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Muss eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen?

gefragt von Pingulull am 03.02.2008 um 16:50 Uhr

Wenn der Chef eine Abmahnung aussprechen will, muss das schriftlich erfolgen, oder ist das auch mündlich gültig? Damit ist schließlich die Beweisbarkeit ziemlich schwierig.


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Februar 2008 17:05
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Grund, Form und Frist der Abmahnung

Die Abmahnung soll gegenüber dem Arbeitnehmer eine Hinweis- und Warnfunktion haben. Hinsichtlich der Hinweisfunktion ist erforderlich, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der Abmahnung deutlich und ausreichend konkretisiert wird und ihm aufgezeigt wird, wie er sich richtig zu verhalten hat. Zur Erreichung der Warnfunktion reicht es aus, dass sich aus dem Zusammenhang ergibt, dass im Falle der Wiederholung des Fehlverhaltens der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Der Arbeitgeber sollte sich hier nicht scheuen, auf die drohende Kündigung hinzuweisen.

Eine bestimmte Form ist für die Abmahnung nicht vorgeschrieben, sie kann also auch mündlich erteilt werden. Allerdings ist aus Zweckmässigkeitsgründen die Schriftform zu empfehlen. Wurde die Abmahnung mündlich erteilt, sollte der Arbeitgeber die Abmahnung anschliessend schriftlich bestätigen lassen.

Die Abmahnung ist nicht an eine Frist gebunden. Der Arbeitgeber kann aber sein Recht zur Abmahnung verwirken: Ist bereits eine längere Zeit seit dem Fehlverhalten verstrichen und konnte der Arbeitnehmer damit rechnen, dass eine Reaktion des Arbeitgebers nicht mehr folgt, ist die Abmahnung unzulässig.

(internetratgeber-recht.de) - Hervorhebungen meinerseits

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 3. Februar 2008 17:05

Völlig richtig, traidax. Arbeite in der Personalbuchhaltung und bekomme da einiges mit.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 3. Februar 2008 16:53
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Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Februar 2008 17:11

Nein, muss sie nicht.


anonym
beantwortet von ArnoNestler am 3. Februar 2008 16:55
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Ja. Und sie hat zur Folge, dass bei erneuter Zuwiderhandlung die Kündigung ausgesprochen werden kann und dann auch rechtens ist.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 3. Februar 2008 20:49

Nur bei einer Zuwiderhandlung in derselben Sache kann eine Kündigung erfolgen.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 3. Februar 2008 16:57
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Eine Abmahnung kann in jedem Fall auch mündlich ausgesprochen werden. Sinnvoll ist es für den AG dann natürlich, glaubwürdige Zeugen dabei zu haben. Aus diesem Grund ist es üblich geworden, Abmahnungen nur noch schriftlich auszusprechen.


america
beantwortet von america am 3. Februar 2008 16:59
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ja, schriftlich. selbst eine mündliche abmahnung muss schriftlich fixiert werden





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