Ich habe seit Juli eine Wohnung gemietet, werde jedoch erst Anfang Oktober einziehen, da ich erst renovieren musste und mein Studium erst im Oktober anfängt. Hätte ich mich schon im Juli in der Stadt anmelden müssen, obwohl die Wohnung leer stand? Kann ich bestraft werden?

In der Regel muss sie innerhalb von einer Woche nach Umzug erfolgen. Ansonsten kann die Behörde ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro verhängen. Viele Städte geben für Studenten auch ein Begrüßungsgeschenk. Frag mal danach.

Keine Panik, erst wenn du dort wohnen tust dann mußt du dich ummelden. Wenn nicht mußt du ein Busgelg zahlen.Das kann man sich ja sparen.
meldepflicht in deutschland besagt das du angeben musst wo dein lebensmittelpunkt ist. wenn du ne neue wohnung hast aber noch in der alten lebst ist das dein ding.... wäre schlimm wenn der staat ein jetzt vorschreibt wie schnell man in eine neue wohnung einziehen muss.

Nein. du musst da gemeldet sein, wo dein Lebensmittelpunkt ist.
Du mußt Dich erst anmelden, wenn Du dort wohnst.
Mußt mal drauf achten: Viele Uni-Städte erheben Zweitwohnungssteuer, weshalb es dann für Dich günstiger ist, wenn Du den Hauptwohnsitz dort meldest. - Nebenwohnsitz bei den Eltern ist sinnvoll wegen Kindergeldzahlungen, aber nicht zwingend.
Das hängt ganz davon ab, wann du wirklich umziehst bzw. umgezogen bist. Wenn du noch in deinem alten Heim wohnst und auch noch dort gemeldet bist, ist doch alles gut. Wenn du dann umziehst, musst du dich auch möglichst schnell ummelden.
Nein, erst wenn Du tatsächlich dort wohnst und auch eingezogen bist oder dich länger als 3 Monate ununterbrochen dort aufhälst!

Du musst deinen Wohnsitz beim einwohermeldeamt in dem Moment ummelden, in dem du tatsächlich dort wohnhaft wirst. Nicht vorher und nicht später.
Nein, wofür? Meldepflichtig wirst Du erst mit dem Umzugstermin.
Nein, Du musst dort angemeldet sein wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Und das war ja keine leerstehende Wohnung, sondern woanders.
nein du mußt dich erst ummelden wenn du deine alte Wohnung aufgibst und dein ständiger Wohnitz komplett verlegt wurde. Aber selbst wenn du dich nie umelden würdest, wäre die keine Straftat sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit die mit wenigen 10-50 Euro belegt wird.

Nein,wird nichts passieren.Auf den Meldebogen schreibst du einfach das Datum,wann du wirklich eingezogen bist.Ist ja auch nicht gelogen.
Nein, meines Erachtens nicht. Wenn der Vermieter weiß, daß du erst im Oktober kommst sollte das ausreichend sein.
Nein musst du nicht, nur wenn du dort wohnst oder zeitweilig wohnst (Zweitwohnsitz).