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Muss ein Geschäft eine Rechnung schreiben bevor sie ein Inkasso-unternehmen beauftragt?

gefragt von Sandmanni am 12.09.2008 um 14:20 Uhr

Letzen Monat habe ich bei Kaufpark eingekauft. Mein Lohneingang und die Abbuchung haben sich überschnitten, sodass eine Abbuchung in dem Moment nicht möglich war. Ohne dass Kaufpark mir eine Rechnung oder irgendetwas schickte verlangt die Inkasso Firma nun 135 statt 67 Euro. Ich Habe nun die 67 Euro an die Inkasso Firma überwiesen und direkt eine nachforderung bekommen. Was ssoll ich nun machen, ich bin nicht bereit das zu bezahlen. Durch die Zinsen kann das natürlich wenn ich im unrecht bin teuer werden

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Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 24. September 2008 19:49
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Du durftet nicht an die Inkasso-Firma zahlen !

Es ist gar einem jedem Privatmann zuzumuten ein eigenständiges Mahnverfahren zu betreiben ! Bedient er sich eines anderen so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten vom Gläubiger zu zahlen !

Der Trick,die Schuldner wie auch Du lassen sich mit dem Inkassobüro ein, und hängen dann buchstäblich an der Nadel !

Es gibt Unternehmen die beauftragen gleich mehrere Unternehmen mit ein und der gleichen Forderung ! Wer da nicht aufpasst hat schnell einen Klotz am Bein ! Mahnbescheide, kein Widerspruch peng rechtskräftig !


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. September 2008 14:27
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Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, hast Du eine Abbuchungsermächtigung erteilt, die zu Protest gegangen ist. Damit bist Du in Verzug. Einer weiteren Rechnung bedarf es nicht.

Die durch die nicht erfolgte Abbuchung entstandenen Kosten sowie entsprechende Bearbeitungsgebühr steht dem Verkäufer natürlich zu. Die Summe erscheint mir zwar ein wenig hoch, aber noch im Rahmen des zulässigen.


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 13. September 2008 23:11
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Der Kassenbon und die Unterschrift darunter reichen völlig aus. Die Kosten eines Inkassobüros sind aber eher wacklig. Die Auslagen für einen Mahnbrief musst Du jedoch zahlen. 10 EUR sollten ausreichend seien. Die Firma KAufpark hat natürlich Anspruch auf Zinsen zwischen Erhalt des Geldes und Anspruch. Aber das sind Erdbeerstückchen. (0,02 EUR je Tag)

Das INkassobüro muss seine eigene Forderung titluieren und gerichtlich geltend machen. DA swerden die wohl eher nicht machen, wenn man Auslagen und Zinsen erstattet.


anonym
beantwortet von CraftyKrauts am 13. September 2008 14:37
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Dem Verkäufer stand aufgrund des (erfüllten)Kaufvertrages ein einredefreier Zahlungsanspruch über den Kaufpreis zu. Dieser war sofort fällig. Erfüllung des Anspruchs ist mangels Gutschrift auf das Verkäuferkonto nicht erfolgt. Gem. §§ 280 I,II,286 I BGB tritt der die Einforderung von Verzögerungsschäden ermöglichende Verzug gegenüber Verbrauchern mit der Mahnung ein. Die Mahnung ist eine eindringliche Leistungsaufforderung. Die Kosten der verzugsbegründenden Mahnung sind nicht Gegenstand des Verzögerungsschadens. Mangels Mahnung besteht somit hier kein Zahlungsanspruch über den Kaufpreis hinaus. M.E. sollte das Inkassobüro angeschrieben werden und unter der Bereitschaft zur Ausgleichung der Restforderung die Aufforderung ergehen, die Restforderung dem Grunde und der Höhe nach zu begründen.


dock69
beantwortet von dock69 am 12. September 2008 14:33
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Wenn Kaufpark eine Einzugsermächtigung von Dir hatte, musst Du beim Kauf auch eine Rechnung bekommen haben. Eine Mahnung ist nicht nötig, die Zahlung wird spätestens nach 30 Tagen überfällig und kann ohne weitere Mahnung eingetrieben werden. Die entstehenden Kosten zahlst Du als der säumige Zahler. Wer auch sonst? Schließlich ist es Deine Schuld, wenn Du Deine Zeche nicht zahlst.
Ob sich bei Dir auf dem Konto etwas überschneidet, ist Dein Problem und nicht das des Verkäufers. Wenn soetwas aus Versehen passiert, sollte der übliche Dispo das wohl abdecken.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 24. September 2008 19:51

Inkasso-Firma? Abtretung von Forderungen ?


Hochgenuss
beantwortet von Hochgenuss am 12. September 2008 14:22
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sicherlich haben die einen Nachweis über den Kauf. Fordere den doch ein.


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