Muss ein e.V. (Verein) Inventur machen?

4 Antworten

Oh schön, Du gehörst zu denen die sich neu im Verein erst einmal unbeliebt machen wollen.

Kurios ist die Bilanz überhaupt. Was da aufgestellt wird, ist vielleicht mit Bilanz überschrieben doch macht ganz andere Sachen. Und soll auch anderes zeigen. Nämlich den Erhalt der Gemeinnützigkeit.

Da stehen von mir aus noch alte Geräte drin. Was wäre jetzt das größere Problem? Ausbuchen oder drin lassen?

Vereine können zwar freiwillig Bücher führen. Verpflichten sich aber auch damit zur Buchführung usw. Ich bin mir sicher: Kein Verein hält das auch nur kurzfristig durch. Damit ist die Darstellung bereits im ersten Jahr verkehrt. Und nur weil die Worte verwendet werden ist dieses keine Begründung einer Buchführungspflicht. Zum Glück! Unsere Vereine hätten massenhaft Problem.

Man muss die vorgelegten Zahlen natürlich auch so interpretieren, wie es für einen Verein vorgeschrieben ist. Ideeller Bereich, Zweckbetrieb usw. Da die Aufteilung ist in manchen Fällen für Kassierer gar nicht immer so einfach.

Lange nichts mehr mit Vereinen zu tun gehabt. Aber die Gerätschaften, was bei anderen aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter sind, werden doch sowieso im Jahr der Anschaffung als Ausgabe genommen. Und wenn man dann in den Jahren zu Problemen kommt, weil die Einnahmen hauptsächlich zum Sparen verwendet werden um dann die großen Anschaffungen tätigen zu können sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Ein Wahnsinn für jeden Buchhalter, Rückstellungen für die Ersatzbeschaffung eines Wirtschaftsgutes. Und dann wird da auch noch Rücklage genannt.

Also - cool bleiben.

Wichtig bei einem Verein ist, dass die Gewinn sich auflösen, dass die Konten schön wachsen um auch mal einen Kapitalbedarf decken zu können, dass Kredite in einem Rahmen sind, der erträglich ist.

Ansonsten bleibt noch zu sagen, Hauptsache es macht Spaß!

Hallo,

danke für die Antwort. Aufgrund hoher Förderung durch öffentliche Kassen muss man insgesamt etwas genauer hinsehen als etwa beim örtlichen Grillverein... Ich kenne mich mit Vereinsrecht nicht aus, daher die Fragestellung. Aber man muss keine schlafenden Hunde wecken, das ist schon besser. Danke!

@Raiva

Verwendungsnachweise werden ohnehin nicht mit den Aufzeichnungen belegt, da würden die bewilligenden Ämter unter gehen.

Im Steuerrecht gibt es kein groß oder klein. Die Finanzämter kennen nur die Probleme mit den Vereinen, darum ist das die einzige Stelle beim Finanzamt, die regelmäßig bereit ist Termine zu machen.

Bei der Einstellung, viel Spass bei der nächsten Prüfung durchs Finanzamt. Wir sind zwar nur ein kleiner Sportverein, aber die Bilanzsumme ist im oberen 6-stelligen Bereich. Wir können Sie Gerätschaften, die teilweise 5-stellige Summen kosten als Ausgabe in die Buchhaltung nehmen? Sie stellen doch einen Teil des Eigenkapitals dar. Also mit korrekter Buchführung hat dies nichts zu tun. Ihre Aussagen sind sehr pauschal und treffen weder für mittelgroße und Großvereine noch für e.V.s zu, die keine Sportvereine sind. Ich bin z.B. unter anderem Mitglied in einem mildtätigen Verein. Wir sind 37 Mitglieder und haben eine Bilanzsumme im 8-stelligen Bereich. Wenn wir da keine Inventur machen würden. Ich weiß nicht.

@styxjr

Ich weiß nicht.

Genau das ist das Thema.

Um zwei Probleme unter einen Hut zu bekommen: Es gibt keine Überschüsse im Verein (jedenfalls können die den Status als gemeinnützig o.ä. gefährden) und auch keine Abschreibungen.

Von einigen Grundsätzen der Buchhaltung mal abgesehen, um die es in der Diskussion nicht geht: Ein Sachkundiger muss sich innerhalb kürzester Zeit einen Überblick verschaffen.

