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Muss eine leerstehende Wohnung gemeldet werden?

gefragt von derMartin am 03.09.2009 um 15:30 Uhr

Ich habe seit Juli eine Wohnung gemietet, werde jedoch erst Anfang Oktober einziehen, da ich erst renovieren musste und mein Studium erst im Oktober anfängt. Hätte ich mich schon im Juli in der Stadt anmelden müssen, obwohl die Wohnung leer stand? Kann ich bestraft werden?

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maccis
beantwortet von maccis am 3. September 2009 15:33
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In der Regel muss sie innerhalb von einer Woche nach Umzug erfolgen. Ansonsten kann die Behörde ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro verhängen. Viele Städte geben für Studenten auch ein Begrüßungsgeschenk. Frag mal danach.


messemann
beantwortet von messemann am 3. September 2009 15:33
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Keine Panik, erst wenn du dort wohnen tust dann mußt du dich ummelden. Wenn nicht mußt du ein Busgelg zahlen.Das kann man sich ja sparen.


tiesto73
beantwortet von tiesto73 am 3. September 2009 15:32
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meldepflicht in deutschland besagt das du angeben musst wo dein lebensmittelpunkt ist. wenn du ne neue wohnung hast aber noch in der alten lebst ist das dein ding.... wäre schlimm wenn der staat ein jetzt vorschreibt wie schnell man in eine neue wohnung einziehen muss.


Volker99
beantwortet von Volker99 am 3. September 2009 15:32
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Nein. du musst da gemeldet sein, wo dein Lebensmittelpunkt ist.


anonym
beantwortet von anjanni am 3. September 2009 15:32
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Du mußt Dich erst anmelden, wenn Du dort wohnst.

Mußt mal drauf achten: Viele Uni-Städte erheben Zweitwohnungssteuer, weshalb es dann für Dich günstiger ist, wenn Du den Hauptwohnsitz dort meldest. - Nebenwohnsitz bei den Eltern ist sinnvoll wegen Kindergeldzahlungen, aber nicht zwingend.


anonym
beantwortet von ollieE am 3. September 2009 15:31
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Das hängt ganz davon ab, wann du wirklich umziehst bzw. umgezogen bist. Wenn du noch in deinem alten Heim wohnst und auch noch dort gemeldet bist, ist doch alles gut. Wenn du dann umziehst, musst du dich auch möglichst schnell ummelden.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 3. September 2009 15:31
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Nein, erst wenn Du tatsächlich dort wohnst und auch eingezogen bist oder dich länger als 3 Monate ununterbrochen dort aufhälst!


Drahreg
beantwortet von Drahreg am 3. September 2009 15:31
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Du musst deinen Wohnsitz beim einwohermeldeamt in dem Moment ummelden, in dem du tatsächlich dort wohnhaft wirst. Nicht vorher und nicht später.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 3. September 2009 15:31
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Nein, wofür? Meldepflichtig wirst Du erst mit dem Umzugstermin.


anonym
beantwortet von Padri am 4. September 2009 10:29
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Nein, Du musst dort angemeldet sein wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Und das war ja keine leerstehende Wohnung, sondern woanders.


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. September 2009 15:38
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nein du mußt dich erst ummelden wenn du deine alte Wohnung aufgibst und dein ständiger Wohnitz komplett verlegt wurde. Aber selbst wenn du dich nie umelden würdest, wäre die keine Straftat sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit die mit wenigen 10-50 Euro belegt wird.


tinschen
beantwortet von tinschen am 3. September 2009 15:32
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Nein,wird nichts passieren.Auf den Meldebogen schreibst du einfach das Datum,wann du wirklich eingezogen bist.Ist ja auch nicht gelogen.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 3. September 2009 15:32
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Nein.


anonym
beantwortet von n1979b am 3. September 2009 15:31
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Nein, meines Erachtens nicht. Wenn der Vermieter weiß, daß du erst im Oktober kommst sollte das ausreichend sein.


anonym
beantwortet von Annaberg am 3. September 2009 15:31
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Nein, erst mit Umzug musst Du Dich ummelden.


ChrisvG
beantwortet von ChrisvG am 3. September 2009 15:30
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Nein musst du nicht, nur wenn du dort wohnst oder zeitweilig wohnst (Zweitwohnsitz).


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