gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

muß ein Vermieter Zinsen an Kaution zahlen

gefragt von gogge am 30.10.2009 um 8:52 Uhr

Wenn ich nach z.B 20 Jahre ausziehe, meine Kaution war € 700, muß mir der Vermieter daran Zinsen bezahlen ? bei 20 Mieter im Haus hat der Vermieter ständig € 14000, bei dieser Summe kassiert er doch einige Zinsen im Jahr.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Zinsen x 560 Wohnkaution x 1

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von GhastlyGherkinG am 30. Oktober 2009 08:55
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Der Vermieter ist zunächst verpflichtet, die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt zu halten. Er darf sie also nicht einfach auf sein normales Konto einzahlen und dann im Rahmen seines nächsten Urlaubs verfrühstücken. Vielmehr muss er ein separates Konto oder noch besser ein Sparbuch anlegen, auf dem dieses Geld separat verwahrt wird. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam (LG München I, WM 97, S. 612; AG Hamburg, WM 90, 426).

Nach dem Gesetz muss die Kaution zinsgünstig angelegt werden. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die hinterlegte Summe mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst wird.

Der Zinserlös aus der Kautionssumme steht dem Mieter zu. Dieser kann sie allerdings nicht sofort herausverlangen. Denn die erlösten Zinsen werden nach dem Gesetz der Kaution zugeschlagen und erhöhen die Sicherheit. Hat der Vermieter die Kaution zu einem besseren Zinssatz angelegt, dann gehören auch die tatsächlich erzielten höheren Zinsen dem Mieter und werden der Kaution zugeschlagen (LG Düsseldorf, WM 93, S. 400; AG Duisburg, WM 96, S. 763).

Da die Zinsen dem Mieter zustehen, muss dieser die auf die Kaution erzielten Zinsen auch versteuern (Zinsabschlag). Der Zinsabschlag wird normalerweise von den Banken direkt abgezogen, es sei denn, der Bank liegt ein Freistellungsauftrag vor. Lautet das Kautionskonto auf den Vermieter, kann ein solcher Freistellungsauftrag nicht erteilt werden (denn der Kontoinhaber und der Steuerschuldner sind ja dann zwei verschiedene Personen). In diesem Falle kann der Vermieter dem Mieter die von ihm gezahlte Zinsabschlagsteuer in Rechnung stellen und der Mieter kann sie dann wiederum im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. Tut der Vermieter das, muss er über die von ihm bezahlte Zinsabschlagsteuer dezidiert abrechnen, wobei er auch entsprechende Bankbelege vorlegen muss. Eine solche Abrechnung ist vor allem dann notwendig, wenn der Vermieter mehrere Objekte vermietet hat und die Kautionen auf einem Sammelkonto hinterlegt sind. Umgehen kann man das gesamte Problem, wenn der Vermieter das Geld auf einem Konto anlegt, das auf den Namen des Mieters eingerichtet hat und worauf er während der Mietzeit aber trotzdem den alleinigen Zugriff hat. In diesem Falle kann nämlich der Mieter einen Freistellungsauftrag erteilen und so die Zahlung der Zinsabschlagsteuer durch die Bank verhindern.

§ 550 b BGB, in dem die Mietkaution gesetzlich verankert ist, wurde erst am 01.01.1983 in das Gesetz eingeführt. Eine Menge Mietverträge laufen aber bereits erheblich länger. Der Bundesgerichtshof (Re WM 82, 240) hat entschieden, dass trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage auch Kautionen als Altverträgen entsprechend dem Gesetz zu verzinsen sind, wenn nicht im alten Mietvertrag die Zahlung von Zinsen ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Streit herrscht zwischen den Gerichten darüber, ob ein formularmäßiger Ausschluss im Kleingedruckten ausreicht (dafür: LG Frankfurt, WM 88, S. 307; AG Ludwigshafen, WM 86, S. 335; dagegen: LG Hamburg, WM 96, S. 765; LG München I, WM 92, S. 617; LG Nürnberg-Fürth, WM 88, S. 158; LG Berlin, GE 87, 135; LG Frankfurt, WM 86, 336).

.

Schau mal hier:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ktzinsen.htm

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 30. Oktober 2009 08:56

Das ist mal eine ausführliche, komplette Antwort. Respekt!

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 30. Oktober 2009 08:57

Copy und Paste sei dank.

Kommentar von GhastlyGherkinG am 30. Oktober 2009 09:10

Macht ja nichts, die Hauptsache ist, das es eine richtige Antwort ist ohne gefährliches Halbwissen :-)

Kommentar von GhastlyGherkinG am 30. Oktober 2009 09:09

Hab es ja nur kopiert, ich wusste es zwar weil ich damit vor einigen Jahren einen ziemlichen Vermieterstreit hatte, aber so gehts halt schneller :-)


Weitere gute Antworten


eva130254
beantwortet von eva130254 am 30. Oktober 2009 08:54
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, er muss die Kaution anlegen und dir dann auch die Zinsen mit auszahlen.

