
Im Normalfall ja weil er als Wohnraum gerechnet wird. Aber es kann durchaus sein das es Gemeinden gibt bei denen es nicht der Fall ist. Am besten einfach beim Bauamt fragen!
vor allem müssen die nachbarn zustimmen. wenn es einem nicht passt, hast du pech gehabt!
nicht unbedingt. wenn der wintergarten in ordnung ist, pläne da und keiner übermäßig beeinträchtigt wird kann man fehlende genehmigungen ersetzen.
Wolfi0410 am 13. Dezember 2007 20:21 Die Nachbarn müssen nur zustimmen wenn Baugrenzen nicht eingehalten werden können. Alles andere obliegt der Baugenehmigung

Ein Wintergarten ist in der Regel nur dann ohne Genehmigung zulässig, wenn er nicht zum Wohnen geeignet ist (also keine Heizung hat, keine Erweiterung z.B. des Wohnzimmers darstellt usw.) und gewisse Abmessungen, die von Land zu Land bzw. Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, überschreitet. Einfach gesagt: Ein Wintergarten, wie er vom ursprünglichen Wortsinn her gedacht war, nämlich zur Überwinterung oder sonstwie Unterbringung von Pflanzen, bedarf meist keiner Genehmigung. Sobald er zum Wohnen nutzbar ist, ist die Baumaßnahme nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnungen genehmigungspflichtig.