Ein Bekannter hat mir neulich erzählt, dass ab 2005 Witwenrenten immer mit 50% besteuert werden. Ist das gerecht? Wie verhält es sich, wenn die Witwe selber nur wenig Rente bekommt und auf die Witwenrente angewiesen ist?

Seit 01.01.2005 unterliegen 50% aller Einkünfte von Rentnern einer Steuerpflicht. Dieser Satz erhöht sich Jahr für jahr um 2 % bis dann im Jahr 2040 100% erreicht sind.
Der jährliche Freibetrag beträgt derzeit nur 7.664 €/Jahr.

JEDE Rente, die einen bestimmten Minibetrag übersteigt, muss seit 2005 mit 50% versteuert werden, weil die Beamten sich beschwert hatten wegen unterschiedlicher Regelungen.
Niklaus am 23. Juli 2007 10:21 Sorry nicht die Rente muss mit 50% besteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil der Einkünfte, beträgt 50%. Dieser muss dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
demosthenes am 23. Juli 2007 15:50 @Edgar Niklaus:
Da hatte ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt, sorry.
Wenn die Rente einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, braucht sie auch nicht versteuert werden.
Wobei gesagt werden muß, daß für bestehende Renten der Freibetrag nicht sinkt. Wer also 2005 10000€ Rente hatte, der hat auf ewig 5000€ Rentenfreibetrag. Wer dagegen erst 2006 erstmals Rente bezog hat bei obigem Beispiel nur 4900€ Freibetrag.