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Muss ein Waschmaschinenanschluss vorhanden sein?

gefragt von Falschsaenger am 08.06.2008 um 13:38 Uhr

Muss der Vermieter für den Anschluss einer Waschmaschine in der Wohnung sorgen, wenn kein Anschluss im Keller etc. vorhanden ist oder muss der Mieter diesen selber nachrüsten.


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anonym
beantwortet von Namen am 8. Juni 2008 13:45
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Das geht aus dem Mietvertrag hervor. Ist darin ein WM-Anschluss/-Stellplatz genannt ist es Sache des Vermieters für dessen Vorhandensein zu sorgen. Ansonsten ist liegt es beim Mieter einen solchen nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter nachzurüsten.


tradaix
beantwortet von tradaix am 8. Juni 2008 14:20
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Nein. Es gibt auch Waschsalons. Schon lange gehören Wasch- und Spülmaschinen- sowie Starkstromanschluss (E-Herd) allerdings zum Standard.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 8. Juni 2008 13:40
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Das ist natürlich Vermietersache.

Kommentar von Regenmacher am 8. Juni 2008 13:52

So natürlich ist das nicht. Es ist zwar wünschenswert aber noch lange keine Pflicht.


anonym
beantwortet von pacole1 am 8. Juni 2008 13:53
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Waschmaschinenanschluß gehört zur normalen Grundausstattung einer Wohnung und muß vom Vermieter installiert werden.

Kommentar von Regenmacher am 8. Juni 2008 14:02

Aus welchem Märchenbuch hast du denn diese Geschichte her?

Kommentar von pacole1 am 8. Juni 2008 14:20

Folgende Situation: Mein ältester Sohn ist vor 3 Monaten in eine neue Wohnung eingezogen,bei der nach Einzug einige Mängel festgestellt worden sind( Unter Anderem auch das Fehlen eines Waschmaschinenanschlusses).Da er Mitglied im Mieterschutzbund ist, hat er in einem Termin dort erfahren, das ein solcher Anschluß zur Grundausstattung einer Mietwohnung gehört.Nach einem Brief des Mieterschutzbundes an den Vermieter hat dieser (zähneknirschend) die Mängel beseitigt und den Anschluß installieren lassen. Und noch etwas: Höflichkeit ist eine Zier, die rat ich Dir. LG pacole1

Kommentar von Namen am 8. Juni 2008 14:57

Auch wenn WM-Anschlüsse zur üblichen Ausstattung gehören, heißt das noch lange nicht, dass ich nicht auch Wohnungen ohne einen solchen vermieten kann. Wenn das als Mangel angesehen wird, muss das vor Abschluss des MV geltend gemacht werden, ansonsten gilt die Mietsache im besehenen Zustand als vertragsgemäß übernommen. Später kannst du nur noch verdeckte Mängel geltend machen, das gehört dazu aber nicht. Wenn der Vermieter in diesem Falle einen WM-Anschluss nachgerüstet hat, ist es sein Entgegenkommen und nicht seine Pflicht gewesen. Ein Schreiben eines Anwaltes oder eines Mietervereines, auch wenn es manchmal jeder Rechtsgrundlage entbehrt, kann ein Druckmittel sein, es muss aber auch gesagt werden, dass bei einem dadurch entstehenden Rechtsstreit, die Erfolgsaussichten für den Mieter recht gering gewesen wären.


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