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Muss eine Witwenrente wirklich mit 50% besteuert werden?

gefragt von schneebesen am 22.07.2007 um 10:06 Uhr

Ein Bekannter hat mir neulich erzählt, dass ab 2005 Witwenrenten immer mit 50% besteuert werden. Ist das gerecht? Wie verhält es sich, wenn die Witwe selber nur wenig Rente bekommt und auf die Witwenrente angewiesen ist?


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 22. Juli 2007 10:40
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Seit 01.01.2005 unterliegen 50% aller Einkünfte von Rentnern einer Steuerpflicht. Dieser Satz erhöht sich Jahr für jahr um 2 % bis dann im Jahr 2040 100% erreicht sind.

Der jährliche Freibetrag beträgt derzeit nur 7.664 €/Jahr.

Kommentar von Simple_avatar2smallkatjals am 23. Juli 2007 20:34

Wobei gesagt werden muß, daß für bestehende Renten der Freibetrag nicht sinkt. Wer also 2005 10000€ Rente hatte, der hat auf ewig 5000€ Rentenfreibetrag. Wer dagegen erst 2006 erstmals Rente bezog hat bei obigem Beispiel nur 4900€ Freibetrag.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 22. Juli 2007 13:10
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JEDE Rente, die einen bestimmten Minibetrag übersteigt, muss seit 2005 mit 50% versteuert werden, weil die Beamten sich beschwert hatten wegen unterschiedlicher Regelungen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 23. Juli 2007 10:21

Sorry nicht die Rente muss mit 50% besteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil der Einkünfte, beträgt 50%. Dieser muss dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. Juli 2007 15:50

@Edgar Niklaus:

Da hatte ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt, sorry.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 22. Juli 2007 10:11
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Wenn die Rente einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, braucht sie auch nicht versteuert werden.


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