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Muss ein vom Unterricht befreiter Schüler dennoch teilnehmen?

gefragt von MorrisMorris am 04.10.2007 um 15:04 Uhr

Mein Sohn ist wegen eines Unfalls für 6 Monate (per ärztlichem Attest) vom Sportunterricht befreit. Die Schule sagt nun, dass er trotzdem während des Sportunterrichts daneben sitzen muss und nicht die Zeit z.B. in der Schulbibliothek verbringen darf um dort Hausaufgaben zu machen oder Vokabeln zu lernen. Angeblich gäbe es einen Erlass, der dies so regelt. Wer kennt sich damit aus? Danke für Eure Hilfe.


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anonym
beantwortet von oldpaed am 4. Oktober 2007 15:20
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Es geht hier allein um das Problem der AUFSICHT! Es ist nicht zulässig, einen Schüler oder eine Schülerin unbeaufsichtigt in einen Raum der Schule einfach zu "verfrachten"! Was geschieht, wenn der Person etwas zustößt???Wenn also in einem Raum wie der Schülerbibliothek keine Aufsicht sein kann (schließlich sollen die Lehrpersonen unterrichten!), dann ist die Anwesenheit beim Sportunterricht zwingend notwendig, zumal auch "theoretische" Lerninhalte wie z.B Bewegungsabläufe thematisiert werden können, die für Lernfortschritte auch im Fach Sport von Bedeutung sind!


Kabark
beantwortet von Kabark am 4. Oktober 2007 15:06
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War doch bei mir vor Urzeiten schon so. Sportbefreit heisst nicht unterrichtsbefreit.

Sad but true.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 4. Oktober 2007 15:08

Und welchen Sinn hat das "Dabeisitzen"? Oder soll es nur einen "Vorteil" für den Befreiten verhindern?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Oktober 2007 15:12

Sinn hat`s natürlich keinen. Wahrscheinlich stimmt Deine Vermutung...

Kommentar von oldpaed am 4. Oktober 2007 15:25

Das ist richtig und "Erlasslage". Befreiung vom Sportunterricht ist nicht Befreiung von der Anwesenheit in der Schule.


solf1
beantwortet von solf1 am 4. Oktober 2007 16:28
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Ich kann mich da meinen Vorsprechern ganz und gar nicht anschliessen. Ich finde es macht doch Sinn, wenn im Sport die "verletzten" Kinder dabei sind. Gerade da laufen wichtige gruppendynamische Prozesse ab, bei welchen es sich lohnt auch präsent zu sein. Auch verletzt Profisportler bei Mannschaftssportarten sind sowohl im Training als auch bei den Spielen immer dabei! Gruss Solf


clou66
beantwortet von clou66 am 4. Oktober 2007 15:08
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Gefunden unter:

http://gymnasium.roethenbach.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&a...

  1. Befreiung vom Unterricht und Beurlaubungen

a) Befreiung vom Unterricht im Sport Vom Unterricht in Sport kann ein Schüler befreit werden, wenn durch schulärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass er aus gesundheitlichen Gründen oder wegen sonstiger körperlicher Beeinträchtigung an diesem Unterricht nicht teilnehmen kann. Aus dem schulärztlichen Zeugnis muss hervorgehen, für welchen Zeitraum und gegebenenfalls für welche Betätigung des Schülers eine Beeinträchtigung besteht. Die Befreiung gilt jeweils nur für ein Schuljahr. Auch vom Sportunterricht befreite Schüler unterliegen der Anwesenheitspflicht in den Sportstunden. Eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht muss bei der Schulleitung beantragt werden.


casualuser
beantwortet von casualuser am 4. Oktober 2007 15:20
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Zunächst mal alles Gute für deinen Sohn und schnelle Besserung!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die je nach Schule ,Sportlehrer und Zeitraum der Unterrichtsbefreiung unterschiedlich gehandhabt werden.
Grundsätzlich gilt, dass der Schüler nicht vom Sportunterricht befreit ist, auch wenn er nicht aktiv daran teilnehmen kann. Es gibt viele Möglichkeiten, ihn sinnvoll zu beschäftigen, so dass er auch Leistungen im Sportunterricht erbringen kann. Schneller-- Höher-- Weiter ist ja nur ein Bestandteil des Unterrichts.
Ich zitiere mal:
>"Eine, eventuell durch Attest nachgewiesene, körperliche Beeinträchtigung und die darin ausgesprochene Befreiung vom Sportunterricht führt nicht in jedem Fall auch zu einer Befreiung von der Anwesenheitspflicht. Da Sportunterricht, neben praktischen Übungen, auch die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen umfasst, kann die Anwesenheit eines Schülers schon sinnvoll sein, zumal, je nach Art der körperlichen Beeinträchtigung, durchaus auch Assistenztätigkeiten (Hilfestellung, Schiedsrichtertätigkeit, Beobachtungsaufgaben) in Betracht kommen können. Eine pädagogisch sinnvolle Entscheidung trifft der Sportlehrer."
aus:http://www.learnline.de/angebote/schulsport/info/08_service/Infos.html

Wegen der langen Zeit der Sportunfähigkeit könnte auch die Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse sein. (was nicht immer angenehm ist)
Hausaufgaben oder Vokabeln lernen in dieser Zeit wäre ein Vorteil anderen Schülern gegenüber und wird daher sicher nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt.


