Hallo, ich habe mir vor 4 Monaten ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gekauft. Auf dem Vertrag steht ohne Garantie und Gewährleistung. Mein Mann hat einfach unterschrieben, aber jetzt haben wir dauernd Probleme mit dem Auto. Wir mussten es jetzt schon zum dritten mal zur Werkstatt bringen. Heute ist jetzt auch noch der Zylinderkopf kaputt gegangen.
KANN ICH VOM HÄNDLER DEN SCHADEN REPARIERT BEKOMMEN? ODER VIELLEICHT DEN WAGEN ZURÜCK GEBEN?
VIELEN DANK!!
Soweit ich weiß, ist diese Klausel unwirksam. 1 Jahr ist auf jeden Fall Garantie. Ungünstig ist nur, daß Ihr die Reparaturen nicht dort machen lassen habt. Jetzt steht Aussage gegen Aussage. D. h. Ihr seid in der Beweispflicht, daß die Defekte nicht auf Euch zurückzuführen sind.

Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler in Deutschland kann die Gewährleistung bei einem Verkauf an Privatleute nicht ausschließen, die entsprechende Klausel im Kaufvertrag wäre dann unwirksam. Wichtig ist, dass ihr den Wagen privat gekauft habt (also nicht etwa als Selbständiger oder für die Firma) und dass umgekehrt der Händler wirklich Händler und nicht Privatverkäufer war.
Leider ist zudem zu befürchten, dass sich der Händler querstellt - da hilft dann nur ein Anwalt.
natürlich muß er Garantie gewähren, is im prinzip automatisch mindestens 1 Jahr. habe auch erst vor kurzem so ein problem gehabt und mußte mir einen Anwalt nehmen.Der Händler/Verkäufer mußte die Reparatur bezahlen, in voller Höhe...

Wenn das ein Händler war, kann kann der 1000mal draufschreiben ohne Garantie - helfen tuts imh nichts. Er muss - gesetzlich - Gewährleidtung geben. Also, nichts wie hin, evtl. nen Anwalt wenn er nicht zahlen will.
Kronkorkenkugel am 29. September 2009 22:01 Eigentlich berträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Ist das Fahrzeug älter als 1 Jahr, so kann diese Frist auf 1 Jahr verkürzt werden. Dies muss allerdings schriftlich vereinbart werden ( Kleingedrucktes auf dem Vertrag zählt nicht ) Tritt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein Mangel auf , muss der händler sogar beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war ( was schwerfällt ) nach diesen 6 Monaten liegt die Beweislast beim käufer - das ist Gesetz. Also: mit den 2 Rechnungen und dem jetzigen Schaden doch gleich mal zum Händler....

Dein Mann hat den Vertrag unterschrieben, das heißt, der Autohändler ist "aus dem Schneider" ! So einen Vertrag unterschreibt man auch nicht! Das war mit Sicherheit ein privater Autohändler, der wusste was er Euch da für ein Auto verkauft! Zurückgeben oder Schadensersatz fordern kannst Du nicht mehr, wenn nur gerichtlich und dann kommen ja wieder Kosten auf Euch zu!
das stimmt so nicht. der Händler MUSS gesetzliche Gewährleistung geben, mindestens 1 Jahr.
soedergren am 29. September 2009 21:51 Bei einem gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufer und einem Verkauf an einen Privatmann ist diese Klausel unwirksam, es ist demnach vollkommen unerheblich, was diesbezüglich im Vertrag steht.
stimmt nicht, haben wir gerade erfolgreich durch.
bitmap am 29. September 2009 23:40 Was genau stimmt an der Antwort von soedergren denn nicht?
soedergren am 30. September 2009 09:20 Worauf bezieht sich denn das "stimmt nicht, haben wir gerade erfolgreich durch"?

Gebrauchtwagenhändler müssen Gewährleistung geben. Schade, dass dein Mann den Vertrag so unterschrieben hat. Wie alt ist der Wagen und wie viel hat er gekostet? Evtl. "Bastlerfahrzeug"? Darf ich fragen, warum ihr zwischenzeitlich noch nicht beim Händler gewesen seid, obwohl der Wagen nun schon das dritte Mal in der Werkstatt war!? Wenn ihr einen langen Atem habt, könnt ihr versuchen, eure Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Händler müssen 1 Jahr Garantie auf gebrauchte Fahrzeuge geben.
keine Garantie sondern Gewährleistung. Ist vom Gesetzgeber neuerdings vorgeschrieben.
Garantie und Gewährleistung sind 2 Paar Schuhe.