BlackyNW am 26.03.2009 um 13:54 Uhr
Ab wann muss ein Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden, wenn man selbst einen Test gemacht hat, oder wenn der Frauenarzt die Schwangerschaft festgestellt hat? Falls die Schwangerschaft im frühen Stadium dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt wird, welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben?
Sobald Dein Arbeitgeber erfährt, dass Du schwanger bist, hast Du einen besonderen Schutz. Auf jeden Fall aber erst, wenn der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat!
ich glaub die rechte (kündigungsschutz etc) greifen erst wenn du deinen ag in kenntniss gesetzt hast

Wegen dem besonderen Schutz sollte der Arbeitgeber informiert werden,sobald der Frauenarzt die Schwangerschaft festgestellt hat.

Die Frage wurde hier schon mehrfach diskutiert - einfach mal im Archiv suchen.
Zu den rechtlichen Bedingungen kannst du hier was ausführliches finden: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html
Ansonsten kann einem das bestimmt auch der Frauenarzt sagen.

Den Arbeitgeber kannst du auch erst informieren, wenn es nicht mehr zu übersehen ist. Du bist nicht verpflichtet, es ihm gleich mitzuteilen.
Aber nach den ersten 3 Monaten, wenn die statistische Gefahr einer Fehlgeburt wieder gesunken ist, ist ein guter Zeitpunkt.
Dann hat der Arbeitgeber auch noch Zeit, sich um eine Vertretung zu kümmern.

Ja,zu Ihrer eigennen Sicherheit,und zum zwecke der planunngen.

Ja, sobald sie es weis, da der Arbeitgeber verpflichtet ist den Mutterschutz einzuhalten.

Ja denn er muss den Ausfall planen können, bzw besetzen. Denn du fällst auf jeden Fall aus und er muss die Gelegenheit haben die Stelle vernünftig zu besetzten, spätestens die Info bevor der Bauch zu dick ist;)