Kommentar von gogge am 30. Oktober 2009 08:57

Danke für alle Antworten


Wenne
beantwortet von Wenne am 30. Oktober 2009 08:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Kaution muss verzinst werden und am Ende des Mietverhältnisses auch mit Zinsen bereit gestellt werden - also entweder um Reparaturen zu bezahlen oder um sie dem Mieter auszuhändigen.


anonym
beantwortet von nancyg am 30. Oktober 2009 08:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also mein alter vermieter ist mit mir zur bank gegangen und wir haben die kaution auf ein sparbuch angelegt.nach auszug habe ich die zinsen bekommen.ich glaube nicht das er dir die zinsen zahlen muß.warum auch.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 30. Oktober 2009 08:56

Es ist gesetzlich geregelt dass die Kaution verzinst dem Mieter am Ende der Mietzeit wieder zurück gegeben werden muss!


anonym
beantwortet von Cascadena am 30. Oktober 2009 08:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mietkautionen werden üblicherweise in einem Sparbuch angelegt, die Zinsen dem Mieter ausgezahlt wenn er auszieht. Außer der Vermieter hat etwas zu beanstanden und behält Teile der Kaution ein...


Sascher
beantwortet von Sascher am 30. Oktober 2009 08:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, banküblich verzinsen. Im Regelfall entspricht das den Zinsen auf ein Sparbuch.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 30. Oktober 2009 08:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kaution ist keine Sparanlage, er muß keine Zinsen bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 30. Oktober 2009 08:54

Doch, er muss es banküblich verzinsen.

Kommentar von Kellerassel am 30. Oktober 2009 08:56

Aber nur, wenn er eine eV angemeldet hat, dann könnte Dividende ausschütten, sonst nicht.

Kommentar von 6efd414d35d2cdb48ea62abd305ea88csmalleva130254 am 30. Oktober 2009 08:57

Was ist eine eV bitte ?

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 30. Oktober 2009 08:58

Die Kaution gehört dem Mieter, der ist auch der Nutznießer der darauf entfallenden Zinsen, das hat weder etwas mit eV noch mit einer Dividende zu tun.

Kommentar von gogge am 30. Oktober 2009 08:55

Danke wieviel ist das umgefähr

Kommentar von GhastlyGherkinG am 30. Oktober 2009 08:57

Es muss mindestens soviel sein, wie bei einem normalen Sparbuch, also etwa 3%.

Ausführliche Antwort ist weiter unten

Kommentar von GhastlyGherkinG am 30. Oktober 2009 08:55

Doch, er muss es!


almmichel
beantwortet von almmichel am 30. Oktober 2009 08:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja muß er.


anonym
beantwortet von tomsmama am 30. Oktober 2009 09:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wir mußten extra zur Bank und ein Sparbuch für Kautionen eröffnen. Dieses haben wir dann unseren Vermieter gegeben und wenn wir ausziehen, bekommen wir das Sparbuch zurück.Wenn wir keine Schäden in der Wohnung hinterlassen haben.


anonym
beantwortet von gogge am 30. Oktober 2009 09:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke für alle Antworten


wim50
beantwortet von wim50 am 30. Oktober 2009 08:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, die Kation muss er anlegen (meist Sparbuch) und die Zinsen stehen dem Mieter zu.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 30. Oktober 2009 08:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Bei mir war es auch so. Null Problem. Er muss das Geld zinsbringend anlegen. Ist auch vertraglich so geregelt.


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 08:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vermieter darf die Kaution eigentlich nicht "an sich nehmen". Er muss sie verzinst auf ein Konto oder Sparbuch legen.
Üblicherweise legst du das Sparbuch an und übergibst ihm dann die Karte (oder das Buch). Am Ende der Mietzeit gibt er es dir dann zurück.
Das ist gesetzlich geregelt, egal was im Mietvertrag steht.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 30. Oktober 2009 08:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob darauf Zinsen berechnet werden können, hm, unser Vermieter hat seinerzeit das Anlegen eines Sparbuches mit der Kautionssumme angeregt, am Ende hatten wir die Kaution und die Zinsen dazu. Wenn deiner aber sagt, er hätte das Geld einfach in seinem Nachtschrank aufbewahrt ;) ?

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 30. Oktober 2009 09:00

Dann muss er die Zinsen aus eigener Tasche zahlen.


anonym
beantwortet von rsrsrsrs1 am 30. Oktober 2009 08:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich glaube das steht im mietvertrag ob er muss oder nicht.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

    Bis zu 8% auf Tagesgeld bei der Netbank

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.