Muss ein Autoverkäufer jedes Auto auf seinem Hof mit ausgewiesener MwST verkaufen?

5 Antworten

Das regelt sich nach § 25a UStG. Wenn der Händler das Fahrzeug z.B. von einer Privatperson gekauft hat, fallen beim Verkauf keine 19 % Umsatzsteuer an, sondern nur eine Differenzbesteuerung zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis. Diese Steuer trägt nur der Händler. Wenn er einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen eines Gewerbetreibenden verkauft, muss der Endpreis inkl Umsatzsteuer auf dem Preisschild stehen. Bei Vorführwagen auch.

Ein Händler muss jeden Wagen, den er auf dem Hof stehen hat, mit dem Endpreis auszeichnen. Ob die Mehrwertsteuer darin enthalten ist oder nicht, dürfte nicht interessieren.

Den Wagen mit einem Netto-Preis zu versehen und dann sagen, dass da noch die 19% drauf kommen ist nach der Preisauszeichnungsverordnung verboten.

wenn er den PKW mit ausgewiesener Mwst. erworbenen hat, dann wird/muss er ihn auch so weiterverkaufen. Wenn nicht dann muss er es auch nicht, denn dann hätte er zusätzliche Einnahmen aus der Mwst, die er an das Finanzamt abführen muss.

Er muss nicht, teilweise darf er auch nicht, z.B. wenn das Auto in Kommission von privat evrkauft wird. Da schreibt der Händler dann: Mehrwertsteuer nicht ausweisbar.

Und wenn er den Wagen nicht in Kommission hat? Dann muss er?