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Muß ein Rennrad über fest installierte Beleuchtung verfügen?

gefragt von huguehugue am 27.05.2007 um 11:34 Uhr

Oder genügt eine batteriebetriebene Beleuchtung bei Notwendigkeit auch? Normalerweise fährt man mit den Renner ja nur tagsüber bei Helligkeit; es würde sich also nur für den Notfall handeln.


Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 27. Mai 2007 11:38
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Wenn ein Fahrrad im öffentlichen Verkehr bewegt wird, muss es auch für den Strassenverkehr zugelassen sein. Das heisst, es muss also auch unter Anderem über eine entsprechende Beleuchtung verfügen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Beleuchtung durch Dynamo oder Batterie erzeugt wird. Jeder sollte bedenken, dass ein nicht zugelassenes Fahrrad im Strassenverkehr dem Nutzer ein Problem bereiten kann.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. Mai 2007 11:51

Die Auskunft ist falsch.

Batteriebetriebene Beleuchtungen sind ausschliesslich bei Rennrädern mit einem Gewicht < 11kg zugelassen.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 27. Mai 2007 11:53

stimmt, da habe ich nicht ganz aufgepasst. Danke für die Korrektur.


anonym
beantwortet von korfiote2008 am 27. Mai 2007 11:40
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Moin, laut STVO (ich suche auch gern die §§ raus) ist Beleuchtung und Katzenaugen Pflicht, auch am Tag. Wie du das anstellst, ist dein Problem, wie immer in Deutschland. Die Beleuchtung muß fest am Fahrzeug installiert sein, LED´s an der Kleidung zählen nicht. Nicht falsch verstehen, aber ich hasse unbeleuchtete Radfahrer besonders in der Dämmerung, man sieht sie nicht. ;-) Grüße Korfiote2008

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. Mai 2007 11:53

Bei leichten Rennrädern muss sie NICHT fest installiert sein.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Mai 2007 11:42
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Wenn dein Fahrrad leichter als 11 kg ist, dann darfst du mit Batteriebeleuchtung unterwegs sein. Ist es schwerer, dann nicht: http://bernd.sluka.de/Fahrrad/Beleuchtung.html

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Mai 2007 11:52

Eine Klasse-Regelung. Die gehört ins Narrenblättle. ;-)

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 27. Mai 2007 19:15

Rennräder sind in erster Linie Sportgeräte und keine Verkehrsmittel. Hier geht es um die Erzielung von höheren Geschwindigkeiten und Höhenmetern an Steigungen. Daher müssen diese Sportgeräte leicht sein (Rennräder sind maximal elf Kilo schwer, die meisten aber um die acht Kilo). Da Rennradfahrer im Training meistens nur tagsüber unterwegs sind, wurden die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der fest installierten Beleuchtung geändert, um den Sportler von Ballast zu befreien, davon abgesehen, dass Dynamobeleuchtung angesichts der Geometrie und der schmalen und dünnwanndigen Reifen schon technisch kaum zu realisieren ist.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. Mai 2007 11:56
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Ein Rennrad UNTER 11 KG GESAMTGEWICHT braucht keine fest installierte Beleuchtung, allerdings muss die battriebetriebene nach StVZO zugelassen sein, was für viele Angebote vom Discounter NICHT gilt.

Im Bundestag war hier eine Änderung schon verabschiedet, die ist dann aber im Bundesrat gekippt worden - warum auch immer - sodass weiterhin die erwähnte Regel gilt.


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