
Der Unterhaltsanspruch wird auf antrag neu berechnet. An der prinzipiellen Zahlungsverpflichtung ändert sich nichts. Es kann jedoch sein, dass für die Ex nichts mehr übrig bleibt.
im prinzip ja, nur wird in den meisten fällen sein einkommen nicht dazu reichen.
und kinder haben den vorrang vor den frauen.

Bisher gilt noch, erst die Erste Familie und dann erst die neue Familie. Dies soll sich demnächst ändern, wurde in diesem Jahr schon 2 mal verschoben. Dann sollen alle Kinder zuerst bedacht werden und denn erst evt Ansprüche von Ex-Partnern. LG Lotusblume
Raimund1 am 8. August 2007 22:10 so ist es