kaYce am 22.03.2008 um 11:38 Uhr

Nein, nach dem Angehörigenprinzip nicht. Außerdem: Wo kein Kläger, ist auch kein Richter.

Nein.
Auch hier gilt das Angehörigenprivileg.
HerrLich am 22. März 2008 11:40 Das ist doch nicht einmal ein Offizialdelikt, richtig?
WolfRichter am 22. März 2008 11:53 Auch bei Antragsdelikten kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejahen. Ist also dafür nicht unbedingt ein Kriterium.
Lola25 am 22. März 2008 11:41 Und wie weit geht ein "Angehörigenprivileg"?
HerrLich am 22. März 2008 11:45 Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
WolfRichter am 22. März 2008 11:56 Wenn Du den Personenkreis meinst, hier ein Auszug aus § 11 Abs. 1 StGB:
Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört:
a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
b) Pflegeeltern und Pflegekinder
WolfRichter am 22. März 2008 11:59 Tut mir leid: Irgendwie hat das Kopieren nicht so funktioniert, wie ich mir das vorgestellt hatte. Ich hoffe, es ist gleichwohl verständlich.

Normal schon,würde ich sagen aber ob er es macht bleibt dahin gestellt.

Er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, nur moralisch!
dragon100 am 22. März 2008 11:41 Würdest Du Dein eigenes Kind anzeigen??
collo am 22. März 2008 11:53 sehr seltsame Moralvorstellung
jeder Vater hat die Pflicht seinen Sohn von illegalen Dingen abzuhalten. Gelingt ihm das nicht, hat er versagt.
Wer sein eigenes Kind anzeigt, gehört selbst bestraft.

Nein muß er nicht. Man muß nie einen angehörigen oder Ehepartner belasten, wenn er sich dadurch einer möglichen Strafverfolgung aussetzt.
nein, er muß sich auch nicht selbst anzeigen, wenn er es tut

Nein glaub ich nicht. Wer würde das denn auch schon machen (eigenen Sohn verknacken)!?

er muss es nicht, er wird ja auch vor gericht gefragt "sind sie verwandt oder verschwägert"

Dann müßte ja auch ein Sohn ( Polizist ) seinen Vater anzeigen, wenn er illegal Musik runter lädt.
Wäre das nicht schrecklich ??? Kinder die ihre Eltern anzeigten gab es schon mal, darf aber nie wieder kommen.
wenn er es bei einem programm macht, bei dem man von anderen leuten downloaded,ist das nicht illegal, nur der upload wäre in diesem falle illegal. Ansonsten müsste er, aber ich meine wenn ers nich tut is das auch net schlimm, endeckt wird man eh selten und wenn kann er sagen er wusste es net und sein sohn war nich verdächtig^^
jonny95 am 22. März 2008 11:52 noch nie was von dem verschärften urheberrechtsgesetz seit 01.01.2008 gehört? selbst der download ist illegal, das mit download legal upload illegal gibts nicht mehr !!
Leider nein. Ich persönlich finde aber, dass sich ein Kind nicht illegal verhalten darf. Wenn das Kind nicht auf ein Verbot des Vater hört, dann sollte er ihn ohne weiteres auch anzeigen. Auch Kinder müssen wissen, was sie dürfen und was nicht. Und wenn das Wort der Eltern nicht mehr reicht, sollte auch das Gesetz angewendet werden. Der sohn kommt ja dafür nicht gleich ins Gefängnis, weiß dafür aber in Zukunft, dass es sowas nicht darf.
Das ist das Problem in unserer Gesellschaft: Wenn der einzelne in der Erziehung versagt, oder man einfach keine Lust auf konsequentes Verhalten hat, wie Surfverbot / PC wegnehmen etc., dann wird es der Staat schon richten. Glaubt irgend jemand auch noch den Irrsinn, dass der Jugendliche dadurch einsichtig wird, wenn er Sozialstunden ableisten muss ? Erziehungsdefizite lassen sich mit keiner staatlichen Maßnahme korrigieren. Leider muss man in Deutschland für alles eine Qualifikation erwerben (Examen, Führerschein etc.) - nur das Privileg der Elternschaft kann jeder Depp für sich in Anspruch nehmen.
Es gibt grundsätzlich keine Pflicht, irgendjemanden anzuzeigen! Jede Anzeige ist freiwillig.

Nein! Es besteht sicher kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung. Außerdem müßte er weder sich noch angehörige belasten!
stimmt so nicht, der Richter sitzt nur ein paar Reihen weiter oben !