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Muss ein Juwelier nicht nach der Einverständniserklärung der Eltern fragen?

gefragt von mucky442002mucky442002 am 26.03.2009 um 8:12 Uhr

Meine Eltern meinten gestern mit meiner 2 jährigen Tochter Ohrlöcher stechen zu fahren, ohne uns davon zu informieren. Hat denn der Juwelier nicht die Pflicht sich zu informieren ob die Eltern damit einverstanden sind? Oder muss man da nicht auch was unterschreiben was nur die Eltern dürfen? Kann sich der Juwelier dadurch strafbar machen?

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Recht x 34.943 familie x 9.238 eltern x 1.862

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 26. März 2009 08:15
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Im Allgemeinen nicht. Wenn Erwachsene dabei sind, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es so ok ist. Kommunizierst Du nicht mit Deinen Eltern???


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 26. März 2009 08:13
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Also ich würde den Kontakt SOFORT zu meinen Eltern abbrechen. Wie bescheuert sind die das die das einfach so machen???

Natürlich hätten die Großeltern eine Einverständniserklärung bei euch einholen müssen.

Boah, wenn ich daran denke werde ich echt sauer.

Kommentar von Bffb33e4a869f24d3363c9bd160a1e30smallHusband am 26. März 2009 08:15

Unverschämtheit, wie kann man so dumm sein. Ich würde denen Hausverbot sowie Umgangsverbot mit den Kindern erteilen!

Kommentar von Ffcb28e9f0165cf4d03d78d8ee843b6asmalltommes85 am 26. März 2009 08:16

An den Strick... :P

Kommentar von Dec655ac5c925bcb962abc8fff899a42smallmatrix2k9 am 26. März 2009 08:16

Auf jeden fall.

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 26. März 2009 08:16

Wegen sowas brincht man nicht gleich den Kontakt ab! Aber gefallen lassen muß man sich das nicht.

Kommentar von Dec655ac5c925bcb962abc8fff899a42smallmatrix2k9 am 26. März 2009 08:17

Oh doch. Sowas ist ein totaler Vertrauensbruch, ich könnte meinen Eltern nie wieder vertrauen was meine Kinder angeht.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 26. März 2009 08:25

ein Vetrauensbruch?? Die Eltern wollten die Tochter vielleicht damit überraschen, der kleinen Ohrstecker zu schenken, also wohl nur ein grosses Missverständnis! Kann man wieder zuwachsen lassen und ausserdem wird das Mädel früher oder später so oder so welche haben wollen, also?? Wo liegt das Problem wenns der Kleinen gefällt????

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 26. März 2009 08:30

Genau Floeckli! Genau meine Meinung!

Kommentar von Dec655ac5c925bcb962abc8fff899a42smallmatrix2k9 am 26. März 2009 08:59

Sowas ist DEFINTIV mit den Eltern abzusprechen!!!!!! Es ist ein Vertrauensbruch!!! Meine würden sowas auch nie machen.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 26. März 2009 08:18

@kugel: DH! ich würde nie den Kontakt zu meinen Eltern abbrechen wegen so einer Nichtigkeit! Aber gut, meine Eltern würden das auch nie machen....


kugel
beantwortet von kugel am 26. März 2009 08:21
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Glaub mir Matrix, es gibt schlimmere Vertrauensbrüche was das Verhältnis Großeltern und Eltern angeht!

Und - vielleicht geht mal jemand davon aus, dass die Großeltern dass nicht aus Bösartigkeit gemacht haben, sondern als Geschenk bzw. ihre Einstellung zu solchen Dingen eine andere ist. Gepräche würden da manchmal viel bringen.

Kommentar von 1af18fd2436064bd4160a7db7078c034smallheinzundevi am 26. März 2009 08:28

DH


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 26. März 2009 08:14
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nein, ich glaube nicht, dass der Juwelier das muss! Ist ja kein chirurgischer Eingriff!

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 26. März 2009 08:15

ein Piercer muss das Einverständnis einholen, also warum dann nicht der Juwelier? Das wäre unlogisch.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 26. März 2009 08:16

Piercing ist ja was anderes, da werden viel grössere Löcher mit einer Nadel gestochen!

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 26. März 2009 08:18

Ob Loch im Bauchnabel, Nase oder im Ohr - es ist und bleibt ein "Schaden". Das Einverständnis kam von einem Erwachsenen, nämlich den Großeltern.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 26. März 2009 08:19

ja eben, und ausserdem wächst das Loch ja wieder zu, also so schlimm ist das nun wirklich nicht..

