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Muss ein Immobilienmakler für die Angaben, die er über ein Objekt macht, haften?

gefragt von HerrVogel am 27.10.2008 um 20:12 Uhr

Wenn sich herausstellt, dass der Makler falsche Informationen über ein Objekt an den Käufer gegeben hat, sodass der Käufer einen Schaden erlitten hat, muss der Makler dann dafür haften?

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Recht x 35.294 wohnen x 7.320 Haftung x 326 Immobilienmakler x 76

anonym
beantwortet von Wurzelfrau am 27. Oktober 2008 20:15
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Sowas wird grundsätzlich mit dementsprechenden Klauseln unterbunden. Ebenso wird immer daraufhin verwiesen, dass der Verkäufer die Angaben macht und der Makler sie bloß weiterträgt. Eventuell kann man also den Verkäufer zur Verantwortung ziehen, jedoch nur - wenn er (unter Zeugen) eindeutig gelogen und nicht, wenn er etwas verschwiegen hat!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. Oktober 2008 19:47
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Wichtig wäre es , zum Einen den Nachweis darüber zu führen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist und zum Anderen, den Verkäufer zu einer klaren Aussage zu bewegen, wenn sich im Nachhinein etwas herausstellt, was dieser im Kaufvertrag arglistig verschwiegen hat.

Da ist der Ansatzpunkt!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Oktober 2008 20:16
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Grundsätzlich haftet der Makler für falsche Angaben. Ist natürlich auch einzelfallabhängig.

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 27. Oktober 2008 20:22

Na,na. Wenn das "grundsätzlich" mal so einfach wäre. Siehe Google - Maklerhaftung - Einzellfallprüfung = klaro!


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