Kommentar von oldpaed am 5. Oktober 2007 08:08

Gut finde ich Deinen Hinweis auf "learnline". Diese Seite wird leider (noch) viel zu wenig genutzt!


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 4. Oktober 2007 15:10
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Da muß man eher mal ein freundliches Gespräch mit dem Schuldirektor führen. Es macht ja wirklich keinen Sinn, wenn der Kleine gelangweilt danebensitz. Da wäre die Schulbibliothek ja viel sinnvoller!

Wie wird es denn an der gleichen Schule mit den Mädchen gehalten, die wegen ihrer Periode nicht teilnehmen? Die blieben bei uns damals immer im Klassenraum.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 4. Oktober 2007 15:12

Wegen der Periode nicht teilnehmen? Hats bei uns nicht gegeben - dabei wäre das manchmal eine sooo schöne Ausrede gewesen ;-)

Kommentar von Simple_avatar4smallclou66 am 4. Oktober 2007 15:15

hat's bei uns schon gegeben vorallem wenn wir schwimmen hatten, diejenigen durften aber auch nicht heim gehen sondern mußten dem Unterricht beiwohnen.

Kommentar von 4c0714ba29dbc9d1b741c5810eb35887smallSydney2 am 4. Oktober 2007 15:16

Ist ja auch kein Grund am Sport nicht teilzunehmen


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 4. Oktober 2007 16:55
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Ist zwar langweilig für Deinen Sohn - aber auch wenn er nicht aktiv teilnimmt, lernt er ja beim aufmerksamen Zuschauen etwas im Sportunterricht. Er könnte ja eventuell seine Aufgaben einfach in der Turnhalle machen - wenn gerade nur aktives Sporteln angesagt ist.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 4. Oktober 2007 23:22
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Finde ich persönlich als unverschämte Anordnung.

Wie wird das denn mit den Mädels gehandhabt, die wegen angeblicher Regelschmerzen vom Sportunterricht befreit werden? Die gehen doch nach Hause und sitzen nicht dabei!?


Gesta
beantwortet von Gesta am 6. Oktober 2007 18:11
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Das hat schon gute Gründe:

  • Ausichtspflicht (außer in Randstunden dürfte dieser Punkt eindeutig sein)
  • man kann auch von der Theorie was mitnehmen (besonders wichtig ist das, wenn abzusehen ist, dass der Schüler irgendwann wieder am Sportunterricht teilnehmen kann)
  • der Schüler kann ggf. "Helferdienste" wie Zeit stoppen, Schiedsrichter o.ä. übernehmen

Außerdem kann ich das Gerechtigkeitsargument voll und ganz nachvollziehen - selbst wenn er wie in eurem Fall ganz offenbar wirklich nicht teilnehmen kann (und nicht, was leider häufig vorkommt, schwänzt), hätte er gegenüber seinen teilnehmenden Kameraden einen Vorteil, wenn er in der Zeit Hausaufgaben machen dürfte. Die anderen müssen sie schließlich zuhause noch machen.

Für Bayern gibt es auch hier eine Auskunft, die in etwa das wiedergibt, was ich geschrieben habe: http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft/schulberatung/rechtsfaelle/thema/00518/i...

Das dürfte aber in allen Bundesländern ähnlich sein.


anonym
beantwortet von citrone am 5. Oktober 2007 07:53
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Die Anwesenheit ist - wie schon genannt - ein Aufsichtsproblem. Aber mit Menschen kann man sprechen - die Schulleitung sind meist Menschen :-)) Gehe einfach zur Schuleitung und sprich mit denen. Weise darauf hin, dass du in dieser Zeit auf die Aufsichtspflicht verzichtest und biete an, dies auch schriftlich zu tun. Dann könnte es gehen. Allerdings steht immer noch die Frage, ob auch theoretische Grundlagen des Sports unterrichtet werden, dann muss dein Sohn anwesend sein, weil er das sonst auch noch verpassen würde.

Kommentar von oldpaed am 5. Oktober 2007 08:12

Leider ist es Schulpflichtigen unter 18 Jahren nicht möglich, auf die Aufsichtspflicht zu "verzichten".


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