Beim zusammenschluß von zwei Niederlassungen ?

Vielleicht findest Du hier Infos: http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/index.html

Als wir im letzten Jahr mehrere Werke eines Konkurrenten übernommen haben, wurde der Betriebsrat nicht neu gewählt. Die Betriebsräte der neuen Standorte wurden aber in den GBR aufgenommen!
Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an. Ist im Arbeitsrecht geregelt. Habe es leider nicht greifbar. L.G. Nordi
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