Wenn ich nach z.B 20 Jahre ausziehe, meine Kaution war € 700, muß mir der Vermieter daran Zinsen bezahlen ? bei 20 Mieter im Haus hat der Vermieter ständig € 14000, bei dieser Summe kassiert er doch einige Zinsen im Jahr.
Der Vermieter ist zunächst verpflichtet, die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt zu halten. Er darf sie also nicht einfach auf sein normales Konto einzahlen und dann im Rahmen seines nächsten Urlaubs verfrühstücken. Vielmehr muss er ein separates Konto oder noch besser ein Sparbuch anlegen, auf dem dieses Geld separat verwahrt wird. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam (LG München I, WM 97, S. 612; AG Hamburg, WM 90, 426).
Nach dem Gesetz muss die Kaution zinsgünstig angelegt werden. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die hinterlegte Summe mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst wird.
Der Zinserlös aus der Kautionssumme steht dem Mieter zu. Dieser kann sie allerdings nicht sofort herausverlangen. Denn die erlösten Zinsen werden nach dem Gesetz der Kaution zugeschlagen und erhöhen die Sicherheit. Hat der Vermieter die Kaution zu einem besseren Zinssatz angelegt, dann gehören auch die tatsächlich erzielten höheren Zinsen dem Mieter und werden der Kaution zugeschlagen (LG Düsseldorf, WM 93, S. 400; AG Duisburg, WM 96, S. 763).
Da die Zinsen dem Mieter zustehen, muss dieser die auf die Kaution erzielten Zinsen auch versteuern (Zinsabschlag). Der Zinsabschlag wird normalerweise von den Banken direkt abgezogen, es sei denn, der Bank liegt ein Freistellungsauftrag vor. Lautet das Kautionskonto auf den Vermieter, kann ein solcher Freistellungsauftrag nicht erteilt werden (denn der Kontoinhaber und der Steuerschuldner sind ja dann zwei verschiedene Personen). In diesem Falle kann der Vermieter dem Mieter die von ihm gezahlte Zinsabschlagsteuer in Rechnung stellen und der Mieter kann sie dann wiederum im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. Tut der Vermieter das, muss er über die von ihm bezahlte Zinsabschlagsteuer dezidiert abrechnen, wobei er auch entsprechende Bankbelege vorlegen muss. Eine solche Abrechnung ist vor allem dann notwendig, wenn der Vermieter mehrere Objekte vermietet hat und die Kautionen auf einem Sammelkonto hinterlegt sind. Umgehen kann man das gesamte Problem, wenn der Vermieter das Geld auf einem Konto anlegt, das auf den Namen des Mieters eingerichtet hat und worauf er während der Mietzeit aber trotzdem den alleinigen Zugriff hat. In diesem Falle kann nämlich der Mieter einen Freistellungsauftrag erteilen und so die Zahlung der Zinsabschlagsteuer durch die Bank verhindern.
§ 550 b BGB, in dem die Mietkaution gesetzlich verankert ist, wurde erst am 01.01.1983 in das Gesetz eingeführt. Eine Menge Mietverträge laufen aber bereits erheblich länger. Der Bundesgerichtshof (Re WM 82, 240) hat entschieden, dass trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage auch Kautionen als Altverträgen entsprechend dem Gesetz zu verzinsen sind, wenn nicht im alten Mietvertrag die Zahlung von Zinsen ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Streit herrscht zwischen den Gerichten darüber, ob ein formularmäßiger Ausschluss im Kleingedruckten ausreicht (dafür: LG Frankfurt, WM 88, S. 307; AG Ludwigshafen, WM 86, S. 335; dagegen: LG Hamburg, WM 96, S. 765; LG München I, WM 92, S. 617; LG Nürnberg-Fürth, WM 88, S. 158; LG Berlin, GE 87, 135; LG Frankfurt, WM 86, 336).
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Schau mal hier:

Ja, er muss die Kaution anlegen und dir dann auch die Zinsen mit auszahlen.
Danke für alle Antworten

Die Kaution muss verzinst werden und am Ende des Mietverhältnisses auch mit Zinsen bereit gestellt werden - also entweder um Reparaturen zu bezahlen oder um sie dem Mieter auszuhändigen.
also mein alter vermieter ist mit mir zur bank gegangen und wir haben die kaution auf ein sparbuch angelegt.nach auszug habe ich die zinsen bekommen.ich glaube nicht das er dir die zinsen zahlen muß.warum auch.
Wenne am 30. Oktober 2009 08:56 Es ist gesetzlich geregelt dass die Kaution verzinst dem Mieter am Ende der Mietzeit wieder zurück gegeben werden muss!
Mietkautionen werden üblicherweise in einem Sparbuch angelegt, die Zinsen dem Mieter ausgezahlt wenn er auszieht. Außer der Vermieter hat etwas zu beanstanden und behält Teile der Kaution ein...
Ja, banküblich verzinsen. Im Regelfall entspricht das den Zinsen auf ein Sparbuch.
Kaution ist keine Sparanlage, er muß keine Zinsen bezahlen.
Doch, er muss es banküblich verzinsen.
Aber nur, wenn er eine eV angemeldet hat, dann könnte Dividende ausschütten, sonst nicht.
eva130254 am 30. Oktober 2009 08:57 Was ist eine eV bitte ?
Die Kaution gehört dem Mieter, der ist auch der Nutznießer der darauf entfallenden Zinsen, das hat weder etwas mit eV noch mit einer Dividende zu tun.
Danke wieviel ist das umgefähr
Es muss mindestens soviel sein, wie bei einem normalen Sparbuch, also etwa 3%.
Ausführliche Antwort ist weiter unten
Doch, er muss es!
Wir mußten extra zur Bank und ein Sparbuch für Kautionen eröffnen. Dieses haben wir dann unseren Vermieter gegeben und wenn wir ausziehen, bekommen wir das Sparbuch zurück.Wenn wir keine Schäden in der Wohnung hinterlassen haben.

Ja, die Kation muss er anlegen (meist Sparbuch) und die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Ja. Bei mir war es auch so. Null Problem. Er muss das Geld zinsbringend anlegen. Ist auch vertraglich so geregelt.

Der Vermieter darf die Kaution eigentlich nicht "an sich nehmen". Er muss sie verzinst auf ein Konto oder Sparbuch legen.
Üblicherweise legst du das Sparbuch an und übergibst ihm dann die Karte (oder das Buch). Am Ende der Mietzeit gibt er es dir dann zurück.
Das ist gesetzlich geregelt, egal was im Mietvertrag steht.

Ob darauf Zinsen berechnet werden können, hm, unser Vermieter hat seinerzeit das Anlegen eines Sparbuches mit der Kautionssumme angeregt, am Ende hatten wir die Kaution und die Zinsen dazu. Wenn deiner aber sagt, er hätte das Geld einfach in seinem Nachtschrank aufbewahrt ;) ?
moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 09:00 Dann muss er die Zinsen aus eigener Tasche zahlen.
ich glaube das steht im mietvertrag ob er muss oder nicht.
Das ist mal eine ausführliche, komplette Antwort. Respekt!
Copy und Paste sei dank.
Macht ja nichts, die Hauptsache ist, das es eine richtige Antwort ist ohne gefährliches Halbwissen :-)
Hab es ja nur kopiert, ich wusste es zwar weil ich damit vor einigen Jahren einen ziemlichen Vermieterstreit hatte, aber so gehts halt schneller :-)