werde in kürze in eine neue wohnung einziehe...die ganze wohnung ist aber untapeziert.... ich muss es komplett tapezieren... ich dachte eine wohnung muss vorm einzug schon tapeziert sein und ich wollt einfach nur noch mit der wandfarbe drüber gehen... muss mein vermieter die wohnung tapezieren lassen, wenn ich drauf bestehe?
Ja, das gibt es. Nur achte bitte darauf, daß das auch im Mietvertrag steht. Nicht daß Du bei einem Auszug z.b. nochmal alles machen mußt...

am 12. März 2010 21:28 Nein muss er nicht. Wir ziehen auch gerade um und in der neuen Wohnung sind nur nackte Wände. finde ich persönlich auch schöner, weil man es sich ja sowieso nach seinem eigenen Geschmack fertig macht.Da ist es doch wesentlichen einfacher die Wände zu streichen oder zu tapezieren als wenn man erst noch alte Tapeten abkratzen muss, weil man sie nicht leiden mag. Lg Rita
am 12. März 2010 21:00 Muß er nicht, so im Mietvertrag nichts gegenteiliges steht.
am 12. März 2010 20:58 Kommt auf den mietvertrag an, was drin steht, ob renoviert oder unrenoviert
am 12. März 2010 20:57 Wird in letzter Zeit öfter gemacht.(Gibt am wenigsten Probleme). Weil man sagt, wenn der der auszieht neu tapeziert und dem neuen Mieter gefällt es nicht, muss er es ja wieder runter machen. Man hätte auch die alten Tapeten drauf lassen können, aber dann hättest du noch zusätzlich die Arbeit diese abzumachen.
am 12. März 2010 20:57 Es gibt nirgendwo ein Gesetz das vorschreibt,daß eine Wohnung tapeziert sein muß!Nein,dein Vermieter muß die Wohnung nicht tapezieren,wenn du Tapete willst-selber machen!

am 12. März 2010 20:56 Tapeten sind nicht mehr in heutzutage. Streiche einfach drüber. Dein Vermiter darf nichts verlangen.
wie streich drüber? die wand ist ganz roh also nur noch beton, wie soll man da einfach drüber streichen?

am 12. März 2010 20:56 Nein, die Wohnung sollte hell gestrichen sein bzw in einem Zustand, der es dir erlaubt, dann die von dir gewünschten Tapeten usw anzubringen.

am 12. März 2010 20:55 Ist unterschiedlich. Lies Dir genau den Mietvertrag durch.