Muß ein Kleinunternehmer alle Quittungen & Rechnungen für Wareneinsatz bzw. andere Kosten aufheben ?
Muss ich als Kleinunternehmer, wenn ich Ware einkaufe, später für das Finanzamt meinen Wareneinsatz mit Rechnungen und Quittungen belegen ? Und wie belege ich genau, was ich an weiteren Kosten, wie z. Bsp. Telefonkosten, Fahrtkosten usw. für mein Unternehmen hatte ?
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du bist gar nicht verpflichtet Deine Belege zu sammeln - jedenfalls nicht die über Deine Betriebsausgaben. ALLERDINGS: Wer die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen will hat natürlich die Ausgaben glaubhaft zu machen, das macht man mit den Belegen. Das kann ein Kassenbon sein (so er denn alle notwendigen Angaben enthält), eine Reisekostenabrechnung (wenn das Auto nicht ins Betriebsvermögen gehört über die km) oder eine Aufstellung über die ein- und ausgehende Telefonate (um den betrieblichen Anteil der Kosten zu ermitteln).
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Natürlich musst Du die Belege aufbewahren, sogar über 10Jahre hinaus, kommt drauf an, wann Du die Steuererklärung einreichst und den Bescheid erhältst.
Du musst die ganzen Belege aber nicht mit der Erklärung zusammen zum Finanzamt schicken, da reichen Anlage EÜR und eine Einnahmen-Überschußrechnung erst mal aus.
Auf Aufforderung oder bei Betriebsprüpfungen musst Du sie aber parat haben.
Erste, goldene Buchhaltungsregel: Keine Buchumg ohne Beleg !
Fahrtkosten sind eine Sache für sich ! 1 % Regelung - PKW Betriebsvermögen ja/nein.
Du solltest unebdingt einen Steuerberater aufsuchen, bevor Du durchstartest.
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Ja man muss alles aufheben
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Antwort von andik80 25.02.2010
Alle Belege auf jeden Fall aufheben (10 Jahre - für spätere Prüfungen). Weitere Kosten wie Telefon etc. habe ich während meiner Kleinunternehmerzeit pauschal mit 20% der Gesamtkosten abgesetzt. Wenn du mehr hast und evtl begründen kannst dann auch mehr. Oder dann besser noch ein EVN.
@PANIKGIRL: Kleinunternehmer müssen nicht bilanzieren
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 25.02.2010"Kleinunternehmer müssen nicht bilanzieren"
Woher nimmst du denn diese Weisheit? Was hat denn die umsatzsteuerliche Behandlung mit der gesellschaftsrechtlichen oder ertragsteuerlichen Behandlung zu tun?
Wie löst du diesen Fall:
GmbH. Vermietet nur Wohnungen und eine Gewerbeeinheit. Umsatzsteuerfreie Umsätze = 1 Mio, umsatzsteuerpflichtige Umsätze = 1.200.
Bilanzierungspflichtig? Ja, §§ 13 (3) GmbHG, 6 HGB, 238 ff HGB, 140 AOKleinunternehmer? Ja, § 19 (1) iVm (3) UStG.
Kommentar von andik80 25.02.2010Hallo EnnoBecker, was hat die Umsatzsteuerpflicht der Umsätze mit der Kleinunternehmerregelung zu tun?
Meines Wissens nach kann man Kleinunternehmer nur bis 17.500 EUR Umsatz (unabhängig von der Umsatzsteuerprflicht) sein. Weit weg also von der Bilanzierung.
Falls dem nicht so ist, sorry!
Zu deinem Fall: Kann eine GmbH Kleinunternehmer sein?
Grüße Andreas
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 25.02.2010Ich hab die zutreffenden Normen extra hingeschrieben.
Musst nur reingucken. § 19 (3) erklärt beispielsweise, wie man die Bemessungsgrundlage errechnet. Einfach nur ins Gesetz gucken.
Und wo steht im Umsatzsteuergesetz etwas darüber, welche Rechtsform ein Unternehmer haben muss?Kommentar von andik80 25.02.2010OK §19 (3) war mir so nicht bekannt. Danach werden tatsächlich die steuerfreien Umsätze abgezogen. Asche auf mein Haupt ;-)
Kommentar von pollopollo 25.02.2010@andik80: Nein, gleich nen ganzen Aschenbecher... Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer...
Kommentar von andik80 26.02.2010@pollo: Na die Leute hab ich ja gern! Sich an dieser Diskussion zum ersten mal beteiligen und der einzige Kommentar beizieht sich darauf jemanden wegen einem Fehler runter zu machen. Das hättest du dir auch sparen können!
Im übrigen hat das nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun - das nur mal am Rande.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 26.02.2010Also ich hätte diese Information dankend aufgenommen, wenn sie für mich neu wäre.
Kommentar von andik80 26.02.2010@EnnoBecker: Dies tue ich auch gerne. Danke. Meine Kritik bezieht sich auf pollo, weil er sich das erste mal an dieser Diskussion beteiligt und dann diesen nutzlosen Kommentar abgibt ...
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 26.02.2010Na, sieh es mal nicht so eng. Der Tag ist doch schön.
Kommentar von andik80 26.02.2010Da hast du auch recht ;-) auch wenn's hier regnet. Dafür steht aber das WE vor der Tür.
Kommentar von pollopollo 26.02.2010@andik80: regnet es noch? Schönes Wochenende :-)LG Pollo
Kommentar von andik80 26.02.2010@pollo: ja regnet noch. Dir auch ein schönes WE ;-) Grüße andik80
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Natürlich - alle Einnahmen und Ausgaben aufführen. Wie sollst Du denn sonst eine Bilanz zustande bekommen. Wenn Du Sachen einkaufst und aus der Firmenkasse nimmst, wärst Du ja verrückt, wenn Du die nicht aufführst.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 25.02.2010Hier ging es nicht ums Aufführen, sondern um das Aufbewahren von Belegen.
Das hat auch mit der Bilanz - wenn denn eine zu erstellen ist oder freiwillig erstellt wird - nichts zu tun.
Und alles zusammen hat mit Kleinunternehmerschaft nichts zu tun. -
telefon und fahrtkosten werden nauch durch quittungen belegt. du heftest alles ordentlich ab, damit du, wenn das finanzamt es einsehen will, alles übersichtlich vorlegen kannst.
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Alle Belege 10 Jahre aufheben und für das Auto ein Fahrtenbuch führen!!
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So ist es. DH.