofahren). seinen Führerschein hat er vor 25 Jahren gemacht, wo er noch gut sehen konnte und daher keine sehhilfe brauchte. muss man das jetzt im führerschein ändern lassen?


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Dahmen
beantwortet von Dahmen am 25. Juli 2008 17:38
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genau so ist es.


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. Juli 2008 17:39
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Das muß nachgetragen werden.


Artjon
beantwortet von Artjon am 25. Juli 2008 17:39
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ja muss es wird auf der rückseite unter punkt 12. wagerecht mit einem 01 markiert


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 25. Juli 2008 17:43
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nur wenn du zu dem Zeitpunkt, wo du den Führerschein machst, schon eine Brille zum Auto fahren brauchst, wird es in den Führerschein eingetragen, soweit ich weiß. Zumal man ja danach nicht mehr vepflichtet ist, den Sehtest zu wiederholen. Außer er hat den Sehtest aufgrund einer Auflage gemacht, weil er durch seine Fahrweise aufgefallen ist.

Kommentar von Fritz64 am 25. Juli 2008 17:49

Genau so ist es. Leider wird keine Statistik darüber geführt, wieviele Unfälle es nur wegen ungenügendem Sehvermögen gibt.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 25. Juli 2008 17:50

Die einzig richtige Antwort.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 25. Juli 2008 17:56
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Wenn es bei der Führerscheinprüfung so ist, muss es eingetragen werden - aber nach 25 Jahren?

Eine Vorschrift kenne ich jetzt nicht, vielleicht gibt es aber eine, aber ich denke, er sollte schon, sicher ist sicher.

Er fährt doch auch hoffentlich dann mit Brille? Wenn nicht, ist es ziemlich schlecht.

Siehe es mal so, wenn er auf Grund der Sehschwäche einen Unfall baut und es herauskommt, dass er womöglich die Brille nicht trug, wird es massig Probleme mit der Versicherung geben.

Und stelle dir vor, es wird jemand auf Dauer geschädigt oder es kommt dabei jemand zu Tode ... uaah, ich wage gar nicht weiter zu denken ...





marcusnoob
beantwortet von marcusnoob am 25. Juli 2008 17:37
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glaube ich schon, weil wenn die Polizei ihn mal aufhält muss soweit ich weiß alles aktuell sein! ciao


Bella73
beantwortet von Bella73 am 25. Juli 2008 17:45
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Bei mir steht drin: "Muß geeignete Augengläser tragen, um die bestehende Sehschwäche auszugleichen." Es muß also bei deinem Vater wohl eingetragen werden.


MrsShinobi
beantwortet von MrsShinobi am 25. Juli 2008 17:46
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Naja, wenn Dein Vater es im Führerschein nachtragen läßt und er dann einmal bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird, und per Zufall seine Brille nicht auf hat bzw. daheim vergessen hat, gibts Ärger von der Polizei, weil die ja anhand des Eintrags im Führerschein sehen, daß Dein Vater Brillenträger ist. -So, jetzt kommts auf Euch an, wie gewissenhaft Ihr seid ;-) Ich persönlich würds nicht nachtragen lassen, aber dennoch jeden Tag brav mit Brille Autofahren :-)


koboldblick
beantwortet von koboldblick am 25. Juli 2008 17:53
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ja das muss nachgetrangen werden


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 25. Juli 2008 19:19
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Ja das ist korrekt


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 31. August 2008 05:32
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ja


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