Hallo,
habe vor kurzem eine Wohnung gekauft. Nun erfahre ich, dass kurz nach Fertigstellung ein Baumangel entdeckt wurde (u.a. Hellhörigkeit). Bauherr war gerade am Beheben des Mangels (nach Gerichtsbeschluss) als er pleite ging. DAher weiß ich nicht, ob ein evtl. Mangel in meiner Wohnung vorhanden war bzw. behoben wurde. Mein Nachbar (unter mir) meinte, er würde mich hören, wenn ich in meiner Wohnung gehe geschweige denn rede. Der Verkäufer hat mich aber nie darauf aufmerksam gemacht. Kann ich den belangen? GIbt es dazu evtl. Gerichtsurteile?
Vielen Dank

Aber sicher kannst Du den Verkäufer belangen, aber wenn er kein Geld hat, dann kann er Dir vielleicht die Ansprüche abtreten an die Baufirma, die den Mangel verschuldet hat. Wenn er allerdings eine Mängelentschädigung bekommen hat, dann hat er dir wissentlich eine mangelhafte Wohnung verkauft, was dann wieder Betrug ist. Aber bitte die genauen Begriffe mit deinem fachkundigen Anwalt besprechen. Es fragt sich, ob Du ein Rücktrittsrecht hast daraus. Ob es eine Mängelentschädigung gegeben hat. Ob überhaupt geklärt ist, wer für den Mangel zuständig war von den Baufirmen (Schallübertragungen/Hohlräume/Berührungspunkte/falsche Materialwahl...). Die Ursache kann oft nicht eindeutig festgestellt werden, dann hast den Ärger wieder du. Viel Glück und gute Nerven.

Wen dem tatsächlich so ist und Du ihm das nachweisen kannst, könntest Du ihn belangen. Die Frage ist was wirst Du tatsächlich erreichen wen er pleite ist? Greif mal nen nackten Mann in die Tasche....
Ich will eigentlich nicht den Bauherren belangen, der bereits pleite ist, sondern den Verkäufer der Wohnung. Ich hätte die Wohnung auf jeden Fall gekauft, aber wäre bei dem Preis nach unten gegangen, schließlich muss ich ja auch mit einer Minderung rechnen, wenn ich die Wohnung verkaufen will (es sei denn ich mache den Käufer nicht darauf aufmerksam)
regideur am 18. Februar 2008 21:02 Ok, ich bin davon ausgegangen das Bauherr und Verkäufer dieselbe Person sind. Meine Antwort kommt aber so auch auf das gleiche hinaus. Wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst dass er von dem Baumangel wusste ist es glatter Betrug. Sonst hat er Dir nur eine Wahre mit einem Mangel verkauft. Du hast das Recht der Wiedergutmachung (Reparatur)oder Preisnachlass.
Ich denke, da es kein Statischer Baumangel ist, ist da nichts zu machen.
Muss denn der Verkäufer nicht darauf aufmerksam machen? (Vgl. bei einem Autokauf und dem Hinweis, dass es sich um einen Unfallwagen handelt)? Und was ist ein statischer Baumangel?
Wäre ein solcher vorhanden, wäre dein Haus nicht sicher, sondern einsturzgefährdet.
Du müßtest erst mal wissen, welcher Mangel genau beanstandet wurde und inwieweit er behoben wurde oder eben nicht.
Wenn noch ein Mangel vorlag, mußte der Verkäufer Dich darauf hinweisen - da er ja vermutlich "frei von Mängeln" verkauft hat.
Du kannst den Verkäufer - wenn Du nachweisen kannst, daß er einen Mangel kannte, den er verschwiegen hat - wegen Arglist verklagen. Ob Du vor Gericht Recht bekommst (auch wenn Du nach Deinem Gefühl Recht hast), steht in den Sternen.
Was willst Du erreichen?
-- Willst Du vom Kauf zurücktreten?
-- Willst Du einen Teil des Kaufpreises zurückhaben?
Wenn der Verkäufer schon pleite war, oder wenn der Verkäufer das Geld längst weitergereicht hat... hast Du zwar hinterher einen Titel. Den kannst Du Dir dann hübsch einrahmen.
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, die den Fall decken würde, nimm lieber das Geld in die Hand und steck's in Deine Wohnung.
"arglistig verschwiegen, versteckter Mangel, der aber dem Verkäufer bekannt war...". Er hätte es Dir sagen müssen. Frag mal beim Notar nach, der weiß auch Rat dazu. Er hat es ja so beurkundet und muss erläutern in der Beurkundung.