Banner_864x60
Skyscrapper_160x600
gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss ein Gewerbe angemeldet werden wenn kein Gewinn erziehlt wird?

gefragt von konstantin91konstantin91 am 30.04.2009 um 14:16 Uhr

Hallo alle zusammen, ich möchte ab Herbst ein Politik Zeitschriften Magazin heraus bringen. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen? Denn das Projekt ist erst mal nur so geplannt das kein Gewinn erzihlt wird. Durch Werbe-Einnahmen und den Verkauf werden ledeglich die Produktionskosten ausgeglichen. Wenn kosten in diesem Bereich auf mich zukommen wie viel?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

steuern (2838)
Gewerbe (706)
Zeitschrift (277)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


svanny
beantwortet von svanny am 30. April 2009 14:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gewerbe anmelden. Wenn kein Gewinn erzielt wird, zahlst du auch keine Steuern.


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 30. April 2009 14:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja musst du. Es ist egal, ob dein Gewerbe Gewinn oder Verlust macht.


anonym
beantwortet von FoxoFrutes am 30. April 2009 14:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist leider eine reine wissensfrage und hat hier nichts zu suchen. go klaus.

Kommentar von tomtom83 am 30. April 2009 14:18

lol


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 30. April 2009 14:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zumindest steuerlich setzt ein Gewerbe eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Trotz allem würde ich das anmelden, sonst sind Nachfragen und Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.


anonym
beantwortet von jockl am 30. April 2009 14:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja du musst, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst eine Gewerbeanmeldung aber auch später noch nachholen.



sanne172
beantwortet von sanne172 am 30. April 2009 14:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anmelden musst du es. Kostet um die 30 €.


MyDreamAreU
beantwortet von MyDreamAreU am 30. April 2009 14:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja musst du ob gewinn oder nicht


anonym
beantwortet von Steffenf am 30. April 2009 14:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In jedem Fall muss ein Gewerbe angemeldet werden. Sofort sind versch. Beiträge fällig. Das Finanzamt muss ebenfalls in deine Pläne eingeweiht werden. Hoffentlich hast du eine gute finanzielle Grundlage.


scader1
beantwortet von scader1 am 30. April 2009 14:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Logisch muß ein Gewerbe angemeldet werden, egal ob du dran verdienst oder drauflegst.


heureka47
beantwortet von heureka47 am 30. April 2009 14:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn "Werbe-Einnahmen" angestrebt werden, ist das schon ein Gewerbe - also anmelde- und steuererklärungspflichtig. Darin mußt du die Produktions- und evtl. andere Kosten den Einnahmen gegenüberstellen und den Gewinn oder Verlust darstellen.

Wenn die ganze Sache eine idealistische ist, hilft es evtl. wenn du das unter dem "Dach" eines - gemeinnützigen - Vereins machst.


konstantin91
beantwortet von konstantin91 am 30. April 2009 14:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alles klar ich muss! Aber wie geht es dann weiter? Wenn ich das Gewerbe anmelde kosten ect. ??


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 30. April 2009 14:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also, ein Gewerbe hat nichts mit Gewinn und Verlust zu tun. Es geht nur um die Tätigkeit und die ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Melde Dich also bitte an.

Für den Job selbst benötigst Du eine Steuernummer (ggf. die für die Einkommensteuer abverlangen, geht auch schnell) und bedenke, keine MwSt. in den Rechnungen ausweisen, die nicht abgeführt werden.

Gute Geschäfte.


konstantin91
beantwortet von konstantin91 am 30. April 2009 14:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

OK MEIN PROBLEM IST ICH BIN IN NER AUSBLDUNG UND HAB DESWEGEN SCHON NE STEUERNUMMER WIE GEHT DASDANN? MUSS ICH NE ZWEITE BEKOMEN?

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 1. Mai 2009 14:22

Wie das alles geht steht hier: www.klicktipps.de/gewerbe.php

Es ist eine gewerbliche Tätigkeit, die muss beim Ordnungsamt eigentlich angemeldet werden.


Um zu klären, ob Gewinn entsteht oder nicht, und um auf Rückfragen des Finanzamtes präzise antworten zu können, sollte man auch wenn kein Gewinn geplant ist, bzw. entsteht, den Gewinn bzw. Verlust exakt ermittlen!


wenn kein Gewinn geplant ist, bzw. entsteht, wird das Finanzamt es aber irgendwann zur Liebhaberei/Hobby erklären. Im Sinne des Ordnungsamt bleibt es aber weiterhin eine gewerbliche Tätigkeit.

Red mal ausführlich mit Finanzamt und Ordnungsamt


>HAB SCHON NE STEUERNUMMER

Die kann vorläufig benutzt werden, es sei denn das FA gibt Dir nch Gewerbeanmeldung eine andere.


Steuern zahlen muss man erst bei Gewinn und wenn man mit allen Einkünften über den Grundfreibetrag kommt.


>ICH BIN IN NER AUSBLDUNG

Vorsicht, dass nicht in einem Kalenderjahr zu viel Gewinn entsteht (Zeitungen letztes Jahr produziert u. bezahlt und dieses Jahr verkauft = dieses Jahr hoher Gewinn) und Du dann das Kindergeld verlierst!


Celeston
beantwortet von Celeston am 30. April 2009 14:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt eine Gewinngrenze ab der du Steuern abtreten musst (ca.400€ Nett pro Jahr SOLLTEN das sein, genau weiß ich's nicht). Aber anmelden musst du das Gewerbe in jedem Fall.


anonym
beantwortet von Ontario am 7. Juli 2009 08:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Finanzamt setzt bei der Anmeldung eines Gewerbes voraus, dass eine Gewinnerzielung angestrebt wird. Ein Gewerbe anzumelden mit der Absicht, nur Verlust machen zu wollen, löst mit Sicherheit Fragen über den Hintergrund und Zweck aus.

.



Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Gewerbe anmelden ohne Gewinnerzielungsabsicht?

    Gewerbe und private Einnahmen?

    Zu 2. ein Gewerbe - welche Form?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.