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Muss ein Vermieter auskunft geben wenn jemand zum Schauen nach einem Wasserschaden kommt?

gefragt von ChrisNadin am 28.03.2008 um 14:18 Uhr

hallo, wir hatten gestern zwei wohnungen über und nen Wasserschaden der sich auf 4wohnungen ausstreckt...heute morgen hat mich die vermieterin abngerufen und gefragt ob ich dann und dann zu hause bin, dann habe ich sie gefragt wer denn kommt und sie hat mir nichts gesagt das ein gutachter kommt und mir an den kopf geworfen sie müsse mir gar nichts berichten.


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. März 2008 14:21
3x
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die vermieterin muss nur einen termin mit dir vereinbaren, dass ein gutachter kommt ist ja wohl logisch.

schließlich muss der wasserschaden begutachtet werden und alles aufgenommen werden, hergang und schaden ect.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 28. März 2008 14:21
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Ja, sie muss ja schauen welches Ausmas dieser Schaden hat. Würde aber auch freundlicher gehen.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 28. März 2008 14:20
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Eindeutig JA. Der Vermieter hat das Recht über den Ausmass des Schadens sich einen Überblick zu schaffen - ausserdem könnte er auch "Gefahr im Verzug" anmelden. Jedoch muss der Vermieter vorher Bescheid sagen, dass er in deiner Wohnung den Schaden betrachten will.




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