Hallo, ich bin seit 2002 Kleinunternehmer und verkaufe überwiegend bei ebay meine Waren. Nun hat ebay dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich noch andere Accounts bei ebay habe mit Umsätzen. Diese Accounts sind privat, dort verkauft überwiegend meine Frau verschiedene Artikel aus unserem Privathaushalt , wie Schlauchboot, Kleidung, Bücher, Privat-PKW, Motorrad, usw. Meine Frage nun: Ist es richtig, dass diese privaten, gebrauchten Waren auch dem Finanzamt gemeldet werden müssen, damit diese in meinen Umsatz mit einbezogen werden? Ich soll eine Auflistung dieser Artikel machen aus dem Zeitraum 2005-2007. Leider für uns nicht möglich, da wir nicht mehr wissen, was verkauft wurde. DANKE!

Spreche mal mit deinem Steuerberater, wie du dich in diesem Fall korekt verhälst. Oder frage beim Finanzamt direkt nach, und erkläre ihnen die Situation.
Es stimmt, da hättest Du besser den Zweitaccount auf Deine Frau eröffnet. Natürlich auch mit einer anderen Bankverbindung. Ist übrigens nicht nur bei Kleinunternehmern so
ja, das ist rechtens, alle einnahmen sind steuerpflichtig.
in dem falle geht das finanzamt davon aus, dass du deine waren unter verschiedenen accounts anbietest um abgaben zu umgehen.
schwierig, aber du wirst dich an e-bay wenden müssen um die jahre nachzuweisen.

Du hast es doch eigentlich sauber getrennt.
Also sprich mal mit dem FA und erkläre ihnen, was Sache ist und dass ebay hier überefrig war.
Erst mal sehen, was der Sachbearbeiter vom FA dazu sagt.
Veilleicht hast Du ja auch noch Unterlagen zu den einzelnen Verkäufen. Dann siht man ja, was verkauft wurde.
Die Trennung zwischen gewerblichem und privatem Verkauf ist leider juristisch nicht klar zu vollziehen; es kommt daher auf die Beurteilung des Einzelfalls an. Nachdem Du aber offenbar gewerblich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG Waren über Ebay verkaufst, wird es Dir bei diesen Umständen schwer fallen, gegenüber dem FA zu belegen, dass die anderen Verkäufe nichts mit Dir als Händler zu tun hatten. Das ist bei § 19 doppelt unglücklich, weil es Dich ggfs. über die Grenze der zulässigen Jahresumsätze zieht - und zwar rückwirkend! Das würde im worst case bedeuten, dass Du evtl. auf alle Verkäufe der Vorjahre, sofern Du die zulässigen Umsatzwerte überschritten hattest, nachträglich 19% USt an das FA abzuführen hättest. Ich würde daher dringend raten, schnell Kontakt zu einem StB oder Fachanwalt für Steuerrecht aufzunehmen.
Hallo, ein Großteil der Antworten kann ich absolut nicht nachvollziehen, weil ich auf der Gegenseite (beim FA) sitze und weiß, dass einige Sachen nicht der Wahrheit entsprechen. Natürlich kann mir in diesem Fall zwischen gewerbliche und privat trennen. Und wie einer meiner Vorgänger schon gesagt, rede mal mit dem Bearbeiter. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist du Unternehmer und alles was in deinen unternehmerischen Bereich fällt, mußt du ganz klar angeben. Die privaten Verkäufe zählen aber in gar keinem Fall dazu. Leider weiß ich nicht, was für Waren du verkaufst. Sagen wir nun mal du handelst mit Elektronikartikeln und über den privaten Account wurde mein Auto, mal ein Kleidungsstück o.ä. verkauft, dann kannst du es ganz leicht trennen. Des Weiteren dürftest du auf deinen privaten Accounts ja um einiges weniger an Bewertungen haben, auch Indiz für die private Nutzung. Sicherlich ist jeder Punkt für sich kein Beweis, aber das Gesamtbild gibt den Ausschlag.
Von daher ist mein Rat --> gehe persönlich zum Bearbeiter, am besten mir ordentlich sortierten Unterlagen und evtl. auch Kontoauszügen und zeige, dass du halt nur über den einen Account unternehmerisch tätig wirst