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MUSS ein Polizist seinen eigenen Sohn anzeigen, wenn dieser illegal Musik runterlädt ?

gefragt von kaYcekaYce am 22.03.2008 um 11:38 Uhr

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gri1su
beantwortet von gri1su am 22. März 2008 11:41
19x
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Nein, nach dem Angehörigenprinzip nicht. Außerdem: Wo kein Kläger, ist auch kein Richter.

Kommentar von Simple_avatar6smallJaschin am 22. März 2008 14:58

stimmt so nicht, der Richter sitzt nur ein paar Reihen weiter oben !


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 22. März 2008 11:39
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Nein.

Auch hier gilt das Angehörigenprivileg.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. März 2008 11:40

Das ist doch nicht einmal ein Offizialdelikt, richtig?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. März 2008 11:53

Auch bei Antragsdelikten kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejahen. Ist also dafür nicht unbedingt ein Kriterium.

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 22. März 2008 11:41

Und wie weit geht ein "Angehörigenprivileg"?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. März 2008 11:45

Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. März 2008 11:56

Wenn Du den Personenkreis meinst, hier ein Auszug aus § 11 Abs. 1 StGB:

Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört:

a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
b)  Pflegeeltern und Pflegekinder
Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. März 2008 11:59

Tut mir leid: Irgendwie hat das Kopieren nicht so funktioniert, wie ich mir das vorgestellt hatte. Ich hoffe, es ist gleichwohl verständlich.


miccy
beantwortet von miccy am 22. März 2008 11:39
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Normal schon,würde ich sagen aber ob er es macht bleibt dahin gestellt.


Shira
beantwortet von Shira am 22. März 2008 11:40
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Er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, nur moralisch!

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 22. März 2008 11:41

Würdest Du Dein eigenes Kind anzeigen??

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 22. März 2008 11:42

Ich glaube nicht!

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 22. März 2008 11:46

würde ich schon machen. is manchmal ganz heilsam. ich mein kommt natürlich auf die einsichtigkeit an. aber sohn eines polizists zu sein ist kein freibrief für illegales.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 22. März 2008 11:53

sehr seltsame Moralvorstellung

jeder Vater hat die Pflicht seinen Sohn von illegalen Dingen abzuhalten. Gelingt ihm das nicht, hat er versagt.

Wer sein eigenes Kind anzeigt, gehört selbst bestraft.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 22. März 2008 11:38
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Grundsätzlich ja.



DerTroll
beantwortet von DerTroll am 22. März 2008 11:50
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Nein muß er nicht. Man muß nie einen angehörigen oder Ehepartner belasten, wenn er sich dadurch einer möglichen Strafverfolgung aussetzt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. März 2008 12:46
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nein, er muß sich auch nicht selbst anzeigen, wenn er es tut


Lola25
beantwortet von Lola25 am 22. März 2008 11:40
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Nein glaub ich nicht. Wer würde das denn auch schon machen (eigenen Sohn verknacken)!?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. März 2008 11:44
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nein, da er zur Familie gehört..


america
beantwortet von america am 22. März 2008 11:44
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er muss es nicht, er wird ja auch vor gericht gefragt "sind sie verwandt oder verschwägert"


collo
beantwortet von collo am 22. März 2008 11:46
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Dann müßte ja auch ein Sohn ( Polizist ) seinen Vater anzeigen, wenn er illegal Musik runter lädt.

Wäre das nicht schrecklich ??? Kinder die ihre Eltern anzeigten gab es schon mal, darf aber nie wieder kommen.


anonym
beantwortet von raimo738 am 22. März 2008 11:48
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wenn er es bei einem programm macht, bei dem man von anderen leuten downloaded,ist das nicht illegal, nur der upload wäre in diesem falle illegal. Ansonsten müsste er, aber ich meine wenn ers nich tut is das auch net schlimm, endeckt wird man eh selten und wenn kann er sagen er wusste es net und sein sohn war nich verdächtig^^

Kommentar von 316a7167fb929efbadf0edff25c1f2f2smalljonny95 am 22. März 2008 11:52

noch nie was von dem verschärften urheberrechtsgesetz seit 01.01.2008 gehört? selbst der download ist illegal, das mit download legal upload illegal gibts nicht mehr !!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 22. März 2008 11:52
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Leider nein. Ich persönlich finde aber, dass sich ein Kind nicht illegal verhalten darf. Wenn das Kind nicht auf ein Verbot des Vater hört, dann sollte er ihn ohne weiteres auch anzeigen. Auch Kinder müssen wissen, was sie dürfen und was nicht. Und wenn das Wort der Eltern nicht mehr reicht, sollte auch das Gesetz angewendet werden. Der sohn kommt ja dafür nicht gleich ins Gefängnis, weiß dafür aber in Zukunft, dass es sowas nicht darf.

Kommentar von schommi am 27. Juni 2008 15:25

Das ist das Problem in unserer Gesellschaft: Wenn der einzelne in der Erziehung versagt, oder man einfach keine Lust auf konsequentes Verhalten hat, wie Surfverbot / PC wegnehmen etc., dann wird es der Staat schon richten. Glaubt irgend jemand auch noch den Irrsinn, dass der Jugendliche dadurch einsichtig wird, wenn er Sozialstunden ableisten muss ? Erziehungsdefizite lassen sich mit keiner staatlichen Maßnahme korrigieren. Leider muss man in Deutschland für alles eine Qualifikation erwerben (Examen, Führerschein etc.) - nur das Privileg der Elternschaft kann jeder Depp für sich in Anspruch nehmen.


fender
beantwortet von fender am 22. März 2008 12:02
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Es gibt grundsätzlich keine Pflicht, irgendjemanden anzuzeigen! Jede Anzeige ist freiwillig.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 22. März 2008 14:07
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Nein! Es besteht sicher kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung. Außerdem müßte er weder sich noch angehörige belasten!



Jaschin
beantwortet von Jaschin am 22. März 2008 14:59
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Nein, muß er natürlich nicht !


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. März 2008 23:43
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Nein, bei Angehörigen ersten Grades nicht.


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