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Muss ein unbezahltes Probearbeitsverhältnis dem Arbeitsamt gemeldet werden?

gefragt von jojo100 am 28.05.2007 um 11:09 Uhr

Ein Freund der seit 2 Monaten arbeitslos ist hat nun ein Jobangebot in einem mittelständischem Unternehmen bekommen, soll jedoch zunächst ein 2-monatiges unbezahltes Probearbeitsverhältnis eingehen, wozu er auch bereit ist. Muss er dies dem Arbeitsamt melden?


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anonym
beantwortet von May71 am 28. Mai 2007 11:13
3x
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Ja klar, dabei ist es unerheblich, ob er Arbeitslosengeld bekommt oder nicht und ob das unentgeltliche Arbeiten nur über einen Tag oder länger geht: er steht ja dem Arbeitsamt und der Arbeitswelt somit zur Vermittlung nicht mehr zur Verfügung!Unbedingt!

Kommentar von ottoott6 am 7. September 2009 15:28

er muss es auf jeden Fall melden!!

am besten schaust du auch mal unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html nach


anonym
beantwortet von emilia111 am 28. Mai 2007 11:23
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Arbeitslose müssen der Agentur für Arbeit Probejobs selbst dann unverzüglich persönlich melden, wenn diese unbezahlt und nur von kurzer Dauer sind, ansonsten können sie zur Rückzahlung aller erhaltenen Leistungen verpflichtet werden. So hat es zumindest in einem Fall das Sozialgericht Aachen entschieden.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. Mai 2007 11:15
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Muss er nicht unbedingt, macht sich aber auf jeden Fall besser, wenn er es tut. Ich stelle mir vor, was passieren könnte, wenn er bei der Arbeit gesehen wird, oder wenn er einen Arbeitsunfall hat. Wie will er das der Agentur vermitteln?


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