der Ausbildungsvertrag ist nach der ersten fehlgeschlagenen Gesellenprüfung noch bis zum 31.januar 2009 verlängert worden. Dies hat er schriftlich. muß er noch eine Kündigung von seinem Arbeitgeber ( Ausbildungsbetrieb ) bekommen?
Nein, am 31.041.2009 endet das Ausbildungsverhältniss. Das ist wie ein befristeter Arbeitsvertrag zu sehen
Nein, muss Er nicht. Die Ausbildung endet automatisch nach Beendigung der Gesellenprüfung, sofern eine Übernahme nicht vereinbart wurde.

ja nach der ausbildung muss er eine kündigung bekommen sonst ist man automatish übernommen
Engelchen46 am 26. Januar 2009 14:23 Falsch. Eine Ausbildung ist befristet. Das Datum liegt ihm vor.
ist auch so also DH!!! Eine Kündigung ist nicht nötig... Viel Glück beim 2. Versuch! Da ist der Erfolg sowieso viel höher, da man die SItuation der Prüfung bereits kennt. Kopf hoch ...

Wenn der Vertrag befristet ist bedarf es keiner Kündigung, der läuft automatisch aus!
An Ausbildungsvertrag endet immer mit bestandener Prüfung (an dem Tag, an dem die Ergebnis da sind). Ein solcher Vertrag kann nicht ohne Weiteres vorher gekündigt werden und ist somit nichtig!
meine natürlich 31.01.2009