Eine Freundin benötigt berufsbedingt eine Zeitwohnung und fragt sich gerade, ob diese am Arbeitsort angemietet werden muss, damit sie als Arbeitswohnung steuerlich absetzbar ist. Weiß darüber jemand Bescheid?
...also, und ich frage mich grade, was denn die Alternative wäre? Unter der Brücke schlafen?
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Selbstverständlich benötigt sie beruflich veranlasste Aufwendungen, um sie absetzen zu können.
Steuerlich absetzbar kann nur die beruflich veranlasste 2. Wohnung sein. Ist die nicht am Arbeitsort, aber ganz nah daran, gibts kein Problem. Ist sie aber genauso weit oder noch weiter vom Arbeitsort entfernt als die steuerlich nicht absetzbare, erste, gibts auch dafür kein Geld. Alles weitere klären Sie mal mit dem Finanzamt oder einen echten Steuerberater- Rechtsanwälte kennen sich hier meistens trotz ihrer Befugnis zur Steuerberatung nicht aus-.
...also, Rechtsanwälte kennen sich da fast nie aus. Woher die Befugnis zur Steuerberatung ins Gesetz kommt, wird mir ewig ein Rätsel bleiben.
War bis vor Kurzem so, außerdem konnte man die Zweitwohnung nicht steuerlich absetzen, wenn der Hauptwohnsitz vom Arbeitsort wegverlegt wurde. Mittlerweile spielt das alles keine Rolle mehr, somit kann deine Freundin die Weitwohnung auch dann steuerlich absetzen, wenn sie nicht am Arbeitsort angemietet wird.