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Muss ein Kind, das 14 Jahre und behindert ist, die 10 Euro beim Arzt zahlen?

gefragt von ewalliewalli am 26.02.2009 um 11:40 Uhr

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anonym
beantwortet von sam08 am 26. Februar 2009 11:42
7x
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Bis zum 18. Lebensjahr brauchen Kinder generell keine 10 € bezahlen


anonym
beantwortet von chmoti88 am 26. Februar 2009 11:41
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nein bis zum 18 Lebensjahr ist man befreit von der praxisgebühr


auchmama
beantwortet von auchmama am 26. Februar 2009 11:41
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Kinder sind generell befreit...LG

Kommentar von Simple_avatar3smallewalli am 26. Februar 2009 11:42

Ja, aber ich weiss leider nicht, bis zu welchem Alter das gilt!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 26. Februar 2009 11:42

bis 18

Kommentar von Simple_avatar3smallewalli am 26. Februar 2009 11:42

Danke!


sanne172
beantwortet von sanne172 am 26. Februar 2009 11:41
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Nein, meine Kinder zahlen nie Praxisgebühr beim Kinderarzt.


belmondo
beantwortet von belmondo am 26. Februar 2009 11:41
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Nein, braucht es nicht.


Teify
beantwortet von Teify am 26. Februar 2009 11:41
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Minderjährige brauchen das nicht zu bezahlen.

Kommentar von 5913c5514a55e3f111c66754a70060aesmallkaddda am 26. Februar 2009 11:42

bis 18 jahre (egal bei welcher krankenversicherung, privat oder nicht) ist der arztbesuch kostenlos


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 26. Februar 2009 11:42
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reicht doch schon das Hartz 4 Empfänger bezahlen müssen, wenn jetzt auch noch Kinder dran kommen, dann Gute Nacht Deutschland!


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 26. Februar 2009 11:43
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minderjährige müssen das geld doch nicht zahlen..


froelich
beantwortet von froelich am 26. Februar 2009 11:45
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erst ab 18 , oderdann zuzahlungsbefreiung beantragen,wenn es nicht so viel verdient


anonym
beantwortet von 57wolken am 27. Februar 2009 08:02
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hallo, mein "kind" ist 17 und hat pflegestufe 3. der arzt muß auf dem rezept ankreuzen FREI. da ist (meine ich oben links) auf dem rezept so ein kleines kästchen, da steht frei. da achte ich beim arzt immer drauf, das die es nicht vergessen, das kreuzchen. liebe grüße

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 27. Februar 2009 10:47

Dabei geht es nicht um die PG, sondern um die Zuzahlung bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln.

Kommentar von 57wolken am 27. Februar 2009 16:55

entschuldigung, was ist PG und ich verstehe deinen kommentar nicht ... bitte erklären

Kommentar von 51f27b1bf920770841df63f736afee67smallfrangipani am 2. März 2009 15:34

Hi, ich glaube Isartaucher meint Pflegegeld/Stufe. Auf jeden Fall, bis 18 mus nichts bezahlt werden. Danach aber schon. Aber wenn das Kind behindert ist, dann auf jeden Fall Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Sonst wird es teuer! Das gilt auch noch für die ganze Familie.

Kommentar von F91a178a26f476b84f5ef99d0d60b718smallmissisZahni am 17. März 2009 17:38

PG ist die einfache Abkürzung für Praxisgebühr. (Kinder sind auch von Zuzahlungen zu Rezepten befreit. Deswegen wird oben links ein Häkchen, bzw. ein Kreuz gesetzt.)


Berserker
beantwortet von Berserker am 26. Februar 2009 11:42
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Da solltes Du bei der KK einen Antrag auf Befreiung der Arzt-u. Arzneimittelkosten stellen.


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 26. Februar 2009 11:47
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Erst ab 18. ;)


anonym
beantwortet von claudia3474 am 26. Februar 2009 11:53
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nein erst ab 18 jahren. claudia


anonym
beantwortet von claudia3474 am 28. Februar 2009 23:43
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kommt drauf an was es für midikamenten sind manchen kosten. pcm muss du zuzahlen. meine tochter ist 16 muss auch manchmal was da zu zahlen sind cent preise. claudia


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