Meine Kollegin möchte mit ihrem Mann -die beiden sind schon verheiratet- einen Ehevertrag schliessen, da geht es um kleinere Dinge, wie z.B. wer den Hund mitnimmt, falls die beiden sich mal trennen sollten. Muss ein solcher Vertrag auch notariell beurkundet werden?

Ein Ehevertrag muss notariell begalubigt werden und der Notar sorgt dann auch für die Hinterlegung bei Gericht, damit er "wirksam" wird.
Falls Ihr etwa Gütertrennung vereinbart, dann müssen Firmen das auf diesem Wege zur Kenntnis nehmen können, damit sie wissen, dass der zweite Partner nie für die Schulden des ersten aufkommen wird.
Ja, ein Eheveratrag muss immer notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.
§ 1410 BGB [Form]
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.
auch hier gilt, wie ich grad in einem anderen Thread geschrieben habe also weder die Möglichkeit der Vertretung, noch dass man nacheinander unterschreibt, noch, dass der Vertrag ohne Notar gültig ist.
Muss ein Ehevertrag nicht vor der Heirat unterzeichnet werden?
Ansonsten sind Verträge immer anzweifelbar, wenn sie nicht notariell beglaubigt sind.
Nein, das geht auch jederzeit nach der Eheschließung.

Ein Ehevertrag (Gütertrennung, Aufhebung der ehelichen Zugewinngemeinschaft) muss zwingend beim Notar geschlossen werden. Ein solcher Vertrag ist auch rückwirkend möglich.
ja. wenn es nur um den hund geht ließe sich das aber wohl auch per einfachem vertrag regeln