Zickedeluxe am 02.11.2009 um 16:20 Uhr
... immer vom Chef unterzeichnet werden, oder reicht die Unterschrift des Stellvertreters?
Das kommt darauf an, ob der "Stellvertreter" alleine zeichnungsberechtigt ist. Steht ggf. im Handelsregister.

Eigentlich muss er die gegenzeichnen. Kommt aber drauf an, welche Stellung sein "Stellvertreter" geniesst. Ich unterschreibe als Sekretärin alles i. A. - sozusagen auch in Stellvertretung wenn man es so nimmt. Aber Verträge sind mit meiner Unterschrift nicht gültig und solche Sachen

Das gehört auch zu den Aufgaben eines Stellvertreters!
Wenn er die Prokura hat, ja, dann reicht seine Unterschrift.