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Muss ein Bundeswehrsoldat einen Befehl ausführen ?

gefragt von berndo am 22.08.2007 um 13:19 Uhr

Oder muss er seinen Verstand einsetzen die Ausführung ab zu wägen. Und macht es einen Unterschied ob man in einer Krisensituation ist oder ganz einfach am Standort in der Kaserne ?


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anonym
beantwortet von softkey am 22. August 2007 13:25
3x
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er muss - es sei denn der Befehl verstößt gegen Menschenrechte.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. August 2007 13:42

Wo ist Kabark, wenn man ihn braucht :-)))

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 22. August 2007 13:44

Hier. Ich habe mich bewußt enthalten, weil ich nicht für die "Bundeswehr" sprechen kann. Bei uns galt der Befehl als heilig, Verstöße wurden drastisch geahndet.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. August 2007 13:47

Sag was dazu, bitte. M. E. ist Befeh zwar Befehl, aber es muss doch - ausserhalb von Krisenzeiten - auch Ausnahmen geben, wo Befehle verweigert werden können, oder liege ich falsch?

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. August 2007 13:50

Ist ja im Grunde auch so richtig - sonst hat man einen "Sauhaufen" wo jeder macht, was er will.

Wenn ich jetzt aber einen total Irren als Vorgesetzten habe und der verlangt irgendwas total Abartiges - wann und überhaupt darf ich das verweigern?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 22. August 2007 13:55

Wenn ich solche "Abhandlungen" lese, wundert mich es nicht mehr, dass diese Truppe nur "humanitär" helfen darf.

http://treff.bundeswehr.de/C1256FC400421173/CurrentBaseLink/W26BCF3M203DEVVDE

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. August 2007 14:06

Oh Gott - danke Wolf - da muss der Vorgesetzte ja "bitte" sagen und froh, sein, wenn wenigstens die Hälfte seiner Truppe grob in die vorgegebene Richtung marschiert.

Die andere Hälfte klärt erst mit dem Kumpel, der Freundin, dem Rabbi dem Priester oder dem Örtlichen Tierschutzverein ab, ob der Befehl irgendwessen Rechte ankratzt.... Nein, das wusste ich sooo nicht.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 22. August 2007 13:46
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...Damit wird deutlich, dass sich der Vorgesetzte bei unkorrekten Befehlen, z.B. bei solchen, die eine Straftat zur Folge haben oder gegen die Menschenwürde oder das Kriegsvölkerrecht verstoßen, selbst strafbar macht. Derartige Befehle darf ein Untergebener in der Bundeswehr zudem auch nicht ausführen. Sofern seine eigene Menschenwürde verletzt ist, braucht er sie nicht zu befolgen.

quelle:

http://treff.bundeswehr.de/C1256FC400421173/CurrentBaseLink/W26BCF3M203DEVVDE


anonym
beantwortet von rosinenschnecke am 22. August 2007 13:22
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sorry, wenn ich dir das so sage, aber diese frage ist wohl ein bisschen dumm. eine kaserne ist kein tanzlokal, sprich: ein soldat muss IMMER den befehl seines vorgesetzten ausführen. seine eigene meinung ist da nicht gefragt. das dürfte wohl allgemein bekannt sein, oder?

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. August 2007 13:51

Du hast noch nix von Guantanamo gehört, oder? Sorry, aber diese Art der Antwort fordert einen solchen Kommentar heraus...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. August 2007 13:26
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Im Prinzip muss der Soldat immer den Befehlen seines vorgesetzten Folge leisten. Sonst macht er sich u.U. strafbar.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 22. August 2007 13:37
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Er muß! Wie heißt es so schön? Ein Befehl ist keine Diskussionsgrundlage!


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