ich habe vor 9 tagen für meine freundin über ebay eine dvd als weihnachtsgeschenk bestellt. heute bekam ich eine mail vom händler. dieser entschuldigte sich, dass er momentan nicht liefern könnte. die bestellte ware sei bereits von seinem händler beschädigte bei ihm angekommen, er rechne aber am 20.12. mit einer neuen lieferung, die er mir sofort zuschicken würde. nun habe ich ein wenig sorge, dass die dvd nicht mehr rechtzeitig vor weihnachten ankommen könnte, habe die dvd jedoch schon im voraus bezahlt. kann ich die bestellung stornieren und bei einem anderen bestellen? oder muss ich die wahre nehmen auch mit dem risiko, dass sie erst nach weihnachten ankommt?

Muss er nicht, wenn er Dir keine Garantie gegeben hat, dass er bis Weihnachten liefern kann. Aber ich würde einfach mal mit ihm reden und ihm erklären, dass es sich um ein Weihnachtsgeschenk handelt.
Was viele verwechseln. Bei Ebay bestellt man nicht sondern man ersteigert. Ob neue Ware oder alte. Zuerst mal muss man sie abnehmen.
regideur am 10. Dezember 2007 18:26 Das ist nicht so ganz richtig. Es gibt bei Ebay auch Shops wo man ganz normal einkauft mit Garantie und Rücktrittsrechten.

Also rein rechtlich denk ich mal kannst Du vom Vertrag zurück treten wenn Dir der Händler nicht mehr garantieren kann das Du die DVD zu Weihnachten in Deinen Händen hältst. Ob es aber Wert ist sich mit dem Händler rumzustreiten steht auf einem anderen Blatt. Red doch mit Deiner Freundin darüber und erklär ihr die Sache. Dann wirst Du doch sehen ob es Ihr sooo wichtig ist die DVD am 24 zu bekommen oder ob sie auch mit einen Gutschein der bei Dir einzulösen ist zufrieden ist. PS.: Erklärungen nicht erst am 24.!

steht denn irgendwo geschrieben, dass der Händler/Versteigerer sich VERPFLICHTET bis 24.12.07 zu liefern..wenn ja gibt es ein Rücktrittsrecht, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist..wenn das nicht explizit erwähnt wurde, hast du keinerlei Chancen, maximal ein GOOD-WILL des Verkäufers
Ein "normales" Rücktrittsrecht hast Du nur, wenn du mit dem Händler eine Lieferfrist vereinbart hast. Sonst musst du ihn erst mit Fristsetzung zu einer Lieferung auffordern und kannst erst danach zurücktreten.
Die Lösung für dein Problem ist aber das Widerrufsrecht für Verbraucher: Du hat offensichtlich bei einem Händler ersteigert / gekauft, den der hat die Ware ja weiterverkauft. Somit hast Du ein Widerrufsrecht bis einen Monat nach Erhalt der Ware.
Deshalb solltest du so vorgehen: 1. Schauen ob du die Ware bei einem anderen Händler bekommst und bestellen (mit Hinweis auf Weihnachten wegen der Lieferzeit). 2. Wenn der andere Händler die Ware Liefert dem alten Händler eine Mail mit dem Widerruf zusenden und zur Rücküberweisung des Geldes deine Kontoverbindung angeben.