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 12. August 2009 18:50

Ein Juwelier holt auch das Einverständnis der Eltern ein. Ich musste bei meiner damals noch minderjährigen Tochter mit.

Das Problem ist wohl, dass er davon ausgegangen ist, dass die Eltern einverstanden ist.


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 26. März 2009 08:13
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Mach doch nicht so einen Terz um zwei kleine Löcher, die Du ja sowieso stechen lassen wolltest. Meine Güte !!!!

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 26. März 2009 08:26

Es sind nicht nur zwei kleine Löcher, es sind nicht nur ein paar Haare, es ist Bevormundung, fast Entmündigung der Eltern. Großeltern haben nicht das Recht, sowas (es können ja noch andere Ideen kommen)ohne Absprache mit den Eltern zu tun.

Kommentar von TanteBertha am 26. März 2009 09:21

Wo steht denn, dass die Eltern die Löcher sowieso stechen lassen wollten? Fragen hätten die Grosseltern schon müssen, so wie so.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 27. März 2009 06:38

Stand in einer anderen Frage zu diesem Thema. Natürlich hätten die Großeltern fragen können, aber so sind Großeltern nun mal. Da macht man doch nicht so ein "Gewese" drum. Problem mit den Eltern ansprechen und klären. Ist nur gut, daß die Kleine nur 2 Ohren hat !!


prechanger
beantwortet von prechanger am 26. März 2009 08:20
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was dabei ist? die großeltern haben sich über die eltern gestellt udn so eine entscheidung getroffen. es geht auch ums prinzip. wie weltfremd sind hier eigentlich einig?

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 26. März 2009 08:28

Nicht weltfremd! Für die Generation "Großeltern" ist es "normal" sich in dem Alter Ohrlöcher stechen zu lassen. Schließlich haben meine Eltern bei mir das auch in dem Alter gemacht - und ich übrigens bei meiner Tochter genauso.

Manche tun hier geradezu, als ob die Großelten Monster wären und ihren Enkel mit Absicht verstümmeln würden...

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 12. August 2009 18:55

Wenn man zu früh Ohrlöcher stechen lässt kann das Allergien auslösen. Meine Tochter hat mit 14 selbst entschieden, dass sie die Löcher wollte.

Wenn meine Eltern das gemacht hätte hätte ich auch Theater gemacht. So schnell hätte ich sie nicht mehr mit dem Kind alleine gelassen. Das sind Entscheidungen, die die Eltern treffen.

Zudem tut es weh, dass kann Kinder verschrecken.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 26. März 2009 08:16
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Der Juwelier hat zwar auch einen Fehler gemacht er hätte nachfragen müssen aber vielleicht ist dies auch geschehen und wird nun verschwiegen, denn er wird evtl. davon ausgegangen sein das das die Tochter ist und somit ist er aus der schlinge und die die Großeltern haben wenn dann was mit vorsätzlicher körperverletzung zu tun, aber leg es nicht auf die Gold waage wenn du so darauf bestehst das sie keine Ohrringe tragen soll dann nimm die stecker raus und bald ist alles vergessen aber was ist denn dabei??

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 26. März 2009 08:24

Jepp - und in 15 Jahren rennt die Kleine ohnehin los und läßt sich Löcher an soche Stellen stehen, da werden "Ohrlöcher" noch zur Harmlosigkeit!


Tinkabell68
beantwortet von Tinkabell68 am 26. März 2009 08:15
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Ja sicher macht er sich strafbar,ich glaube das ist sogar eine Art von Körperverletzung.Meine Kids wollten sich auch Ohrringe stechen lassen,aber da musste ich sogar mitkommen.


kugel
beantwortet von kugel am 26. März 2009 08:14
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Ich würde statt dem Juwelier die Großeltern in die Mangel nehmen! Sowas nennt sich Körperverletztung.

