Muss ein Nebengewerbe bei Krankengeld abgemeldet werden?

4 Antworten

Du kannst es ruhen lassen. Du könntest es sogar fortführen. Hier ein Beispiel. Wenn du wegen Rückenproblemen Krank geschrieben bist und nicht in deinem Hauptberuf als z.B. Bauarbeiter arbeiten kannst, im Nebengewerbe aber einen Bürojob hast, kannst du den Bürojob weiter machen. Bei mir war es ähnlich, nur das ich einen 450 € Nebenjob als Fahrer hatte.

Hallo,

man kann das Gewerbe weiterlaufen lassen (ggf. ruhend). Man darf während der Arbeitsunfähigkeit aber nichts tun, was den Heilungsprozess gefährden könnte. Im Zweifelsfall mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten und ggf. Hinweis vom Arzt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dem Auszahlschein machen lassen.

Gruß

RHW

Es bleibt alles wie es ist.

Ausser dass du in dieser Zeit aus dem nebengewerbe keine Umsätze und Gewinne erzielt.

Da hätte man ja sonst nichts mehr zu tun als Gewerbe an und ab zumelden.


Meines Wissens ist das nicht erforderlich.