gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


muß er noch eine Kündigung bekommen?

gefragt von blumenschneggeblumenschnegge am 26.01.2009 um 14:18 Uhr

der Ausbildungsvertrag ist nach der ersten fehlgeschlagenen Gesellenprüfung noch bis zum 31.januar 2009 verlängert worden. Dies hat er schriftlich. muß er noch eine Kündigung von seinem Arbeitgeber ( Ausbildungsbetrieb ) bekommen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

kündigung (2613)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Doppelfrosch am 26. Januar 2009 14:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, am 31.041.2009 endet das Ausbildungsverhältniss. Das ist wie ein befristeter Arbeitsvertrag zu sehen

Kommentar von Doppelfrosch am 26. Januar 2009 14:21

meine natürlich 31.01.2009


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 26. Januar 2009 14:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, muss Er nicht. Die Ausbildung endet automatisch nach Beendigung der Gesellenprüfung, sofern eine Übernahme nicht vereinbart wurde.


anonym
beantwortet von sonic229 am 26. Januar 2009 14:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein muss er nicht.


denjo2
beantwortet von denjo2 am 26. Januar 2009 14:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja nach der ausbildung muss er eine kündigung bekommen sonst ist man automatish übernommen

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 26. Januar 2009 14:23

Falsch. Eine Ausbildung ist befristet. Das Datum liegt ihm vor.


anonym
beantwortet von nanine123 am 26. Januar 2009 14:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist auch so also DH!!! Eine Kündigung ist nicht nötig... Viel Glück beim 2. Versuch! Da ist der Erfolg sowieso viel höher, da man die SItuation der Prüfung bereits kennt. Kopf hoch ...



Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 26. Januar 2009 14:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Vertrag befristet ist bedarf es keiner Kündigung, der läuft automatisch aus!


anonym
beantwortet von ChrisRheinbach am 26. Januar 2009 14:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

An Ausbildungsvertrag endet immer mit bestandener Prüfung (an dem Tag, an dem die Ergebnis da sind). Ein solcher Vertrag kann nicht ohne Weiteres vorher gekündigt werden und ist somit nichtig!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.