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Muss ein Autoverkäufer jedes Auto auf seinem Hof mit ausgewiesener MwST verkaufen?

gefragt von seyid am 06.09.2007 um 23:14 Uhr

Muss ein Autohändler eigentlich jedes Auto, was nicht auf seinen Namen läuft und von seinem Hof stammt mit MwST verkaufen ?


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. September 2007 12:51
6x
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Das regelt sich nach § 25a UStG. Wenn der Händler das Fahrzeug z.B. von einer Privatperson gekauft hat, fallen beim Verkauf keine 19 % Umsatzsteuer an, sondern nur eine Differenzbesteuerung zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis. Diese Steuer trägt nur der Händler. Wenn er einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen eines Gewerbetreibenden verkauft, muss der Endpreis inkl Umsatzsteuer auf dem Preisschild stehen. Bei Vorführwagen auch.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. September 2007 23:18
1x
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Er muss nicht, teilweise darf er auch nicht, z.B. wenn das Auto in Kommission von privat evrkauft wird. Da schreibt der Händler dann: Mehrwertsteuer nicht ausweisbar.


anonym
beantwortet von seyid am 6. September 2007 23:42
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Und wenn er den Wagen nicht in Kommission hat? Dann muss er?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. September 2007 08:08
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wenn er den PKW mit ausgewiesener Mwst. erworbenen hat, dann wird/muss er ihn auch so weiterverkaufen. Wenn nicht dann muss er es auch nicht, denn dann hätte er zusätzliche Einnahmen aus der Mwst, die er an das Finanzamt abführen muss.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. September 2007 09:06
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Ein Händler muss jeden Wagen, den er auf dem Hof stehen hat, mit dem Endpreis auszeichnen. Ob die Mehrwertsteuer darin enthalten ist oder nicht, dürfte nicht interessieren.

Den Wagen mit einem Netto-Preis zu versehen und dann sagen, dass da noch die 19% drauf kommen ist nach der Preisauszeichnungsverordnung verboten.



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