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Muss ein Tattoowierer eigentlich das Einverständnis der Eltern haben, bei unter 18jähigen?

gefragt von musikuss am 29.02.2008 um 17:35 Uhr

Wenn er das nicht hat, kann man ihn dann verklagen?


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Februar 2008 17:36
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ja, die ist doch noch nicht volljährig, da haben die eltern noch was zu melden.

können dich auch verklagen.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 29. Februar 2008 17:37

?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Februar 2008 17:39

:o)

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 29. Februar 2008 17:40

lol


dragon100
beantwortet von dragon100 am 29. Februar 2008 17:36
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Ja.


anonym
beantwortet von Davo1984ks am 29. Februar 2008 17:36
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soweit ich weiss muss er die einverständnis haben. ja man kann ihn verklagen.


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 29. Februar 2008 17:38
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Nein. Du kannst nur den nur verklagen, wenn er älter ist als 18.


anonym
beantwortet von frostpaeulerich am 29. Februar 2008 17:37
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ja!!! und gut so!!! wobei eine Klage dann auch nix mehr bringt"!




Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 29. Februar 2008 17:39

Moderne Farben kann man entfernen lassen. Das macht der Hautarzt und ist schön schmerzhaft. (Schmerzensgeld?)


littletiger
beantwortet von littletiger am 29. Februar 2008 17:54
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Ja. Normalerweise macht es auch keiner bei Minderjährigen. Hab auch schon erlebt, daß Kinder die Unterschrift der Eltern gefälscht haben...


fragile196
beantwortet von fragile196 am 29. Februar 2008 18:12
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vernünftige Tattoowierer lassen die Nadel von Minderjährigen, denn die wissen, dass sich in dem Alter der Geschmack schnell ändert und die Entscheidung oft bereut wird.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Februar 2008 22:51
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Ja, immer.


kidoh
beantwortet von kidoh am 30. März 2008 09:58
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ja.


anonym
beantwortet von Tattoolife am 27. Mai 2008 18:52
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Der tätowierer sollte eine einverständniserklärung haben.doch es gibt auch tätowierer die machen das ohne dieser erklärung. aber es ist auf jedenfall besser wenn die eltern so eine einverständniserklärung abgeben denn falls es zu krankheiten oder verletzungen kommen sollte, hat man das recht auf schmerzensgeld.wenn man keine einverständniserklärung abgegeben hat, hat man wenig chancen auf schmerzensgeld.




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