gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss ein Haus verkauft werden wenn auch eine Vermietung die Heimkosten decken würde ?

gefragt von Jesi1 am 17.05.2009 um 15:16 Uhr

Ich hätte Mieter für die Wohnung meiner Mutter damit wären die Unterbringungskosten des Pflegeheims gedeckt doch das Sozialamt will die Wohnung zur Eigentumswohnung umwandeln und verkaufen ist das zulässig ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

geld (22018)
haus (3356)
hausverkauf-vom-sozialamt (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


AgeUke
beantwortet von AgeUke am 17. Mai 2009 15:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du berechtigt bist im Namen Deiner Mutter zu handeln, sollte der Willen des Sozialamts nebensächlich sein


majosandra
beantwortet von majosandra am 17. Mai 2009 15:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist das Sozialamt der Vormund Deiner Mutter?

Ansonsten kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, daß das Sozialamt die Wohnung verkaufen kann, wenn die Kosten gedeckt sind.

Bevor das passiert, würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Kommentar von Jesi1 am 17. Mai 2009 15:28

Nein das Sozialamt ist nicht der Vormund meiner Mutter die Vormundschaft hat ein Pflegedienst übernommen da ich selbst durch meine Krankheit in letzter Zeit nicht in der Lage war mich um meine Mutter zu kümmern.Ich werde das Gefühl nicht los das Sie das Haus verkaufen will um selbst davon zu provitieren.Weil meiner Ansicht nach kann es dem Sozialamt doch egal sein wie die Kosten gedeckt werden hauptsache sie werden gedeckt.

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 17. Mai 2009 15:34

Da das Sozialamt ein Sozialamt ist, will es mit der Verwaltung der Wohnung nichts zu tun haben. Deshalb wollen sie es zu Geld machen.

Miete ist auch keine sichere Einnahmequelle, denn Mieter können jederzeit wieder ausziehen.

Der Kaufertrag der Wohnung dagegen wäre ihnen sicher.

Ich würde mir an Deiner Stelle schnell einen Anwalt nehmen, der mich in dieser Sache beraten kann. Sonst ist Dein Erbe bald weg...

Kommentar von Jesi1 am 17. Mai 2009 15:41

Ab dem Zeitpunkt wo die Wohnung vermietet wäre hätte das Sozialamt nichts mehr mit der Wohnung zu tun weil sie dann keine Leistungen mehr erbringen müssten.Zudem das Amtsgericht und das Sozialamt einer vermietung zugestimmt hatte. Nur das bis am Freitag nicht klar war das die Miet von den Mietern ohne Zuschüsse vom Staat gezahlt werden können.

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 17. Mai 2009 15:46

Dann vermiete die Wohnung schnell, damit das Sozialamt sieht, daß Geld reinkommt. Denen geht es doch nur darum, daß die Kosten gedeckt sind.

Kommentar von Jesi1 am 17. Mai 2009 16:06

Und genau da liegt das Problem ich darf den Mietvertrag nicht selbst unterschreiben. Den muss die Betreuerin unterschreiben die vom Amtsgericht als Vormund eingesetzt wurde und diese beabsichtigt angeblich mit der Zustimmung des Sozialamtes den Verkauf.

Kommentar von AndreasKlein am 17. Mai 2009 16:21

Wie soll jemand, ich, den letzten Satz verstehen jesi1? "Nur das bis am Freitag nicht klar war das ...." Deine Mutter / Vormund schliesst einen Mietvertrag. Also ist mit einnahmen zu rechnen. Wenn die Einnahmen ausreichen die Ausgaben zu decken besteht doch kein Grund Vermögen zu veräussern oder? Ob die Mieter eine Firma sind oder eine Ehepaar oder Single und selbst regelmässiges Einkommen haben ist für die Höhe der Miete also der Einnahmen doch völlig irrelevant. Wichtig ist das Sie den geschlossenen Mietvertrag einhalten. Woher die Mieter Ihr Einkommen nehmen ist doch für Deine Mutter nicht entscheidend oder? Oder bestehen da berechtigte Zweifel, dass die Mieter das Haus verwüsten und nichts zahlen können .... Wenn die Mieter eine Rente beziehen oder irgendein Amt die Miete direkt zahlt wäre die Miete ja noch sicherer .... Ich finde die ausführugnen von Majosandra sehr gut und die Geschichte mit dem Rechtsanwalt passend.

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 17. Mai 2009 20:21

@Jesi1: Ich habe gerade mit meinem Mann über Dein Problem gesprochen und er ist geradezu an die Decke gegangen: Er meint, die Betreuerin will Euch ganz doll über den Leisten ziehen; entweder will sie billig an ein Haus kommen oder sie kassiert eine Provision oder etwas in der Form.

Nimm Dir ganz, ganz schnell (Morgen!) einen guten Anwalt. Dieser soll die Vormundschaft Deiner Mutter übernehmen. Die Wohnung wird vermietet und bleibt Eigentum Deiner Mutter.

Für die Kosten der Heimunterbringung könntest Du zur Not bürgen, um das Haus zu erhalten. Vielleicht kann Deine Mutter Dir (im Tausch dafür) das Haus auch überschreiben, dann ist es in ganz sicheren Händen. Verkaufen kannst du es später zur Not immernoch.

Ich wünsche Dir alles Gute und ganz viel Kraft! Rette das Eigentum Deiner Mutter und Dein Erbe!


erweh
beantwortet von erweh am 17. Mai 2009 17:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende Dich an den Sozialverband VDK und sieh zu, daß Du möglichst schnell als Betreuer Deiner Mutter eingesetzt wirst. Alles andere kostet nur unnötig Geld und eine vernünftige Betreuung durch diese profesionellen Betreuer ist eher selten. Und je mehr Geld bewegt wird je mehr kriegen die, was mglw ein Grund sein könnte auf den Verkauf zu drängen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.