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Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

gefragt von klaramarie am 09.01.2008 um 11:56 Uhr

Meine Kollegin möchte mit ihrem Mann -die beiden sind schon verheiratet- einen Ehevertrag schliessen, da geht es um kleinere Dinge, wie z.B. wer den Hund mitnimmt, falls die beiden sich mal trennen sollten. Muss ein solcher Vertrag auch notariell beurkundet werden?


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Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. Januar 2008 12:14
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Ein Ehevertrag muss notariell begalubigt werden und der Notar sorgt dann auch für die Hinterlegung bei Gericht, damit er "wirksam" wird.

Falls Ihr etwa Gütertrennung vereinbart, dann müssen Firmen das auf diesem Wege zur Kenntnis nehmen können, damit sie wissen, dass der zweite Partner nie für die Schulden des ersten aufkommen wird.


anonym
beantwortet von liam22 am 9. Januar 2008 11:59
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Ja, ein Eheveratrag muss immer notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 10. Januar 2008 13:40
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§ 1410 BGB [Form]

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.

auch hier gilt, wie ich grad in einem anderen Thread geschrieben habe also weder die Möglichkeit der Vertretung, noch dass man nacheinander unterschreibt, noch, dass der Vertrag ohne Notar gültig ist.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 9. Januar 2008 12:00
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Muss ein Ehevertrag nicht vor der Heirat unterzeichnet werden?

Ansonsten sind Verträge immer anzweifelbar, wenn sie nicht notariell beglaubigt sind.

Kommentar von Boldtbregu am 9. Januar 2008 12:15

Nein, das geht auch jederzeit nach der Eheschließung.


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 9. Januar 2008 12:08
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Ein Ehevertrag (Gütertrennung, Aufhebung der ehelichen Zugewinngemeinschaft) muss zwingend beim Notar geschlossen werden. Ein solcher Vertrag ist auch rückwirkend möglich.





HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 31. August 2008 06:13
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ja. wenn es nur um den hund geht ließe sich das aber wohl auch per einfachem vertrag regeln




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