Frage von susischmidt68 25.02.2010

Muß ein Kleinunternehmer alle Quittungen & Rechnungen für Wareneinsatz bzw. andere Kosten aufheben ?

  • Antwort von Gullup 25.02.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du bist gar nicht verpflichtet Deine Belege zu sammeln - jedenfalls nicht die über Deine Betriebsausgaben. ALLERDINGS: Wer die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen will hat natürlich die Ausgaben glaubhaft zu machen, das macht man mit den Belegen. Das kann ein Kassenbon sein (so er denn alle notwendigen Angaben enthält), eine Reisekostenabrechnung (wenn das Auto nicht ins Betriebsvermögen gehört über die km) oder eine Aufstellung über die ein- und ausgehende Telefonate (um den betrieblichen Anteil der Kosten zu ermitteln).

  • Antwort von Wago1956 26.02.2010

    Natürlich musst Du die Belege aufbewahren, sogar über 10Jahre hinaus, kommt drauf an, wann Du die Steuererklärung einreichst und den Bescheid erhältst.

    Du musst die ganzen Belege aber nicht mit der Erklärung zusammen zum Finanzamt schicken, da reichen Anlage EÜR und eine Einnahmen-Überschußrechnung erst mal aus.

    Auf Aufforderung oder bei Betriebsprüpfungen musst Du sie aber parat haben.

    Erste, goldene Buchhaltungsregel: Keine Buchumg ohne Beleg !

    Fahrtkosten sind eine Sache für sich ! 1 % Regelung - PKW Betriebsvermögen ja/nein.

    Du solltest unebdingt einen Steuerberater aufsuchen, bevor Du durchstartest.

  • Antwort von Ladiex3 25.02.2010

    Ja man muss alles aufheben

  • Antwort von andik80 25.02.2010

    Alle Belege auf jeden Fall aufheben (10 Jahre - für spätere Prüfungen). Weitere Kosten wie Telefon etc. habe ich während meiner Kleinunternehmerzeit pauschal mit 20% der Gesamtkosten abgesetzt. Wenn du mehr hast und evtl begründen kannst dann auch mehr. Oder dann besser noch ein EVN.

    @PANIKGIRL: Kleinunternehmer müssen nicht bilanzieren

  • Antwort von Panikgirl 25.02.2010

    Natürlich - alle Einnahmen und Ausgaben aufführen. Wie sollst Du denn sonst eine Bilanz zustande bekommen. Wenn Du Sachen einkaufst und aus der Firmenkasse nimmst, wärst Du ja verrückt, wenn Du die nicht aufführst.

  • Antwort von kochstuebchen 25.02.2010

    telefon und fahrtkosten werden nauch durch quittungen belegt. du heftest alles ordentlich ab, damit du, wenn das finanzamt es einsehen will, alles übersichtlich vorlegen kannst.

  • Antwort von Jakker 25.02.2010

    Alle Belege 10 Jahre aufheben und für das Auto ein Fahrtenbuch führen!!

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