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Muß ein nicht Umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler die Vorsteuer bei den Betriebskosten abziehenß

gefragt von MerkurMerkur am 21.02.2008 um 18:18 Uhr

Da der Gewinn unter der Umsatzsteuerpflichtsgrenze liegt, berechnet ein Freiberufler in seinen Ausgangsrechnungen für seine Leistungen keine Mehrwertsteuer. Bei eingehenden Rechnungen allerdings, z.B. beim Kauf von Büromaterial, muß er ja die Mehrwertsteuer oder "Vorsteuer" mitbezahlen. Darf dann die Rechnung mit der Mehrwertsteuer in den Betriebskosten erfaßt werden oder ist sie hier auch abzuziehen?


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 21. Februar 2008 18:22
7x
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Ist nicht abzuziehen, da es sich ja bei dem vollen Betrag um den Betrag handelt, den Du tatsächlich ausgegeben hast und von dem Du selber nichts erstattet bekommst.

Kommentar von Simple_avatar2smallMerkur am 22. Februar 2008 13:52

Herzlichen Dank für die Antwort!!!


HugoHabicht
beantwortet von HugoHabicht am 21. Februar 2008 18:26
2x
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Muss nicht abgezogen werden, dieser Umsatz wird ja nicht von dem Freiberufler erzielt sondern von demjenigen, dessen Waren/Dienstleistung der Freiberufler erhält.

Kommentar von Simple_avatar2smallMerkur am 22. Februar 2008 13:52

Herzlichen Dank auch für die Antwort!!!


carlotte
beantwortet von carlotte am 21. Februar 2008 18:22
0x
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Vor- und Umsatzsteuer werden immer gleich behandelt: Entweder wird beides erklärt, ausgewiesen und mit dem Finanzamt abgerechnet oder keines. Vorsteuer rausrechnen und Umsatzsteuer behalten geht nicht.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 21. Februar 2008 18:24

Nur bei den Rechnungen, die der Freiberufler ausstellt für SEINE Leistungen....

Kommentar von Simple_avatar2smallMerkur am 22. Februar 2008 13:55

Danke sehr für beide Kommentare!!!




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