paradies am 28.05.2007 um 22:07 Uhr
Ich besitze nur noch die Kopie der Rechnung für meinen Recorder. Wenn ich diesen nun notgedrungen zurückbringe, gilt diese auch, oder kann das Geschäft diese ablehnen?

nein, das geschäft darf dieses nicht ablehnen, du mußt lediglich beweisen, dass du das gerät da gekauft hast und wann. es reicht sogar ein kontoauszug.
Hatte das selbe Problem auch mal, und der Media Markt hat die Kopie ohne weiteres anerkannt. Wir konnten unser Elektrogerät ohne Probleme umtauschen. Dadurch das die meisten Quittungen auf Thermopapier gedruckt werden, erkennen die Geschäfte die Kopien ohne weiteres an.

Ich denke - notfalls ja, wenn es um eine Reklamation bzw. Garantiefall geht. In diesem Fall muss man nachvollziehbar glaubhaft machen können, wann und wo man das Produkt gekauft hat. Bei einer Rechnungskopie wäre auch der Kauf im System des Händlers nachprüfbar.
es reicht wenn du nachweisen kannst dass du es dort gekauft hast, es reicht also auch ein Zeuge!

Die Kopie MUSS das Geschäft sicher nicht akzeptieren in Zeiten, in denen (fast) jeder einen Scanner und guten Drucker hat.
Die meisten Geschäfte werden das wohl aber trotzdem eher tun.
Wenn Du eine Kundenkarte des Geschäfts hast, über die Du den Kauf abgewickelt hattest, dann ist dieser auch ohne jede Quittung über den "Rechner" des Händlers nachvollziehbar - habe ich selbst erfahren dürfen.
RolfHoegemann am 29. Mai 2007 14:23 Da hätten wir auch einmal einen positiven Aspekt von Kundenkarten - wo so viele Menschen Angst vor Missbrauch der Daten haben....
Das wäre ja toll. Dann bin ich ja beruhigt. Vielen Dank.