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Muss ein Pflichtteil sofort ausgezahlt werden?

gefragt von wiggerl42 am 02.11.2008 um 14:25 Uhr

Muss ein Erbe den Pflichtteil grundsätzlich gleich auszahlen, auch wenn er dafür einen Teil des Erbes verkaufen muss, oder kann er den Pflichtteil auch abstottern?

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Tremor
beantwortet von Tremor am 2. November 2008 14:28
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ein pflichtteil muß mit einer frist von 3 wochen ausgezahlt werden wenn es verlangt wird http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=891&ccheck=1


anonym
beantwortet von Klieri am 4. Januar 2009 23:16
1x
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Grundsätzlich gilt: Der Pflichtteil ist sofort zur Zahlung fällig! Siehe auch: http://www.pflichtteilrechner.de/012wannwirdderpflichtteilzurzahlung_faellig.html

Nur in Ausnahmefällen (d.h. unter besonderen Voraussetzungen) kommt eine Stundung gemäß § 2331a BGB in Betracht.



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