schwesternicola am 16.08.2008 um 22:11 Uhr
In unserer Parallelstraße findet heute ein Straßenfest statt, etliche Parkplätze waren seit gestern (bis morgen) gesperrt,es gibt eine Bühne mit Musik, die seit heute früh über den Hof sehr laut hereinschallt, morgen wird wohl das Gleiche sein. Prinzipiell ist das ja ganz schön, allerdings finde ich es echt etwas blöd, daß wir Anwohner nicht "vorgewarnt" wurden, z.B. wegen Auto rechtzeitig umparken bzw auch wegen des Lärms (habe Schichtdienst, auch am Wochenende). Wären die Straßenfest-Betreiber (einige Kneipen) verpflichtet gewesen, uns Anwohner zu informieren (z.B. Handzettel im Briefkasten)?
solche feste werden doch im ortsblatt oder amtsblatt bekanntgegeben.
angemeldet muss das werden bei der stadt, aber nicht jeder bürger muss extra benachrichtigt werden

In dem Umfang scheint es mehr eine gewerbliche Veranstaltung zu sein und ist damit anmeldepflichtig.
Vom guten Ton ( und im eigenen Interesse ) wäre es natürlich richtig und wichtig gewesen, die unmittelbaren Anwohner zu informieren.
Ob sie Euch bescheid sagen müssen weiß ich nicht aber so ein Fest muss beim Ordnungsamt gemeldet werden.Wenn sie es nicht getan haben und sich viele Leute beschweren kann es sehr teuer werden.

Kann mir nicht vorstellen, daß die örtliche Presse das ganz verschwiegen hat.
schwesternicola am 16. August 2008 23:37 Bin dienstlich viel unterwegs und kann mir daher nicht jeden Tag den Luxus gönnen, Zeitung zu lesen.
DerTroll am 16. August 2008 23:58 ja, aber dann darfst du nicht sagen, daß ihr nicht informiert worden wäret.
schwesternicola am 17. August 2008 00:58 'Tschuldige, ich dachte bisher, Zeitung lesen sei freiwillig und keine Bürgerpflicht - mein Fehler!
Im Übrigen lies doch einfach mal die Fragestellung bevor Du antwortest.
DerTroll am 17. August 2008 19:42 Hallo, ich habe die Frage doch durchgelesen und meine sie auch beantwortet zu haben. Klar ist Zeitung lesen freiwillig. Nur wenn du es nicht tust, darfst du dich nicht beschweren, daß du nicht informiert worden wärest.