Mein Neffe fühlt sich in seiner Klasse überhaupt nicht wohl und demnächst ist eine Klassenfahrt auf dem Programm. Ist ein Schüler eigentlich verpflichtet, da mit zu gehen? Und wenn nicht, was soll oder muss er in der Zeit machen, in der die Klassenfahrt stattfindet?

Nein, muss er nicht. Aber er hat deswegen keine Freiezit, sondern muss in eine andere Klasse.

Bei uns war es so, dass diese Kinder dann in andere Klasse gehen mussten in der Zeit.

Grundsätzlich Ja.Wenn es aus einem Grund nicht möglich ist,muss er Ersatzunterricht in der Schule absolvieren.

Mit muss er nicht. Klasenfahrten können sich ja auch nciht alle Eltern leisten. solange ist unterricht in einer anderen Klasse angesagt. Aber vielleicht würde er sich auf der Klassenfahrt mit den anderen Schülern anfreunden? Genau deshalb macht man ja Klassenfahrten - um den Zusammenhalt und die Gemeinschaft zu fördern
Pinguin am 4. September 2008 21:30 Also eine Frage des Geldes kann es nicht sein... in meiner früheren Klasse konnte ein Schüler wegen des Geldes nicht mit. da hat ihn die schule unterstützt.
Brynhild am 4. September 2008 23:25 In meiner früheren Schule gab es diverse Mitschüler, die wegen des Geldes nicht mitkonnten.

Müssen muss er nicht - aber gerade in seiner Situation wäre es gut für ihn: Auf so einer Klassenfahrt lernen sich die Schüler näher kennen und es besteht die Chance, dass er dann auch besser Anschluss bekommt, wenn sich die jungen leute mal näher beschnuppern müssen.
Wenn es zu schlimm werden würde, kann er ja immer noch nach hause zurück.

Pflicht nicht, aber wenn er nicht grade gemobbt wird und sich nicht selbst weiter ausschließen möchte, sollte er mitfahren. Wenn er nicht mitgeht, muß er Unterricht in einer anderen Klasse mitmachen (so war es zumindest zu meiner Zeit...)
PinhaColada am 4. September 2008 22:33 so ist es auch heute noch.

eine Klassen- oder Studienfahrt zählt zu den sogenannten ausserunterrichtlichen Veranstaltungen. Diese sind laut einer Verwaltungsvorschrift "ausserunterrichtliche Veranstaltungen an Schulen" nur insoweit verpflichtend, als die Teilnahme nicht mit höheren Belastungen der Eltern verbunden ist. Damit sind nicht nur materielle Belastungen gemeint, sondern auch weitergehende Eingriffe in das Erziehungsrecht der Eltern.
Die Schule kann daher nicht einmal eine schriftliche Entschuldigung verlangen, gar womöglich unter Angaben von Gründen. Weitergehend darf einer Schülerin oder einem Schüler auch kein Nachteil erwachsen, wenn sie an einer ausserunterrichtlichen Veranstaltung nicht teilnehmen.

Nein muß er nicht.Aber es handelt sich dabei wohl um eine Schulpflichtveranstaltung.Er kann also nicht einfach zu Hause bleiben, sondern muß während der Zeit zur Schule u. am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen.Ausserdem bin ich der Meinung, dass gerade Klassenfahrten im Normalfall zu einem besseren Klassenklima führen u. den Zusammenhalt stärken. Wenn dein Neffe nun als einziger daheim bleibt, macht er sich selbst zum Aussenseiter u. die Situation in der Klasse wird dadurch auch nicht besser sondern eher schlechter.Würde ihn darin bestärken, mitzufahren.

Nein.
Moppelkotze am 4. September 2008 21:21 Leistungsverweigerung auf Klassenfahrt wäre mir neu.
dragon100 am 4. September 2008 21:26 Bei uns war Teilnahme Pflicht,außer die Eltern konnten sich das nicht leisten.LG

Naja entweder du meldest in einfach krank ... oder er muss in ne andere klasse ... !!

Eine Klassenfahrt ist eine Pflichtveranstaltung. Er MUSS mit, es sei denn es ist wirklich ein schwerwiegender Grund. bei Grenzfällen muss der Schulleiter entscheiden.
ghostwriter am 4. September 2008 21:30 Er MUSS garnicht. Bei meinen Kindern in der Klasse, hat es immer wieder Kinder gegeben, die einfach nicht mit wollten. Die mussten dann nur in der Zeit in eine andere Klasse.

eines verstehe ich nicht: wenn dein neffe sich in seiner klasse oder seiner schule nicht wohl fühlt, warum wechselt er nicht die klasse, bzw. die schule? es ist doch wichtig, daß er gute leistungen bringt für sein späteres leben. das kann er nur, wenn er in einem für ihn guten umfeld lebt. natürlich muß er während der klassenfahrt in eine andere klasse. frei hat er deshalb nicht.
Eine Klassenfahrt wird doch bestimmt in einer Klassen-Eltern-Versammlung besprochen und darüber abgestimmt. Sollte die Mehrheit der Eltern eine Klassenfahrt beschließen, dann sollten aber auch die Kinder der Eltern, die dafür gestimmt haben, mitfahren. Es macht keinen Sinn, wenn nur die Hälfte der Klasse mitfährt und die andere Hälfte zuhause bleibt. Manche Jugendherbergen und vor allem Jugendhotels verlangen bei einer kurzfristigen Absage auch schon mal Ausfallgeld und dann finde ich es ungerecht, wenn es auf alle Eltern einer Klasse umgelegt wird, d.h. auch die Eltern zahlen müssen, die von vorneherein nein gesagt haben, weil man sich das nicht leisten kann. Aber Hartz4-Empfänger bekommen vom Sozial- oder Jugendamt einmal im Jahr einen kleinen Zuschuss für den Klassenausflug. Sollte dieser nicht verpflichtend gewährt werden, wäre das ein weiterer Skandal, der den größten Skandal in unserer ach so reichen Wohlstandsgesellschaft noch toppen würde: dass nämlich heute schon jedes 7. Kind an der Armutsgrenze groß werden muss.
Genau! DH
Genauso würde ich das auch sehen.