Oder genügt eine batteriebetriebene Beleuchtung bei Notwendigkeit auch? Normalerweise fährt man mit den Renner ja nur tagsüber bei Helligkeit; es würde sich also nur für den Notfall handeln.

Wenn ein Fahrrad im öffentlichen Verkehr bewegt wird, muss es auch für den Strassenverkehr zugelassen sein. Das heisst, es muss also auch unter Anderem über eine entsprechende Beleuchtung verfügen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Beleuchtung durch Dynamo oder Batterie erzeugt wird. Jeder sollte bedenken, dass ein nicht zugelassenes Fahrrad im Strassenverkehr dem Nutzer ein Problem bereiten kann.
Moin, laut STVO (ich suche auch gern die §§ raus) ist Beleuchtung und Katzenaugen Pflicht, auch am Tag. Wie du das anstellst, ist dein Problem, wie immer in Deutschland. Die Beleuchtung muß fest am Fahrzeug installiert sein, LED´s an der Kleidung zählen nicht. Nicht falsch verstehen, aber ich hasse unbeleuchtete Radfahrer besonders in der Dämmerung, man sieht sie nicht. ;-) Grüße Korfiote2008
demosthenes am 27. Mai 2007 11:53 Bei leichten Rennrädern muss sie NICHT fest installiert sein.
Wenn dein Fahrrad leichter als 11 kg ist, dann darfst du mit Batteriebeleuchtung unterwegs sein. Ist es schwerer, dann nicht: http://bernd.sluka.de/Fahrrad/Beleuchtung.html
Kabark am 27. Mai 2007 11:52 Eine Klasse-Regelung. Die gehört ins Narrenblättle. ;-)
pooky am 27. Mai 2007 19:15 Rennräder sind in erster Linie Sportgeräte und keine Verkehrsmittel. Hier geht es um die Erzielung von höheren Geschwindigkeiten und Höhenmetern an Steigungen. Daher müssen diese Sportgeräte leicht sein (Rennräder sind maximal elf Kilo schwer, die meisten aber um die acht Kilo). Da Rennradfahrer im Training meistens nur tagsüber unterwegs sind, wurden die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der fest installierten Beleuchtung geändert, um den Sportler von Ballast zu befreien, davon abgesehen, dass Dynamobeleuchtung angesichts der Geometrie und der schmalen und dünnwanndigen Reifen schon technisch kaum zu realisieren ist.

Ein Rennrad UNTER 11 KG GESAMTGEWICHT braucht keine fest installierte Beleuchtung, allerdings muss die battriebetriebene nach StVZO zugelassen sein, was für viele Angebote vom Discounter NICHT gilt.
Im Bundestag war hier eine Änderung schon verabschiedet, die ist dann aber im Bundesrat gekippt worden - warum auch immer - sodass weiterhin die erwähnte Regel gilt.
Die Auskunft ist falsch.
Batteriebetriebene Beleuchtungen sind ausschliesslich bei Rennrädern mit einem Gewicht < 11kg zugelassen.
stimmt, da habe ich nicht ganz aufgepasst. Danke für die Korrektur.