Wenn der Chef eine Abmahnung aussprechen will, muss das schriftlich erfolgen, oder ist das auch mündlich gültig? Damit ist schließlich die Beweisbarkeit ziemlich schwierig.

Grund, Form und Frist der Abmahnung
Die Abmahnung soll gegenüber dem Arbeitnehmer eine Hinweis- und Warnfunktion haben. Hinsichtlich der Hinweisfunktion ist erforderlich, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der Abmahnung deutlich und ausreichend konkretisiert wird und ihm aufgezeigt wird, wie er sich richtig zu verhalten hat. Zur Erreichung der Warnfunktion reicht es aus, dass sich aus dem Zusammenhang ergibt, dass im Falle der Wiederholung des Fehlverhaltens der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Der Arbeitgeber sollte sich hier nicht scheuen, auf die drohende Kündigung hinzuweisen.
Eine bestimmte Form ist für die Abmahnung nicht vorgeschrieben, sie kann also auch mündlich erteilt werden. Allerdings ist aus Zweckmässigkeitsgründen die Schriftform zu empfehlen. Wurde die Abmahnung mündlich erteilt, sollte der Arbeitgeber die Abmahnung anschliessend schriftlich bestätigen lassen.
Die Abmahnung ist nicht an eine Frist gebunden. Der Arbeitgeber kann aber sein Recht zur Abmahnung verwirken: Ist bereits eine längere Zeit seit dem Fehlverhalten verstrichen und konnte der Arbeitnehmer damit rechnen, dass eine Reaktion des Arbeitgebers nicht mehr folgt, ist die Abmahnung unzulässig.
(internetratgeber-recht.de) - Hervorhebungen meinerseits

Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen.
bitmap am 3. Februar 2008 17:11 Nein, muss sie nicht.
Ja. Und sie hat zur Folge, dass bei erneuter Zuwiderhandlung die Kündigung ausgesprochen werden kann und dann auch rechtens ist.
Knowledge am 3. Februar 2008 20:49 Nur bei einer Zuwiderhandlung in derselben Sache kann eine Kündigung erfolgen.

Eine Abmahnung kann in jedem Fall auch mündlich ausgesprochen werden. Sinnvoll ist es für den AG dann natürlich, glaubwürdige Zeugen dabei zu haben. Aus diesem Grund ist es üblich geworden, Abmahnungen nur noch schriftlich auszusprechen.

ja, schriftlich. selbst eine mündliche abmahnung muss schriftlich fixiert werden
Völlig richtig, traidax. Arbeite in der Personalbuchhaltung und bekomme da einiges mit.