Muss ein Erbe den Pflichtteil grundsätzlich gleich auszahlen, auch wenn er dafür einen Teil des Erbes verkaufen muss, oder kann er den Pflichtteil auch abstottern?

ein pflichtteil muß mit einer frist von 3 wochen ausgezahlt werden wenn es verlangt wird http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=891&ccheck=1
Grundsätzlich gilt: Der Pflichtteil ist sofort zur Zahlung fällig! Siehe auch: http://www.pflichtteilrechner.de/012wannwirdderpflichtteilzurzahlung_faellig.html
Nur in Ausnahmefällen (d.h. unter besonderen Voraussetzungen) kommt eine Stundung gemäß § 2331a BGB in Betracht.