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Muss ein jugendlicher reserviertes kaufen?

gefragt von Nairod am 16.07.2009 um 11:41 Uhr

Hallo, Mein Sohn, 16 Jahre alt, hat ohne mein Wissen in einem Laden 3 Spiele für sich und seine Kumpels reservieren lassen. Nun wollen die 3 die Spiele aber doch nicht kaufen, der Verkäufer besteht aber auf den Kauf, da er die Spiel für sie extra bestellt hat. Ich wollte nun Fragen ob man eine Reservierung bei Waren einhalten muss? Ist reservieren das gleiche wie bestellen? Und kann ich als Vater die Reservierung nicht einfach aufheben, mein Sohn ist ja nur beschränkt Geschäftsfähig?

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Gesetzesgrundlagen x 1

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 16. Juli 2009 12:21
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Da hat der Verkäufer Pech gehabt, es muss nachweisen das die Spiele bestellt und nicht reserviert wurden. Auch ist bei einem Betrag von 150€ der Vertrag schweben unwirksam, d.h. wenn du nicht zustimmst dann kommt das Geschäft nicht zu stande. Das Risiko ist der Verkäufer aus freien Stücken ein gegangen.


anonym
beantwortet von Nairod am 16. Juli 2009 11:53
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Sind 150€ noch im Taschengeldparagraph bei einem wöchentlichen Taschengeld von 5€. Das mit dem extra bestellen, hat er erst später gesagt, als die Spiel abgeholt werden sollten. Mein Sohn hat sie nur reservieren lassen wollen.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 16. Juli 2009 11:49
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Wenn der Verkäufer sie extra bestellt hat, dann sollte man sie auch nehmen. Beschränkt Geschäftsfähig? Ich glaube, das da der Taschengeldparagraph zieht.

Kommentar von Nairod am 16. Juli 2009 11:52

Sind 150€ noch im Taschengeldparagraph bei einem wöchentlichen Taschengeld von 5€. Das mit dem extra bestellen, hat er erst später gesagt, als die Spiel abgeholt werden sollten. Mein Sohn hat sie nur reservieren lassen wollen.

Kommentar von Drachentoeter am 16. Juli 2009 12:22

Der zieht bei 150€ mit Sicherheit nicht.

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 16. Juli 2009 12:34

Das mit dem extra bestellt, ging so aus der Frage nicht hervor. Sind die €150 für jedes Spiel zu bezahlen, dann nehme ich das mit dem Taschengeldparagraphen zurück(war aber aus der Frage auch nicht ersichtlich). Bei € 50 würde der Paragraph aber bestimmt noch ziehen (hat nicht unbedingt etwas mit der tatsächlichen Höhe des Taschengeldes zu tun). Wenn wir allerdings nur von einer Reservierung ausgehen, müssen die Spiele wohl nicht gekauft werden.


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