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Muss ein Wintergarten genehmigt werden?

gefragt von Arcos am 13.12.2007 um 19:55 Uhr

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Reply


amilo24
beantwortet von amilo24 am 13. Dezember 2007 20:15
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Du brauchst auf jeden Fall eine Baugenehmigung.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 13. Dezember 2007 20:00
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Im Normalfall ja weil er als Wohnraum gerechnet wird. Aber es kann durchaus sein das es Gemeinden gibt bei denen es nicht der Fall ist. Am besten einfach beim Bauamt fragen!


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 13. Dezember 2007 20:01
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vor allem müssen die nachbarn zustimmen. wenn es einem nicht passt, hast du pech gehabt!

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 13. Dezember 2007 20:05

nicht unbedingt. wenn der wintergarten in ordnung ist, pläne da und keiner übermäßig beeinträchtigt wird kann man fehlende genehmigungen ersetzen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 13. Dezember 2007 20:21

Die Nachbarn müssen nur zustimmen wenn Baugrenzen nicht eingehalten werden können. Alles andere obliegt der Baugenehmigung


Internetter
beantwortet von Internetter am 17. Dezember 2007 16:19
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Ein Wintergarten ist in der Regel nur dann ohne Genehmigung zulässig, wenn er nicht zum Wohnen geeignet ist (also keine Heizung hat, keine Erweiterung z.B. des Wohnzimmers darstellt usw.) und gewisse Abmessungen, die von Land zu Land bzw. Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, überschreitet. Einfach gesagt: Ein Wintergarten, wie er vom ursprünglichen Wortsinn her gedacht war, nämlich zur Überwinterung oder sonstwie Unterbringung von Pflanzen, bedarf meist keiner Genehmigung. Sobald er zum Wohnen nutzbar ist, ist die Baumaßnahme nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnungen genehmigungspflichtig.


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