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Muss eine Mietwohnung mit vom Vermieter mit einer Spüle ausgestattet werden?

gefragt von srelheu am 29.07.2009 um 14:57 Uhr
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Wohnen x 7.308 Mietrecht x 3.887 Mieter x 727

Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 29. Juli 2009 15:08
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Muss er nicht. Vorhanden sein müssen die Anschlüsse für eine Spüle, die WC Ausstattung, der Boden, Fenster etc. Die Inneinrichtung gehört nicht dazu. Es gibt vermieter, die haben Einbauküchen drin, andere haben eben nichts mit drin. Mit bewohnbar ist nicht gemeint, dass die Wohnung komplett gebrauchsfertig ist.


panzer0170
beantwortet von panzer0170 am 31. Juli 2009 00:54
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nein! leider ist kein vermieter dazu verpflichtet.


anonym
beantwortet von Padri am 30. Juli 2009 10:22
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Nein.


Dandi71
beantwortet von Dandi71 am 29. Juli 2009 14:59
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Ja, es sit vorgeschrieben, das eine Wonung bei Einzug "bewohnbar sein muß" Dazu gehört ein intakter Boden, Toiletteneinrichtung (Klo, Spülstein) und auch eine Spüle in der Küche (meist mit Unterschrank und 2 Türen). Besteh drauf, du bist im Recht!

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 29. Juli 2009 15:00

Wo steht geschrieben ?

Kommentar von Obelhicks am 29. Juli 2009 19:57

welches recht meinst du? § 535 BGB gibt das nicht her.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 1. August 2009 00:37

falsch, Spüle ist nicht einforderbar.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 29. Juli 2009 14:57
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wieso muss? Müssen tut gar nix. Schön wärs aber.


kathmira
beantwortet von kathmira am 29. Juli 2009 14:57
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Nein , wieso sollte er??


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