Und zu meiner Einstellung: Ich habe kaufmännische Buchhaltung gelernt, tiefer als viele andere in dem Bereich. Dazu habe ich auch Vereinsgliederungen unterstützend zur Verfügung gestanden und auch schon nach Parteiengesetz Abrechnungen ohne Beanstandungen durchgeführt.

Wie ich sechsstellige Beträge in die Buchhaltung nehmen kann? Ganz einfach:

Weil es bei Vereinen so gemacht wird.

Die Aufstellung einer kaufmännischen Buchführung wird weder zur Feststellung eines Eigenkapitals gemacht, noch für das Finanzamt. Es dient lediglich der Vermeidung von Diskussionen in der Mitgliederversammlung. Da sind nämlich immer Leute die mit Halbwissen ihre Kommentare abgeben und dann mal womöglich die verdiente Entlastung verweigern. Und das zieht einiges nach sich, was niemand wollen kann, auch nicht für den Verein.

Zum Thema Eigenkapital: Natürlich ist in der Bilanz eine Summe Eigenkapital ausgewiesen. Die stimmt aber nicht. Schon weil es Bewertungsvorschriften nach der Maßgabe des vorsichtigen Kaufmanns gibt. Was ist denn mit GWG´s? In diesem Jahr schafft ein Verein für 20.000 Euro GWG´s an. Stellen die denn keinen Wert mehr dar? Sind aber auch als Ausgabe gebucht. Wenn ein Unternehmen oder Verein Büromaterial einkauft, was ist damit? Paletten mit Kopierpapier - aktivieren?

Das 50 Jahre alte Vereinsheim wäre ja dann auch abgeschrieben und das wäre bei einem schuldenfreien Verein kein Bestandteil des Eigenkapitals? Doch, natürlich.

Wie sieht es denn mit der Gemeinnützigkeit aus, wenn ein Verein in diesem Jahr für ein Projekt eine Summe von 70.000 Euro Spenden einwirbt und kann wegen Geldmangel erst in drei Jahren (bis dahin ist dann der Rest finanziert) diese gemeinnützige Ausgabe tätigen. Übrigens würden ja diese 70.000 Euro auch noch das Eigenkapital, also eine frei verwendbare Größe steigern.

Verwendet werden kann es also nicht und ein Verein hat einen Überschuss in den Büchern stehen. Da wäre die Gemeinnützigkeit aber ganz schnell futsch.

Umgekehrt bei dem Vereinsheim in den Jahren der Abschreibung: Der Verein würde also Überschüsse erwirtschaften können, die sich gar nicht auswirken oder besser gesagt zeigen. Würden ja von den Abschreibungen verdeckt.

Wie soll man sich aus einer Bilanz einen Überblick über die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Vereins verschaffen, wenn man keine "Rückstellungen/Rücklagen" bildet? Die Anführungszeichen deshalb, weil die Begriffe da nämlich verwendet würden, obwohl sie keinerlei Bezug zur rechtlichen Definition haben.

Deshalb werden Kassierer oder Hauptamtliche in vielen Vereinen vollkommen unnötig mit Sachen blockiert, die keinen Sinn machen. Hauptsache die Tradition einer kaufmännische Buchführung oder das was man davon kennt werden eingehalten.

Vereine machen Aufzeichnungen und das ist sinnvoll. So eine Aufzeichnung kann man dann auch Bilanz nennen. Nur sollte man eben wissen, dass da andere Vorschriften gelten.

Vereine müssen Grundsätzlich keine Inventur machen. Das ist nur bei Kaufleuten der Fall.

Ich bin seit vierzig Jahren in verschiedenen Vereinen tätig, als Kassenprüfer, Schriftführer oder als passives Mitglied, die meisten davon als e. V.

Wir haben in keinem Verein jemals eine Inventur machen müssen gegenüber dem Finanzamt. Wenn Inventur, dann für den Eigenbedarf, welche Instrumente vorhanden sind oder bei Sportvereinen, welches festes oder bewegliches Inventar vorhanden ist.

Warum haben die null Aussagekraft?

sie entsprechen nicht der realität und den aktuellen stand. also, es stehen ganz andere geräte im büro als in der bilanz in form des anlagevermögens aufgeführt sind

@Raiva

Das ist die Sache vom Vorstand und vom Kassenprüfer.

Aber wenn es dir auffällt, frage die doch mal.

@Raiva

dafür braucht man keine Inventur. Wenn neue Geräte angeschafft werden, oder alte entsorgt, muss das doch schließlich gebucht werden.