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Muss ein Autohändler die Mindestprofiltiefe bei der Bereifung beachten?

gefragt von HerrBaerHerrBaer am 09.01.2009 um 13:21 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe mir ein Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft. Bei der Besichtigung war es immer schon dunkel.

Also ich das Auto jetzt abgeholt habe, ist mir zu Hause aufgefallen, dass die Sommerreifen ein extrem schlechtes Profil haben und unter der vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm liegen.

Nun meine Frage, ob ein Autohändler so ein Auto mit solch einer Bereifung überhaupt verkaufen darf?


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mw14beluga
beantwortet von mw14beluga am 9. Januar 2009 13:21
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klar doch


lenne02
beantwortet von lenne02 am 9. Januar 2009 13:30
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Ich denke eher nicht das es Möglich ist, die Reifen zu reklamieren.ein gewifter Händler wird sagen.Die reifen waren Top!-da haben sie andere drauf gemacht .Ein netter sagt: Entschuldigung, das ist mir nicht aufgefallen.gerne tausche ich sie ihnen aus.Vielleicht sprichst Du einfach mal mit dem Verkäufer ;-)


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 9. Januar 2009 17:05
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Natürlich darf er Dir das so verkaufen. Er hat Dir ein Angebot gemacht und Du hast diesem Angebot ja zugestimmt. So etwas hinterher zu reklamieren ist schwierig. Ein seriöser Händler lässt sich mit sich reden, aber einen Anspruch hast Du aus meiner Sicht nicht. Gebrauchte Autos kauft man auch am Tag und nicht wenn es dunkel ist.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 9. Januar 2009 13:22
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Ja, ist ja für jeden (auch für einen Laien)ersichtlich.


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. Januar 2009 13:23
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Darf er, er hat den Wagen schließlich so verkauft wir er ist und nicht noch extra änderung beschrieben.



Forsthouse
beantwortet von Forsthouse am 9. Januar 2009 13:23
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Ja,sonst macht er sich Strafbar.

Kommentar von Simple_avatar10smalllenne02 am 9. Januar 2009 13:27

ja sonst macht er sich strafbar?!?

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 9. Januar 2009 13:33

Gut,dass Du lesen kannst.


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 9. Januar 2009 13:23
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klar fällt unter die gesetzliche gewährleistungspflicht, allerdings musst du darauf achten, das du es baldigst bemängelst, da ansonsten eine zu hohe Laufleistung auf den Reifen liegt und man davon ausgehen könnte, du hast die Reifen abgenuzt hast Grüße und viel erfolg


Benjy
beantwortet von Benjy am 9. Januar 2009 13:28
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Das kommt darauf an, was im Vertrag steht.

Aber ein bisschen bist Du auch selbst Schuld, denn einen Wagen sieht man sich nur bei Tageslicht an. Und gerade nach der Profiltiefe der Reifen würde ich zu erst nachsehen, um den Preis zu drücken.


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