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Muss ein Nachbar tatsächlich den Inhalt eines Paketes prüfen?

gefragt von rbeierrbeier am 19.08.2007 um 11:00 Uhr

Ich habe als Privatperson etwas bei Ebay verkauft und verschickt. Nun ist beim Transport ein Schaden entstanden. Die Sendung wurde aber nicht vom Empfänger selbst, sondern dessen Nachbar angenommen. Nun behauptet der Zustelldienst, der Nachbar hätte die Sendung im beisein des Zustellers öffnen und den Artikel auf Schäden prüfen müssen. Da der Nachbar das nicht getan hat, wird der Schaden auch nicht ersetzt. Ist das wirklich so? Ich dachte, ich dürfte gar nicht das Paket öffnen wenn ich was für meinen Nachbar annehme.


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. August 2007 11:16
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Der Nachbar darf ein nicht für ihn bestimmtes Paket, das er aus Gefälligkeit annimmt, definitiv nicht öffnen. Damit kann er auch nicht auf Schäden überprüfen.

Es ist vielmehr so, daß es unter das Risiko des Zustelldienstes fällt, wenn dieser das Paket einem anderen als dem Empfänger aushändigt. Es ist umstritten, ob er das überhaupt darf, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die noch überwiegend herrschende Meinung in der Rechtsprechung geht allerding rechtsirrig davon aus.

Im konkreten Fall wird Die nichts anderes übrigbleiben, als zu klagen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. August 2007 11:12
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Rechtlich gesehen ist so, dass wenn eine Sendung schon sichtbar von aussen beschödigt ist, der Zusteller die vermerken muss und ein Schadensprotokoll erstellt. Bei verdeckten Transportschäden muss eine Anzeige innerhalb von 6 Werktagen nach Zustellung an das Zustellunternehmen und den Versender gemacht werden, da ja für den Transport von Paketen klare Richtlinien über die Verpackung und die daraus folgenden Bestimmungen von z.B. DHL für die Haftung von Transportschäden bestehen.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 19. August 2007 11:26
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Erstens: Der Nachbar darf das Paket nicht zur Prüfung öffnen.
Zweitens: Der Zustelldienst haftet üblicherweise nur, wenn die Außenverpackung beschädigt ist. Ist das nicht der Fall, geht man davon aus, dass die Ware vom Absender nicht sachgerecht verpackt wurde und das liegt nicht in der Verantwortung des Zustelldienstes.


elkera
beantwortet von elkera am 19. August 2007 11:08
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Rechtlich ist es tatsächlich so, das man eine Sendung direkt reklamieren muß.

Aber ich habe noch nie einen Zusteller erlebt, der sich die Zeit genommen hätte, zu warten, bis der Empfänger den Inhalt überprüft hat.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 19. August 2007 11:08
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Eine sehr interessante Frage.

ausdem Blickwinkel des Zustellers erscheint die Forderung logisch. Denn wie soll er einen Transportschaden anerkennen, wenn erst später festgestellt wird. Der Schaden könnte dann auch beim Auspacken entstehen und der Zusteller wäre verantwortlich. Anderseits wird durch das Öffnen des Paketes eindeutig das Postgeheimnis verletzt.

Es stellt sich also die Frage soll ein Nachbarn zugestellte Waren annehmen. Wenn ja, dann mit Erlaubnis zu öffnen. ansonsten heißt Annahme verweigern und neu anliefern.

Ich bin mal gespannt wie die Experten hier in GFD diese Frage beantworten. Persönlich weiß ich nicht wie es rechtlich in Ordnung ist.




Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 19. August 2007 11:18

Hier ein Auszug von DHL

  1. Prüfungspflicht des Empfängers/Reklamationsfrist Der Empfänger ist verpflichtet, die Sendung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen, um Beschädigung oder Vollständigkeit (Mängel) festzustellen. Äusserlich erkennbare Mängel sind sofort bei Empfang zu rügen. Sämtliche Reklamationen betreffend äusserlich nicht erkennbarer Mängel sind innerhalb von 8 (acht) Werktagen nach Annahme der Sendung schriftlich an DHL Express zu richten, da eine Haftung von DHL sonst ausgeschlossen ist (vgl. oben Ziffer 5.).

Das würde bedeuten. der Zustelldienst hat recht.


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 19. August 2007 11:09
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Niemals. Das sind doch nur Ausreden des Zustelldienstes bzw. Absenders. Ich würde um Ersatz bitten. Bei Ebay kann die Sendung schon defekt abgeschickt worden sein. Das sind die sogenannten schwarzen Schafe.




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