Wenn sich herausstellt, dass der Makler falsche Informationen über ein Objekt an den Käufer gegeben hat, sodass der Käufer einen Schaden erlitten hat, muss der Makler dann dafür haften?
Sowas wird grundsätzlich mit dementsprechenden Klauseln unterbunden. Ebenso wird immer daraufhin verwiesen, dass der Verkäufer die Angaben macht und der Makler sie bloß weiterträgt. Eventuell kann man also den Verkäufer zur Verantwortung ziehen, jedoch nur - wenn er (unter Zeugen) eindeutig gelogen und nicht, wenn er etwas verschwiegen hat!

Wichtig wäre es , zum Einen den Nachweis darüber zu führen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist und zum Anderen, den Verkäufer zu einer klaren Aussage zu bewegen, wenn sich im Nachhinein etwas herausstellt, was dieser im Kaufvertrag arglistig verschwiegen hat.
Da ist der Ansatzpunkt!

Grundsätzlich haftet der Makler für falsche Angaben. Ist natürlich auch einzelfallabhängig.
WEISTDUS am 27. Oktober 2008 20:22 Na,na. Wenn das "grundsätzlich" mal so einfach wäre. Siehe Google - Maklerhaftung - Einzellfallprüfung = klaro!