
Muss er nicht. Vorhanden sein müssen die Anschlüsse für eine Spüle, die WC Ausstattung, der Boden, Fenster etc. Die Inneinrichtung gehört nicht dazu. Es gibt vermieter, die haben Einbauküchen drin, andere haben eben nichts mit drin. Mit bewohnbar ist nicht gemeint, dass die Wohnung komplett gebrauchsfertig ist.
nein! leider ist kein vermieter dazu verpflichtet.
Ja, es sit vorgeschrieben, das eine Wonung bei Einzug "bewohnbar sein muß" Dazu gehört ein intakter Boden, Toiletteneinrichtung (Klo, Spülstein) und auch eine Spüle in der Küche (meist mit Unterschrank und 2 Türen). Besteh drauf, du bist im Recht!