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Muß ein Straßenfest bei Anwohnern "angemeldet" werden?

gefragt von schwesternicolaschwesternicola am 16.08.2008 um 22:11 Uhr

In unserer Parallelstraße findet heute ein Straßenfest statt, etliche Parkplätze waren seit gestern (bis morgen) gesperrt,es gibt eine Bühne mit Musik, die seit heute früh über den Hof sehr laut hereinschallt, morgen wird wohl das Gleiche sein. Prinzipiell ist das ja ganz schön, allerdings finde ich es echt etwas blöd, daß wir Anwohner nicht "vorgewarnt" wurden, z.B. wegen Auto rechtzeitig umparken bzw auch wegen des Lärms (habe Schichtdienst, auch am Wochenende). Wären die Straßenfest-Betreiber (einige Kneipen) verpflichtet gewesen, uns Anwohner zu informieren (z.B. Handzettel im Briefkasten)?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. August 2008 22:14
2x
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solche feste werden doch im ortsblatt oder amtsblatt bekanntgegeben.

angemeldet muss das werden bei der stadt, aber nicht jeder bürger muss extra benachrichtigt werden


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 16. August 2008 22:23
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In dem Umfang scheint es mehr eine gewerbliche Veranstaltung zu sein und ist damit anmeldepflichtig.

Vom guten Ton ( und im eigenen Interesse ) wäre es natürlich richtig und wichtig gewesen, die unmittelbaren Anwohner zu informieren.


Zwenni81
beantwortet von Zwenni81 am 16. August 2008 22:15
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Ob sie Euch bescheid sagen müssen weiß ich nicht aber so ein Fest muss beim Ordnungsamt gemeldet werden.Wenn sie es nicht getan haben und sich viele Leute beschweren kann es sehr teuer werden.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 16. August 2008 23:19
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Kann mir nicht vorstellen, daß die örtliche Presse das ganz verschwiegen hat.

Kommentar von 650364416670f7f50d9e7b106cc3bc75smallschwesternicola am 16. August 2008 23:37

Bin dienstlich viel unterwegs und kann mir daher nicht jeden Tag den Luxus gönnen, Zeitung zu lesen.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 16. August 2008 23:58

ja, aber dann darfst du nicht sagen, daß ihr nicht informiert worden wäret.

Kommentar von 650364416670f7f50d9e7b106cc3bc75smallschwesternicola am 17. August 2008 00:58

'Tschuldige, ich dachte bisher, Zeitung lesen sei freiwillig und keine Bürgerpflicht - mein Fehler!

Im Übrigen lies doch einfach mal die Fragestellung bevor Du antwortest.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 17. August 2008 19:42

Hallo, ich habe die Frage doch durchgelesen und meine sie auch beantwortet zu haben. Klar ist Zeitung lesen freiwillig. Nur wenn du es nicht tust, darfst du dich nicht beschweren, daß du nicht informiert worden wärest.


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