Muss ein Kennzeichenhalter für mein Motorrad ein Prüfzeichen haben oder kann ich ihn selber bauen?

2 Antworten

Generell gilt für alle Anbauteile: Seriengeprüfte Teile haben ein Gutachten nach §19,3 StVO. Hier wird nur der korrekte Anbau überprüft. Baut man sich Teile selber (hab ich auch gemacht und eingetragen), müssen die nach §21 StVO überprüft werden. Dabei wird nicht nur der Anbau, sondern auch die Materialien, Sicherheitsrichtlinien, irgendwelche zusätzliche Prüfungen usw. überprüft. Bei einem Kennzeichenhalter ist das eher weniger, es ist kein sicherheitsrelevantes Teil, es muss einfach nur stabil sein und den Richtlinien über den Anbau von Kennzeichen entsprechen.

Kann man selber bauen,darf aber nicht über 45 grad gewinckelt sein.