Wenn er das nicht hat, kann man ihn dann verklagen?
ja, die ist doch noch nicht volljährig, da haben die eltern noch was zu melden.
können dich auch verklagen.
soweit ich weiss muss er die einverständnis haben. ja man kann ihn verklagen.

Nein. Du kannst nur den nur verklagen, wenn er älter ist als 18.
ja!!! und gut so!!! wobei eine Klage dann auch nix mehr bringt"!
♥ Sender am 29. Februar 2008 17:39 Moderne Farben kann man entfernen lassen. Das macht der Hautarzt und ist schön schmerzhaft. (Schmerzensgeld?)

Ja. Normalerweise macht es auch keiner bei Minderjährigen. Hab auch schon erlebt, daß Kinder die Unterschrift der Eltern gefälscht haben...

vernünftige Tattoowierer lassen die Nadel von Minderjährigen, denn die wissen, dass sich in dem Alter der Geschmack schnell ändert und die Entscheidung oft bereut wird.
Der tätowierer sollte eine einverständniserklärung haben.doch es gibt auch tätowierer die machen das ohne dieser erklärung. aber es ist auf jedenfall besser wenn die eltern so eine einverständniserklärung abgeben denn falls es zu krankheiten oder verletzungen kommen sollte, hat man das recht auf schmerzensgeld.wenn man keine einverständniserklärung abgegeben hat, hat man wenig chancen auf schmerzensgeld.
?
:o)
lol