Ein Juwelier kann wohl davon ausgehen, dass wenn ein Erwachsener einem 2jährigen Ohrlöcher sticht, dies so auch in Ordnung geht.


anonym
beantwortet von espressionant am 27. März 2009 09:21
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Ohrlochstechen ist Körperverletzung und bedarf sicher dem Einverständnis aller Sorgenberechtigten. Bei einem 2-Jährigen hätte der Juwelier meiner Ansicht nach nicht den Großeltern vertrauen dürfen, dass das Einverständnis vorliegt. Es gab ja sogar Diskussionen Piercings für unter 18-Jährige komplett zu verbieten!
Ich halte eine Anzeige gegen den Juwelier für gerechtfertigt. Er hätte die Sorgeberechtigung besser prüfen sollen.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 26. März 2009 09:24
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Also, ich bin doch erschüttert, was ich hier so lesen. Ja, die Grosseltern hätten fragen müssen. Hier ist ein Grundsatzgespräch mit den Eltern zu führen, wo noch einmal daran erinnert wird, wer "erziehungsberechtigt" bzw. "entscheidungsberechtigt" ist. Ich denke, dass die Grosseltern einsehen werden, dass ihr Verhalten so nicht richtig war und in der Zukunft von solchen Aktionen Abstand nehmen werden. Wenn nicht, muss man eben doch andere Massnahmen ergreifen, aber ich kann mir eigentlich bei vernünftigen Erwachsenen nicht vorstellen, dass so etwas notwendig werden wird.


Preciosa
beantwortet von Preciosa am 26. März 2009 08:16
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Also ich finde den Ärger darüber gerechtfertigt, ohne mich um Erlaubnis zu fragen würd keiner meinem Kind Ohrlöcher stechem, ganz egal ob ich es früher oder (wohl eher) später selber machen würde....

Und nein, der Juwelier darf das nicht so einfach... würde als Körperverletzung gelten.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 26. März 2009 08:35

Blödsinn! Wenn die Grosseltern sagen, dass das okay ist, ist der Juwelier aus dem Schneider! kannst ja ein Verfahren eröffnen, wirst garantiert verlieren!


anonym
beantwortet von Nossi123 am 17. Juli 2009 22:50
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Als langjähriger Piercer darf man mal erwähnen das man mich wegen körperverletzung anklagen könnte wenn ich so etwas vornehmen würde und man würde mit leichtigkeit gewinnen. (strafmaß bis zu 3jahre schlimmstenfalls) man könnte den juwlier also auf jedenfall verklagen wenn man das will er hat ohne einverständnis der sorgebrechtigten gehandelt aus niederen bewegegründen (wegen dem geld) und auch noch an einem schuzbefohlenen eine untötige körperverletzung vorgenommen. Zum glück mache ich sowas grausiges nicht und nehme eingriffe erst ab 14jahren vor wie es meine moral und meine versicherung bzw anwälte es mir dringlichst empfehlen. Von wegen nur ein ohrloch,ihr wollt nicht die absezze und wunden sehn die diese pistolen verursachen. Zudem ist jedes Piercing ein risiko und entzündungs herd welcher irreparable schäden verursachen kann,erst recht wenn irgendwelche juwelier tanten mit klebrigen fingern irgend nen silber kram ins ohrr ballern nix mit wissen über akkupunkut und anatomie (da sind ärzte übrigens nicht besser!!)... leider gibts noch keinen klage fall dafür... rein nach dem motto wo kein kläger da kein richter...


anonym
beantwortet von Nossi123 am 17. Juli 2009 22:50
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Als langjähriger Piercer darf man mal erwähnen das man mich wegen körperverletzung anklagen könnte wenn ich so etwas vornehmen würde und man würde mit leichtigkeit gewinnen. (strafmaß bis zu 3jahre schlimmstenfalls) man könnte den juwlier also auf jedenfall verklagen wenn man das will er hat ohne einverständnis der sorgebrechtigten gehandelt aus niederen bewegegründen (wegen dem geld) und auch noch an einem schuzbefohlenen eine untötige körperverletzung vorgenommen. Zum glück mache ich sowas grausiges nicht und nehme eingriffe erst ab 14jahren vor wie es meine moral und meine versicherung bzw anwälte es mir dringlichst empfehlen. Von wegen nur ein ohrloch,ihr wollt nicht die absezze und wunden sehn die diese pistolen verursachen. Zudem ist jedes Piercing ein risiko und entzündungs herd welcher irreparable schäden verursachen kann,erst recht wenn irgendwelche juwelier tanten mit klebrigen fingern irgend nen silber kram ins ohrr ballern nix mit wissen über akkupunkut und anatomie (da sind ärzte übrigens nicht besser!!)... leider gibts noch keinen klage fall dafür... rein nach dem motto wo kein kläger da kein richter...


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