Hallo, Mein Sohn, 16 Jahre alt, hat ohne mein Wissen in einem Laden 3 Spiele für sich und seine Kumpels reservieren lassen. Nun wollen die 3 die Spiele aber doch nicht kaufen, der Verkäufer besteht aber auf den Kauf, da er die Spiel für sie extra bestellt hat. Ich wollte nun Fragen ob man eine Reservierung bei Waren einhalten muss? Ist reservieren das gleiche wie bestellen? Und kann ich als Vater die Reservierung nicht einfach aufheben, mein Sohn ist ja nur beschränkt Geschäftsfähig?
Da hat der Verkäufer Pech gehabt, es muss nachweisen das die Spiele bestellt und nicht reserviert wurden. Auch ist bei einem Betrag von 150€ der Vertrag schweben unwirksam, d.h. wenn du nicht zustimmst dann kommt das Geschäft nicht zu stande. Das Risiko ist der Verkäufer aus freien Stücken ein gegangen.
Sind 150€ noch im Taschengeldparagraph bei einem wöchentlichen Taschengeld von 5€. Das mit dem extra bestellen, hat er erst später gesagt, als die Spiel abgeholt werden sollten. Mein Sohn hat sie nur reservieren lassen wollen.

Wenn der Verkäufer sie extra bestellt hat, dann sollte man sie auch nehmen. Beschränkt Geschäftsfähig? Ich glaube, das da der Taschengeldparagraph zieht.
Sind 150€ noch im Taschengeldparagraph bei einem wöchentlichen Taschengeld von 5€. Das mit dem extra bestellen, hat er erst später gesagt, als die Spiel abgeholt werden sollten. Mein Sohn hat sie nur reservieren lassen wollen.
Der zieht bei 150€ mit Sicherheit nicht.
MikeMolto am 16. Juli 2009 12:34 Das mit dem extra bestellt, ging so aus der Frage nicht hervor. Sind die €150 für jedes Spiel zu bezahlen, dann nehme ich das mit dem Taschengeldparagraphen zurück(war aber aus der Frage auch nicht ersichtlich). Bei € 50 würde der Paragraph aber bestimmt noch ziehen (hat nicht unbedingt etwas mit der tatsächlichen Höhe des Taschengeldes zu tun). Wenn wir allerdings nur von einer Reservierung ausgehen, müssen die Spiele wohl nicht gekauft werden.