Ich habe als Privatperson etwas bei Ebay verkauft und verschickt. Nun ist beim Transport ein Schaden entstanden. Die Sendung wurde aber nicht vom Empfänger selbst, sondern dessen Nachbar angenommen. Nun behauptet der Zustelldienst, der Nachbar hätte die Sendung im beisein des Zustellers öffnen und den Artikel auf Schäden prüfen müssen. Da der Nachbar das nicht getan hat, wird der Schaden auch nicht ersetzt. Ist das wirklich so? Ich dachte, ich dürfte gar nicht das Paket öffnen wenn ich was für meinen Nachbar annehme.

Der Nachbar darf ein nicht für ihn bestimmtes Paket, das er aus Gefälligkeit annimmt, definitiv nicht öffnen. Damit kann er auch nicht auf Schäden überprüfen.
Es ist vielmehr so, daß es unter das Risiko des Zustelldienstes fällt, wenn dieser das Paket einem anderen als dem Empfänger aushändigt. Es ist umstritten, ob er das überhaupt darf, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die noch überwiegend herrschende Meinung in der Rechtsprechung geht allerding rechtsirrig davon aus.
Im konkreten Fall wird Die nichts anderes übrigbleiben, als zu klagen.

Rechtlich gesehen ist so, dass wenn eine Sendung schon sichtbar von aussen beschödigt ist, der Zusteller die vermerken muss und ein Schadensprotokoll erstellt. Bei verdeckten Transportschäden muss eine Anzeige innerhalb von 6 Werktagen nach Zustellung an das Zustellunternehmen und den Versender gemacht werden, da ja für den Transport von Paketen klare Richtlinien über die Verpackung und die daraus folgenden Bestimmungen von z.B. DHL für die Haftung von Transportschäden bestehen.

Erstens: Der Nachbar darf das Paket nicht zur Prüfung öffnen.
Zweitens: Der Zustelldienst haftet üblicherweise nur, wenn die Außenverpackung beschädigt ist. Ist das nicht der Fall, geht man davon aus, dass die Ware vom Absender nicht sachgerecht verpackt wurde und das liegt nicht in der Verantwortung des Zustelldienstes.
Rechtlich ist es tatsächlich so, das man eine Sendung direkt reklamieren muß.
Aber ich habe noch nie einen Zusteller erlebt, der sich die Zeit genommen hätte, zu warten, bis der Empfänger den Inhalt überprüft hat.

Eine sehr interessante Frage.
ausdem Blickwinkel des Zustellers erscheint die Forderung logisch. Denn wie soll er einen Transportschaden anerkennen, wenn erst später festgestellt wird. Der Schaden könnte dann auch beim Auspacken entstehen und der Zusteller wäre verantwortlich. Anderseits wird durch das Öffnen des Paketes eindeutig das Postgeheimnis verletzt.
Es stellt sich also die Frage soll ein Nachbarn zugestellte Waren annehmen. Wenn ja, dann mit Erlaubnis zu öffnen. ansonsten heißt Annahme verweigern und neu anliefern.
Ich bin mal gespannt wie die Experten hier in GFD diese Frage beantworten. Persönlich weiß ich nicht wie es rechtlich in Ordnung ist.
Edgar Niklaus am 19. August 2007 11:18 Hier ein Auszug von DHL
Das würde bedeuten. der Zustelldienst hat recht.

Niemals. Das sind doch nur Ausreden des Zustelldienstes bzw. Absenders. Ich würde um Ersatz bitten. Bei Ebay kann die Sendung schon defekt abgeschickt worden sein. Das sind die sogenannten schwarzen Schafe.