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Muss eine Frau, wenn bei ihr eine Schwangerschaft feststeht den Arbeitgeber informieren?

gefragt von BlackyNWBlackyNW am 26.03.2009 um 13:54 Uhr

Ab wann muss ein Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden, wenn man selbst einen Test gemacht hat, oder wenn der Frauenarzt die Schwangerschaft festgestellt hat? Falls die Schwangerschaft im frühen Stadium dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt wird, welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben?

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Meldung Schwangerschat Arbeitgeber x 1 Plichten der Mutter x 1

anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 26. März 2009 13:55
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Sobald Dein Arbeitgeber erfährt, dass Du schwanger bist, hast Du einen besonderen Schutz. Auf jeden Fall aber erst, wenn der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat!


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 26. März 2009 14:07
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ich glaub die rechte (kündigungsschutz etc) greifen erst wenn du deinen ag in kenntniss gesetzt hast


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 26. März 2009 14:06
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Wegen dem besonderen Schutz sollte der Arbeitgeber informiert werden,sobald der Frauenarzt die Schwangerschaft festgestellt hat.


worfster
beantwortet von worfster am 26. März 2009 13:58
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Die Frage wurde hier schon mehrfach diskutiert - einfach mal im Archiv suchen.

Zu den rechtlichen Bedingungen kannst du hier was ausführliches finden: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html

Ansonsten kann einem das bestimmt auch der Frauenarzt sagen.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 26. März 2009 13:56
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Den Arbeitgeber kannst du auch erst informieren, wenn es nicht mehr zu übersehen ist. Du bist nicht verpflichtet, es ihm gleich mitzuteilen.

Aber nach den ersten 3 Monaten, wenn die statistische Gefahr einer Fehlgeburt wieder gesunken ist, ist ein guter Zeitpunkt.

Dann hat der Arbeitgeber auch noch Zeit, sich um eine Vertretung zu kümmern.


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 26. März 2009 13:55
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Ja,zu Ihrer eigennen Sicherheit,und zum zwecke der planunngen.


mcchris
beantwortet von mcchris am 26. März 2009 13:55
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Ja, sobald sie es weis, da der Arbeitgeber verpflichtet ist den Mutterschutz einzuhalten.


anonym
beantwortet von doris11 am 26. März 2009 13:55
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Zum eigenen Schutz solltes sie das tun!


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 26. März 2009 13:54
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Ja denn er muss den Ausfall planen können, bzw besetzen. Denn du fällst auf jeden Fall aus und er muss die Gelegenheit haben die Stelle vernünftig zu besetzten, spätestens die Info bevor der Bauch zu dick ist;)


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